Steuerpläne: Geplante Änderungen der neuen österreichischen Bundesregierung

Die Steuerreform 2025 der neuen österreichischen Bundesregierung bringen Änderungen bei Einkommensteuer, Sozialabgaben und Unternehmenssteuern. Klimasteuerliche Anreize entfallen, während gezielte Entlastungen und neue Abgaben eingeführt werden.

Steuerreform 2025 Regierungsprogramm

Einkommensteuer, Sozialabgaben und Unternehmensbesteuerung

Die Steuerreformen 2025 bringen weitreichende Änderungen für Privatpersonen und Unternehmen. Der Eingangssteuersatz der Einkommensteuer sinkt von 25 % auf 20 %, wodurch folglich insbesondere niedrige Einkommen entlastet werden. Familien profitieren von einer Erhöhung des Familienbonus pro Kind von 1.500 Euro auf 1.750 Euro. Der Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen über einer Million Euro bleibt jedoch unverändert.

Bei den Sozialabgaben gibt es Anpassungen: Der Beitragssatz für Pensionisten steigt von 5,1 % auf 6 %. Unternehmen profitieren von einer Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) von 25 % auf 23 %, um den Wirtschaftsstandort zu stärken. Gleichzeitig steigen spezifische Branchenabgaben. Die Bankenabgabe wird erhöht und soll für die kommenden zwei Jahre rund je 500 Millionen Euro einbringen. Die Übergewinnsteuer für Energieunternehmen bleibt bestehen und wird angepasst, um zusätzliche Staatseinnahmen von je 200 Millionen Euro pro Jahr zu generieren.

Klimapolitik, Umweltsteuern und weitere steuerliche Anpassungen

Steuerliche Anreize im Klimabereich werden reduziert. Der jährliche Klimabonus zur Kompensation der CO₂-Steuern entfällt, wodurch folglich fast 2 Milliarden Euro eingespart werden. Auch Steuererleichterungen für Elektrofahrzeuge und die Mehrwertsteuerbefreiung für Solaranlagen werden abgeschafft. Als Ausgleich für die steigenden CO₂-Steuern soll deshalb ab 2026 ein neuer steuerlicher Absetzbetrag für Pendlerinnen und Pendler eingeführt werden.

Um umweltfreundlichere Mobilität zu fördern, steigt die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für bestimmte Fahrzeugkategorien. Zusätzlich erhöhen sich die Tabak- und Glücksspielsteuern, um weitere Staatseinnahmen zu generieren. Selbstständige profitieren von einer Anhebung des Pauschalierungsbetrags, wodurch ihre steuerliche Belastung sinkt.

Steuerfreie Prämie, Zuverdienst und Senkung der Lohnnebenkosten

Die 2022 eingeführte Teuerungsprämie diente mit einem steuerfreien Betrag von bis zu 3.000 Euro als Entlastung gegen die hohe Inflation. Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, diese Prämie in einer reduzierten Form mit bis zu 1.000 Euro erneut einzuführen. Dafür sollen in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 125 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Zusätzlich sind Verbesserungen für den Zuverdienst von Pensionisten geplant. Eine Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für Dienstnehmer sowie eine pauschale Besteuerung des Zusatzeinkommens mit 25 % sollen folglich ab 2026 für finanzielle Entlastung sorgen.

Abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und der Budgetlage ist zudem eine schrittweise Senkung der Lohnnebenkosten ab 2027 vorgesehen. Dabei soll der Bund die Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von derzeit 3,70 % so schrittweise übernehmen.

Der Spitzensteuersatz von 55 % auf Einkommen über einer Million Euro bleibt für je weitere vier Jahre bestehen. Weitere steuerliche Anreize oder Senkungen werden also ebenfalls von der wirtschaftlichen und budgetären Entwicklung abhängig gemacht.

Höhere Freibeträge für Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Der Freibetrag für die Besteuerung von Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, soll angehoben werden. Zudem wird geprüft, ob weitere Steuerbefreiungen für Arbeitgeberzuwendungen möglich sind.

Fazit: Alles für die Budgetsanierung

Das Regierungsprogramm zeigt die Prioritäten der neuen Regierung: Budgetstabilisierung und gezielte steuerliche Anreize für bestimmte Gruppen. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen bleiben abzuwarten.

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