
DADAT
Bei der DADAT Bank handelt es sich um eine Direktbank. Es können sowohl ETFs, als auch Einzelaktien gehandelt werden.
Der Gewinnfreibetrag ist für Unternehmen ein bewährtes Instrument zur Senkung der Steuerlast. Durch gezielte Investitionen in begünstigte Wertpapiere können erhebliche Steuervorteile erzielt werden. Allerdings sind nicht alle Wertpapiere, Fonds oder ETFs in Österreich steuerbegünstigt. Nicht zu verwechseln mit dem Sparerfreibetrag in Deutschland, der sich stark vom österreichischen Gewinnfreibetrag unterscheidet.
Der Gewinnfreibetrag dient als fiktive Betriebsausgabe und wurde als Gegenstück zum steuerlich begünstigten 13. und 14. Monatsgehalt für Angestellte konzipiert. Er ermöglicht es Unternehmen, einen Teil ihres Gewinns steuerlich geltend zu machen.
Den Gewinnfreibetrag können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften in Anspruch nehmen, unabhängig von der Art der Gewinnermittlung.
Die Ermittlung und Veranlagung des Gewinnfreibetrages sollte durch einen Steuerberater erfolgen!
Bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro steht der Grundfreibetrag von 15% (maximal 4.500 Euro) zur Verfügung. Für diesen Grundfreibetrag besteht kein Investitionserfordernis gemäß § 10 EStG. Bei höheren Gewinnen kann zusätzlich ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden, der von den getätigten Investitionen abhängt.
Der Gewinnfreibetrag ist je nach Höhe des Gewinns gestaffelt und kann insgesamt bis zu 45.950 Euro betragen.
Hier geht es zum Gewinnfreibetragsrechner von Schelhammer Capital.
In Österreich können folgende Broker von Unternehmen für den Handel mit geeigneten Wertpapieren genutzt werden. Zur Auswahl stehen die Dadat Bank und die Easybank.
Bei der DADAT Bank handelt es sich um eine Direktbank. Es können sowohl ETFs, als auch Einzelaktien gehandelt werden.
Die Fusion der easybank mit der Hello Bank ist abgeschlossen. Das easy Wertpapierdepot für ETFs, Fonds und Aktien bei der BAWAG Tochter, easybank. Ab 50€ investieren.
Der Gewinnfreibetrag ist gestaffelt. Er richtet sich nach dem Gewinn des Unternehmens.
Als begünstigt gelten abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren sowie bestimmte Wertpapiere. Diese Wertpapiere müssen vier Jahre dem Betriebsvermögen zugeordnet bleiben und gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG ausgewiesen werden. Darunter fallen daher auch § 14 Investmentfonds.
Zu beachten ist, dass diese Wertpapiere oft hohe Ausgabeaufschläge und laufende Kosten aufweisen und aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht die besten Renditen erwirtschaften.
Entscheidend ist die Auswahl der richtigen Wertpapiere. Neben Anleihen oder Immobilienveranlagungen kommen auch Mischfonds in Frage. Wichtig ist, das Produkt zu wählen, das am besten zu den Unternehmenszielen passt.
Die Dadat Bank hat eine Liste der nach § 14 EstG zulässigen Wertpapiere erstellt.
Im Gegensatz zum Freibetrag in Deutschland, der für Wertpapiere von Privatanlegern gilt, bezieht sich der Gewinnfreibetrag in Österreich auf Unternehmen und deren Investitionen. Daher gibt es in Österreich leider keinen Freibetrag auf Dividenden oder Kursgewinne aus Wertpapieren für Privatanleger. In Österreich werden Kapitalerträge ab dem ersten Euro mit der KESt, also der Kapitalertragsteuer, besteuert.