Krypto Steuer Österreich

Versteuerung von Kryptowährungen in Österreich einfach erklärt. Bitpanda, 21Bitcoin, Coinfinity in Österreich seit 2024 steuereinfach! Seit März 2022 gelten in Österreich neue Regeln im Zusammenhang mit der Versteuerung von Kryptowährungen. Die wichtigsten Informationen gibt es hier kompakt zusammengefasst.

Key Take Aways

Krypto Steuer Österreich

  • Inländische Krypto-Broker sind steuereinfach
  • Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die seit dem 01.03.2021 angeschafft wurden, unterliegen der KESt i.d.H.v. 27,5 %.
  • Verluste mit Kryptowährungen können mit KESt-Guthaben aus Wertpapiergeschäften gegengerechnet werden (Verlustausgleich).
  • Der Tausch zwischen Kryptowährungen stellt keine steuerpflichtige Handlung mehr dar.
  • Erträge aus Staking, Lending, Airdrops und Bounties unterliegen in der Regel der 27,5 %-igen KESt. Ausnahmen, wenn ein gewerbliches Handeln vorliegt.

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Mehr Informationen

Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich

Im Zuge der Ökosozialen Steuerreform traten am 01. März 2022 neue Regelungen für die Versteuerung von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum & Co. in Kraft. Zukünftig werden realisierte Gewinne aus digitalen Vermögenswerten mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und nicht mehr mit dem progressiven Einkommensteuertarif. Das bedeutet, dass Kryptowährungen künftig wie Aktien mit 27,5 % versteuert werden müssen, unabhängig von der Haltedauer. Die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer bei Kryptowährungen entfällt damit komplett.

Der Stichtag für diese Gesetzesänderung ist der 28.02.2021. Sämtliche Kryptowährungen, die nach diesem Datum angeschafft wurden, zählen zum Neubestand. Sämtliche Kryptowährungen, die allerdings vor dem 28.02.2021 angeschafft wurden zählen künftig zum Altbestand. Eine große Änderung gibt es zukünftig bei Tauschvorgängen zwischen Kryptowährungen. Tauschvorgänge unter Kryptowährungen stellen seit 01.03.2022 keine steuerpflichtige Handlung mehr dar. Somit stellt zum Beispiel der Tausch von Bitcoin zu einem Stablecoin keine steuerpflichtige Handlung dar.

Kryptobroker wie Bitpanda, Coinfinity und 21Bitcoin sind seit 01.01.2024 steuereinfach in Österreich.

Zum Steuerreformgesetz
finanzamt finanzonline krypto Steuer

Mining & Lending Einkünfte versteuern

Seit März 2022 stellen Einkünfte aus Mining und Lending „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ dar. Diese unterliegen dem besonderen Steuersatz von 27,5 %. Übersteigen die Mining-Aktivitäten in Art und Umfang die persönliche Vermögensverwaltung, gelten andere Regeln. In diesem Fall spricht man von „gewerblichen Einkünften“, diese unterliegen dem progressiven Steuersatz von bis zu 55 %.

Staking Einkünfte versteuern

Sämtliche Kryptos, die ein Anleger im Zuge von Staking, im Rahmen eines Airdrops oder als Bounty erhält, stellen keine Einkünfte dar. In diesem Fall muss der Anleger die Anschaffungskosten bei null ansetzen. Bei Veräußerung unterliegt der gesamte Veräußerungserlös der Kapitalertragsteuer von 27,5 %.

Steuereinfache Krypto-Broker Österreich

Inländische Dienstleister sind gemäß § 95 Abs. 2 Z 3 EStG zum KESt-Abzug verpflichtet, wenn sie über die notwendigen Informationen bzw. Daten und über Zugriff auf die Erträge verfügen. Krypto-Broker in Österreich sind daher seit 01.01.2024 zum automatischen KESt-Abzug verpflichtet. Das bedeutet, dass Krypto-Broker wie u.a. Bitpanda, Coinfinity oder 21bitcoin die Versteuerung für den Kunden durchführen muss. Der Kunde kann also kaufen und verkaufen und muss sich nicht mehr selbst um die Besteuerung kümmern. Eine Erleichterung für Krypto-Anleger. Es können nun Bitcoin, Ethereum und alle anderen Kryptowährungen gekauft werden und beim Verkauf wird die KESt in Höhe von 27,5 % automatisch an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Cryptotax Steuerreport

Das Unternehmen Blockpit aus Linz bietet mit ihrer Software Cryptotax einen KPMG geprüften Krypto-Steuerreport an. Ihr kostenloses Paket umfasst 25 Trades pro Jahr und ist für Kunden aus Österreich, Deutschland und der Schweiz verfügbar.

Blockpit hat es geschafft, einen für das Finanzamt gültigen Steuerreport zu erstellen, um die Kryptobesteuerung in Österreich zu vereinfachen. Dieser Service ist bereits mit den gängigsten Krypto-Brokern wie zum Beispiel Coinbase, Bitpanda, Coinfinity sowie Crypto.com kompatibel und kann automatisch verbunden werden.

Mit Bitpanda gibt es zudem eine strategische Partnerschaft, sodass alle Bitpanda Kunden automatisch Premium Kunden bei Blockpit sind. Daher ist die gesamte Dienstleistung für Bitpanda Kunden kostenlos.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier sammeln wir Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kryptowährungen.

Ja! Seit 01.01.2024 müssen Kryptobroker in Österreich steuereinfach sein und die Kapitalertragsteuer kurz KESt automatisch an das Finanzamt abführen. Der Kunde muss sich also nicht mehr um die Besteuerung kümmern. Bei Bitpanda, Coinfinity oder 21bitcoin (Rabattcode „FV„, -0,2% auf laufende Transaktionsgebühren) und Coinfinity wird dies bereits getätigt.

Nein! Seit dem 01.03.2022 sind Gewinne aus Kryptowährungen dem Kapitalvermögen zugeschrieben. Daher gibt es keinen jährlichen Freibetrag mehr, wie es ihn vor dem 28.02.2021 gab. Kryptowährungen, die vor dem 28.02.2021 angeschafft wurden und seitdem nicht mehr veräußert oder getauscht wurden, genießen auch weiterhin Steuerfreiheit. Achtung, hier unterliegt der Anleger der Dokumentationspflicht.

Eine Steuerfreigrenze ist kein Steuerfreibetrag! Wie so oft bei Rechtstexten oder offiziellen Definitionen liegt der Unterschied im Detail. Der Freibetrag beschreibt eine Summe, bis zu der keine Steuern zu bezahlen sind. Wird der Freibetrag überschritten, ist ausschließlich der Teil des Gewinns steuerpflichtig, der über den Freibetrag hinausgeht.

Bei einer Steuerfreigrenze ist der Gesamtbetrag steuerpflichtig, sobald der Grenzbetrag überschritten wird. Ein kleiner Unterschied in der Definition, ein großer Unterschied in der Praxis.

Anleger haben die Einkünfte unter der Rubrik „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ anzuführen.

Die Abgabe der Steuererklärung hat bis zum 30.06. des Folgejahres elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen, d. h. die Abgabe der Steuererklärung 2024 ist bis zum 30.06.2025 einzureichen. Bei Vertretung durch einen Steuerberater gelten längere Fristen (max. bis März des zweit folgenden Jahres).

Ja, der Staat arbeitet intensiv an der Ausforschung jeglicher Krypto-Anleger, da sich dieser ungern Millionen an Steuereinnahmen entgehen lässt.

In erster Instanz wird hier Druck auf die Kryptoplattformen (z.B. Bitpanda) ausgeübt, um die Userdaten zu bekommen und auszuforschen. Darüber hinaus wird mittels einer speziellen Software die jeweilige Blockchain analysiert.

Da diese Assetklasse immer mehr in den Fokus rückt, wird in Zukunft der Staat wesentliche Anstrengungen unternehmen, die steuerliche Situation klarer und transparenter auszulegen sowie gleichzeitig damit auch Schlupflöcher zu schließen.