Key Take Aways
Krypto Steuer Österreich
- Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die seit dem 01.03.2021 angeschafft wurden, unterliegen der KESt i.d.H.v. 27,5%.
- Verluste mit Kryptowährungen können mir KESt-Guthaben aus Wertpapiergeschäften gegengerechnet werden (Verlustausgleich).
- Der Tausch zwischen Kryptowährungen stellt keine steuerpflichtige Handlung mehr dar.
- Erträge aus Staking, Lending, Airdrops und Bounties unterliegen in der Regel der 27,5%-igen KESt. Ausnahmen, wenn ein gewerbliches Handeln vorliegt.
- Ab 2024 müssen österreichische Krypto Broker die KESt für ihre Kunden abführen.
- 25% Rabatt auf den Steuerreport bei Blockpit