Steuerfreie Prämie, Zuverdienst und Senkung der Lohnnebenkosten
Die 2022 eingeführte Teuerungsprämie diente mit einem steuerfreien Betrag von bis zu 3.000 Euro als Entlastung gegen die hohe Inflation. Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, diese Prämie in einer reduzierten Form mit bis zu 1.000 Euro erneut einzuführen. Dafür sollen in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 125 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Zusätzlich sind Verbesserungen für den Zuverdienst von Pensionisten geplant. Eine Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für Dienstnehmer sowie eine pauschale Besteuerung des Zusatzeinkommens mit 25 % sollen folglich ab 2026 für finanzielle Entlastung sorgen.
Abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung und der Budgetlage ist zudem eine schrittweise Senkung der Lohnnebenkosten ab 2027 vorgesehen. Dabei soll der Bund die Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von derzeit 3,70 % so schrittweise übernehmen.
Der Spitzensteuersatz von 55 % auf Einkommen über einer Million Euro bleibt für je weitere vier Jahre bestehen. Weitere steuerliche Anreize oder Senkungen werden also ebenfalls von der wirtschaftlichen und budgetären Entwicklung abhängig gemacht.