KESt-Verlustausgleich

Erfahre, wie KESt Verlustausgleich in Österreich funktioniert, welche Ausnahmen es gibt und welche Fristen eingehalten werden müssen. Verluste steuerlich optimal nutzen!

KESt Verlustausgleich Österreich

Dank des gesetzlich geregelten KESt Verlustausgleichs wird ein etwaiges angesammeltes KESt Guthaben automatisch zum Ausgleich für maximal 27,5 % der Verluste aus Wertpapiergeschäften im selben Kalenderjahr herangezogen. Das bedeutet so viel wie, dass Du beim Realisieren von Verlusten bereits bezahlte KESt zum Teil rückerstattet bekommst. Für die Verlustverrechnung bei Wertpapieren kann in Österreich die bezahlte KESt aus Kursgewinnen von Aktien oder Fonds, Dividenden, Fondsausschüttungen, aber auch die KESt von ausschüttungsgleichen Erträgen herangezogen werden.

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Bei KESt-pflichtigen Kapitaleinkünften von Privatanlegern sind depotführende Stellen, also Online-Broker bzw. Banken verpflichtet, für alle Depots eines Steuerpflichtigen bei derselben Bank den Verlustausgleich automatisch durchzuführen. Das bedeutet, auch wenn innerhalb eines Depots mehrere Unterkonten eingerichtet sind, wie das zum Beispiel bei Flatex möglich ist, funktioniert die Verlustverrechnung auch weiterhin komplett automatisiert innerhalb des Depots. Dieser Ablauf funktioniert bei einem steuereinfachen Broker ganz automatisch, sofern es sich um ein Einzelinhaberdepot im Privatvermögen handelt.

Es spielt keine Rolle, wie viele verschiedene Depots ein Anleger bei verschiedenen Anbietern besitzt. Der Verlustausgleich wird bei jedem steuereinfachen Broker intern automatisch durchgeführt. Es kann lediglich kein automatischer depotübergreifender Verlustausgleich stattfinden. Dieser muss über die Einkommensteuererklärung abgewickelt werden. Hierzu ist das Zusatzformular E1KV erforderlich.

Der Verlusttopf bzw. KESt-Status

Der Verlusttopf oder auch KESt-Status genannt, ist ein brokerinternes virtuelles Konto. Bezahlte KESt aus Gewinnmitnahmen oder diverser Ausschüttungen werden dort “gesammelt” und sobald eine Aktie mit Verlust verkauft wird, erhalten Anleger von diesem virtuellen Konto eine Steuergutschrift in der Höhe von maximal 27,5 %. Hier spricht man vom sogenannten KESt-Verlustausgleich.

Verlustausgleich Beispiel DADAT Bank

Hier siehst Du eine Übersicht über meinen aktuellen KESt-Status. Ich habe ein KESt-Guthaben in der Höhe von 312,23 € angesammelt, welches bei etwaigen Verlusten zum automatischen Ausgleich herangezogen wird.

Hätte ich zuerst einen Verlust realisiert, wäre bei dem Punkt “Verlusttopf Überhang” ein ausgleichsfähiger Betrag.

KESt Verlustausgleich Dadat Bank

Verlustausgleich Beispiel Flatex

Depotführende Stellen sind verpflichtet, nach Abschluss eines Kalenderjahres zu Informationszwecken eine Steuerabrechnung zu übermitteln. Aus dieser Steuerabrechnung geht noch einmal hervor, wie viel KESt zur Gegenrechnung von Verlusten verwendet wurde sowie die Höhe der an das Finanzamt übermittelten KESt.

KESt-Verlustausgleich Flatex

Wichtige Informationen zur Verlustverrechnung

Der Verlusttopf wird jährlich mit dem 31.12. wieder auf null gestellt. Daher kann ein realisierter Verlust oder ein bereits bezahltes KESt-Guthaben nicht ins Folgejahr übertragen werden! Steuereinfache Broker kümmern sich automatisch um diesen Prozess, Kunden müssen sich hier um nichts kümmern.

Bei Depots im Betriebsvermögen, treuhänderisch verwalteten Depots und Gemeinschaftsdepots findet kein automatischer Verlustausgleich statt. Dieser automatische Ausgleich ist in den aufgezählten Fällen laut § 93 Abs. 6 Z. 4 EStG ausgeschlossen. Verluste aus Spekulationsgeschäften, wie zum Beispiel Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen, können gemäß §31 Abs. 4 EStG nicht mit KESt Guthaben aus der Veräußerung von Wertpapieren ausgeglichen werden. Verluste sind immer nur innerhalb einer Einkunftsart ausgleichsfähig.

Genaueres zu den Ausnahmen bei der Verlustverrechnung kann im § 27 Abs. 2 EStG nachgelesen werden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier sammeln wir Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem KESt Verlustausgleich

Beim KESt-Verlustausgleich wird vorhandenes KESt-Guthaben aus Wertpapiergeschäften mit 27,5 % aus entstandenen Verlusten im selben Kalenderjahr ausgeglichen. Es wird maximal die bereits abgeführte KESt erstattet. Dieser gilt nur für Wertpapiere im Neubestand.

Ein Übertrag der bereits angesammelten KESt ins Folgejahr ist leider nicht möglich. Gleiches gilt für etwaige Verluste. Diese können immer nur mit KESt-Guthaben aus demselben Kalenderjahr ausgeglichen werden.

Positive und negative Spekulationseinkünfte können untereinander ausgeglichen werden. Hier raten wir dringend zu einer genauen Dokumentation! Je nach Interpretation kann der §31 Abs 4. EStG auch auf andere Art interpretiert werden. Ein Verlust aus dem Handel mit Kryptowährungen kann, bei derzeitiger Rechtsprechung, aber in keinem Fall mit einem KESt-Guthaben bzw. anderen Einkünften ausgeglichen werden.

Nein! Es gibt keinerlei Verpflichtung, den KEST-Verlustausgleich zu nutzen. Er ermöglicht Dir lediglich die Möglichkeit, einen Teil Deiner realisierten Verluste mit bezahltem KESt-Guthaben auszugleichen. Das passiert bei einem steuereinfachen Anbieter automatisch.

Daher lohnt es sich, einen Blick darauf zu werfen, wo mögliche Verluste realisiert werden könnten, um den KEST-Verlustausgleich bei vorhandenem KESt-Guthaben zu nutzen.

Bei nicht steuereinfachen Brokern sowie bei Gemeinschaftsdepots findet kein automatischer Verlustausgleich statt. In diesen Fällen kannst Du den Verlustausgleich über das Zusatzformular E1Kv abwickeln.

 

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