Gewinnfreibetrag 2023: Steuersparmodell für Unternehmen

Der Gewinnfreibetrag bietet Unternehmen in Österreich eine attraktive Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren. Wie Wertpapiere dabei helfen können und welche Besonderheiten zu beachten sind, wird in diesem Blog erläutert.

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Der Gewinnfreibetrag ist für Unternehmen ein bewährtes Instrument zur Senkung der Steuerlast. Durch gezielte Investitionen in begünstigte Wertpapiere können erhebliche Steuervorteile erzielt werden. Allerdings sind nicht alle Wertpapiere, Fonds oder ETFs in Österreich steuerbegünstigt. Nicht zu verwechseln mit dem Sparerfreibetrag in Deutschland, der sich stark vom österreichischen Gewinnfreibetrag unterscheidet. 

Definition und Zweck des Gewinnfreibetrages

Der Gewinnfreibetrag dient als fiktive Betriebsausgabe und wurde als Gegenstück zum steuerlich begünstigten 13. und 14. Monatsgehalt für Angestellte konzipiert. Er ermöglicht es Unternehmen, einen Teil ihres Gewinns steuerlich geltend zu machen.

Wer kann den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen?

Den Gewinnfreibetrag können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften in Anspruch nehmen, unabhängig von der Art der Gewinnermittlung.

  • Betriebliche Einkünfte (§ 2 EStG)
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Unternehmer
  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Freiberufler
  • Beteiligung von mehr als 25
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit

Die Ermittlung und Veranlagung des Gewinnfreibetrages sollte durch einen Steuerberater erfolgen!

Grundfreibetrag und investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro steht der Grundfreibetrag von 15% (maximal 4.500 Euro) zur Verfügung. Für diesen Grundfreibetrag besteht kein Investitionserfordernis gemäß § 10 EStG. Bei höheren Gewinnen kann zusätzlich ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden, der von den getätigten Investitionen abhängt.

  • ohne Investition, laufender Betrieb
  • bis zu 30.000 € Gewinn
  • Der Gewinnfreibetrag beträgt maximal 4.500 €, also 15 % von 30.000 €
  • über den Grundfreibetrag von 30.000 € hinaus
  • Maximaler Gewinnfreibetrag von 45.950 € pro Jahr
  • Wertpapiere im Sinne des § 14 EstG
  • auch Investmentfonds
  • 4 Jahre im Betrieb gehalten (vorher keine Veräußerung)
  • Geltendmachung in der Einkommensteuererklärung

Berechnung des Gewinnfreibetrags

Der Gewinnfreibetrag ist je nach Höhe des Gewinns gestaffelt und kann insgesamt bis zu 45.950 Euro betragen.

Hier geht es zum Gewinnfreibetragsrechner von Schelhammer Capital.

Broker für Unternehmen in Österreich

In Österreich können folgende Broker von Unternehmen für den Handel mit geeigneten Wertpapieren genutzt werden. Zur Auswahl stehen die Dadat Bank und die Easybank.

empfohlen
Dadat Bank Broker Test

DADAT

Bei der DADAT Bank handelt es sich um eine Direktbank. Es können sowohl ETFs, als auch Einzelaktien gehandelt werden.

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easybank

Die Fusion der easybank mit der Hello Bank ist abgeschlossen. Das easy Wertpapierdepot für ETFs, Fonds und Aktien bei der BAWAG Tochter, easybank. Ab 50€ investieren.

Staffelung des Gewinnfreibetrages

Der Gewinnfreibetrag ist gestaffelt. Er richtet sich nach dem Gewinn des Unternehmens.

  • Grundfreibetrag bis 30.000 Euro: 15 Prozent
  • Gewinn bis 175.000 Euro: 13 Prozent
  • für die nächsten 175.000 Euro: 7 Prozent
  • für die nächsten 230.000 Euro: 4,5 Prozent
  • ab 580.000 Euro: kein Gewinnfreibetrag mehr
  • maximaler Gewinnfreibetrag 41.450 Euro
  • Gewinnfreibetrag ist jährlich möglich

Begünstigte Wirtschaftsgüter und Wertpapiere

Als begünstigt gelten abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren sowie bestimmte Wertpapiere. Diese Wertpapiere müssen vier Jahre dem Betriebsvermögen zugeordnet bleiben und gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG ausgewiesen werden. Darunter fallen daher auch § 14 Investmentfonds.

Zu beachten ist, dass diese Wertpapiere oft hohe Ausgabeaufschläge und laufende Kosten aufweisen und aufgrund ihrer Zusammensetzung nicht die besten Renditen erwirtschaften.

Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag

Entscheidend ist die Auswahl der richtigen Wertpapiere. Neben Anleihen oder Immobilienveranlagungen kommen auch Mischfonds in Frage. Wichtig ist, das Produkt zu wählen, das am besten zu den Unternehmenszielen passt.

Die Dadat Bank hat eine Liste der nach § 14 EstG zulässigen Wertpapiere erstellt.

Unterschied zum Freibetrag in Deutschland

Im Gegensatz zum Freibetrag in Deutschland, der für Wertpapiere von Privatanlegern gilt, bezieht sich der Gewinnfreibetrag in Österreich auf Unternehmen und deren Investitionen. Daher gibt es in Österreich leider keinen Freibetrag auf Dividenden oder Kursgewinne aus Wertpapieren für Privatanleger. In Österreich werden Kapitalerträge ab dem ersten Euro mit der KESt, also der Kapitalertragsteuer, besteuert.

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