Versteuerung P2P Kredite Österreich
In Österreich besteht die Möglichkeit der Beteiligung von Bürgern an P2P Krediten, diese werden in der Regel in Form eines Nachrangdarlehens eingeordnet und ermöglichen so als Kreditgeber an angeforderten Krediten mitzuinvestieren. Bei Geldanlagen durch Nachrangdarlehen, die öffentlich angeboten werden, handelt es sich um prospektpflichtige Veranlagungen im Sinne des Kapitalmarktgesetzes 2019.
Für Nachrangdarlehen ist in Österreich der persönliche progressive Einkommensteuertarif anzuwenden (§27 EStG). Die daraus erhaltenen Zinsen zählen zur Kategorie „Einkünfte aus Kapitalvermögen“, der besondere Steuersatz von 27,5% kommt hier allerdings nicht zur Anwendung (§27a (2) Abs. 1 EStG).