Investieren für Kinder – So geht’s!
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine Möglichkeit, ein eigenes Junior Depot für sein Kind zu eröffnen. Die Ersparnisse von Minderjährigen dürfen ausschließlich mündelsicher veranlagt werden. Nach § 215 des AGBG muss vorhandenes Geld gewinnbringend investiert werden. Ein eigenes Depot darf erst ab dem 18. Lebensjahr eröffnet werden. Die Vorsorge für Kinder ist für die finanzielle Stabilität des Kindes sehr wichtig und sollte nicht unterschätzt werden.
Mündelsichere Fonds
Die sogenannten mündelsicheren Fonds investieren in österreichische Anleihen wie Staatsanleihen, Bankanleihen oder Pfandbriefe. Es gibt aktuell auch zwei mündelsichere Immobilienfonds, der Fokus liegt bei mündelsicheren Produkten beim Schutz des Kapitals. In unregelmäßigen Abständen wird von der Finanzmarktaufsicht eine Übersicht veröffentlicht. Ausgabeaufschläge (Gebühren) variieren von 0,75% bis hin zu 2,50%. Erfahrenen Anlegern läuft es bei den Kosten kalt den Rücken hinunter.
Abhängig vom Anbieter muss hier eine Kopie der Geburtsurkunde per Post übersandt werden, um die Identität zu verifizieren. Finanzielle Mittel aus mündelsicheren Anlagen dürfen mit Beginn des 18. Lebensjahres ausschließlich für das Kind verwendet werden. Das Kapital darf demnach nicht vorzeitig aufgrund eines Notfalls anderweitig genutzt werden.
Hier gehts zur FMA Übersicht der mündelsicheren Fonds und mündelsicheren Immobilienfonds.
Junior Depot im Ausland bei Oskar eröffnen
Wenn Du möchtest, dass Dein Kind ein eigenes Depot bekommt, bietet Oskar vermutlich die einfachste Möglichkeit dafür an. Dazu musst Du beim Finanzamt eine Steuernummer für Dein Kind beantragen und ein Depot bei Oskar eröffnen. Damit geht einher, dass Du jährlich für Dein Kind eine Steuererklärung auszufüllen muss. Dank Regelbesteuerung könnte sich hier ein Vorteil gegenüber der „Treuhandlösung“ im nächsten Absatz ergeben. Der Robo-Advisor Oskar ist bei Eltern in Deutschland ein beliebter Anbieter für ein Junior Depot und wird auch in Österreich gerne empfohlen.
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„Treuhandlösung“ durch Erziehungsberechtigte
Obwohl es in Österrich keine Möglichkeit gibt, auf den Namen des Kindes ein Depot für Kinder zu eröffnen, lässt sich bei zwei Anbietern ein Weg zur Geldanlage für Kinder finden. Dazu muss ein Elternteil ein Depot bei einem inländischen Broker besitzen. Auf diesem Depot wird dann ein weiteres „Unterdepot“ hinzugefügt und Geld für das Kind veranlagt. Achtung, diese Möglichkeit bieten nur zwei Anbieter an, welche ich Dir am Ende des Artikels vorstelle. Offiziell ist jedoch immer der Depotinhaber Eigentümer der Vermögenswerte.
Da das Kind nicht Eigentümer des Depots ist, kann die Geldanlage in alle gängigen Finanzprodukte erfolgen. Somit kann ein Elternteil eigenständig am Kapitalmarkt investieren, mit der Absicht diese Investitionen in Zukunft dem Kind zu übertragen. Da das Geld immer im Besitz des Depotinhabers ist und nicht dem Kind gehört, kann auch im Notfall voll darauf zugegriffen werden. Beim Depotübertrag findet dann eine Schenkung statt. Erst dann geht das Eigentum auf das Kind über.
Schenkung
Seit dem 1. August 2008 gibt es keine Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer mehr. Wer von klein auf für sein Kind z.B. in Form eines ETF Sparplans vorgesorgt hat, hat ab dem 18. Lebensjahr des Kindes die Möglichkeit, die Vermögenswerte offiziell dem Kind zu übertragen. Bitte beachte, dass der Übertrag der Vermögenswerte im Rahmen einer Schenkung ab einem Betrag von 50.000€ p.a. meldepflichtig ist. Niemand kann vorhersagen, ob die Schenkung auch in Zukunft weiterhin steuerfrei bleibt. Höchstgrenzen und Gesetze können sich jederzeit ändern, weiterführende Informationen findest Du hier.
Ob Startkapital für das Studium, die Ausbildung, eine lange Reise oder das erste Auto. Mit der Vorsorge am Kapitalmarkt ermöglichst Du Deinem Kind bei Erreichen der Volljährigkeit viele Optionen, für die es Dir ewig dankbar sein wird.