Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich
Die Ökosoziale Steuerreform und die seit 2024 geltenden Regelungen vereinfachen die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in Österreich erheblich. Anleger müssen nun realisierte Gewinne aus digitalen Vermögenswerten wie Bitcoin und Ethereum mit der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 % versteuern, unabhängig von der Haltedauer. Die frühere Steuerfreiheit nach einer einjährigen Haltedauer entfällt dabei komplett, wodurch sich die steuerliche Situation verändert.
Der 28. Februar 2021 stellt den Stichtag für die Unterscheidung zwischen Alt- und Neubestand dar. Kryptowährungen, die vor diesem Datum erworben wurden, zählen zum Altbestand, während Kryptowährungen, die nach diesem Datum gekauft wurden, zum Neubestand gehören. Diese Differenzierung ist entscheidend, da sie unterschiedliche steuerliche Pflichten und Vorteile mit sich bringt, was eine sorgfältige Planung erfordert.
Seit 2024 übernehmen inländische Broker wie Bitpanda, Coinfinity und 21bitcoin den KESt-Abzug automatisch, was die Steuerabwicklung erheblich vereinfacht und somit den Aufwand für Anleger reduziert. Darüber hinaus müssen Anleger Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen seit 2022 nicht mehr versteuern, was ihnen zusätzliche Erleichterung verschafft. Trotz dieser vereinfachten Besteuerung bleibt es jedoch weiterhin wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen, insbesondere bei Investitionen außerhalb Österreichs, um Fehler zu vermeiden.