Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich
Im Zuge der Ökosozialen Steuerreform traten am 01. März 2022 neue Regelungen für die Versteuerung von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum & Co. in Kraft. Zukünftig werden realisierte Gewinne aus digitalen Vermögenswerten mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und nicht mehr mit dem progressiven Einkommensteuertarif. Das bedeutet, dass Kryptowährungen künftig wie Aktien mit 27,5 % versteuert werden müssen, unabhängig von der Haltedauer. Die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer bei Kryptowährungen entfällt damit komplett.
Der Stichtag für diese Gesetzesänderung ist der 28.02.2021. Sämtliche Kryptowährungen, die nach diesem Datum angeschafft wurden, zählen zum Neubestand. Sämtliche Kryptowährungen, die allerdings vor dem 28.02.2021 angeschafft wurden zählen künftig zum Altbestand. Eine große Änderung gibt es zukünftig bei Tauschvorgängen zwischen Kryptowährungen. Tauschvorgänge unter Kryptowährungen stellen seit 01.03.2022 keine steuerpflichtige Handlung mehr dar. Somit stellt zum Beispiel der Tausch von Bitcoin zu einem Stablecoin keine steuerpflichtige Handlung dar.
Kryptobroker wie Bitpanda, Coinfinity und 21Bitcoin sind seit 01.01.2024 steuereinfach in Österreich.