Pensionssystem Österreich

Das österreichische Pensionssystem basiert auf drei Säulen. Das bedeutet nichts anderes, als dass Pensionisten ihre Pension aus drei verschiedenen Quellen beziehen. Welche das sind und wo es Schwierigkeiten geben kann, erklärt dieser Beitrag.

Pensionssystem Österreich – die drei Säulen

Das österreichische Pensionssystem beruht auf drei Säulen. Dazu zählt die gesetzliche Pensionsversicherung, die betriebliche Altersvorsorge sowie die private Altersvorsorge. Auch wenn der Lebensabschnitt Pension noch in weiter Ferne ist, so ist es dennoch unabdingbar, bereits heute Maßnahmen zu ergreifen, um den Lebensstandard halten zu können. Denn die staatliche Pension entspricht nicht dem aktuellen Einkommen, eine Tatsache, die vielen erst dann bewusst wird, wenn es bereits zu spät ist. Das entstehende Pension Gap sorgt dafür, dass im Alter weniger Geld zur Verfügung steht. Für viele der sichere Weg in die Altersarmut. Genau aus diesen Gründen ist die dritte Säule, die private Vorsorge, so wichtig.

Die gesetzliche Pensionsversicherung

Das österreichische Pensionssystem basiert auf dem Generationenvertrag oder auch Umlageverfahren genannt. Dieses System bildet die sogenannte erste Säule des Pensionssystems. Die erwerbstätige Gesellschaft finanziert jene Menschen, die bereits in Pension sind. Dazu wird automatisch von allen Erwerbstätigen ein bestimmter Beitrag an die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) abgeführt.

Neben dem Arbeitnehmer zahlt auch der Arbeitgeber einen Anteil in diese staatliche Kassa ein. In dieser Pensionskassa wird der eingezahlte Betrag jedoch nicht verwahrt, bis man selbst in Pension ist, sondern gemäß dem Umlageverfahren noch im Jahr der Einzahlung an die Pensionisten ausgezahlt.

Dieses System trägt sich nicht selbst, schon heute muss der Staat dieses System mit mehr als 20 Milliarden Euro Steuergeldern subventionieren, was in etwa einem Viertel des Bundesbudgets entspricht.

Grafik Pensionskosten

Gesetzliche Pensionsversicherung – zum Scheitern verurteilt

Da das Pensionssystem in Österreich nach dem Umlageverfahren aufgebaut ist, finanziert die arbeitende Bevölkerung die Pensionisten. Bedenkt man jedoch, dass geburtenstarke Jahrgänge bald in Pension gehen und die Zahl der Erwerbstätigen sinkt, so überkommen einem Zweifel, wie sich dieses System zukünftig finanzieren soll. Zumal bereits heute ein Viertel des Bundesbudgets (unser Steuergeld) zur Subventionierung des Pensionssystems herangezogen werden muss, sollte die Erwartungshaltung gegenüber der Höhe der zukünftigen staatlichen Pension stark gesenkt werden.

In der Grafik ist die Problematik schön zu erkennen. Die Generation der „Baby Boomer“ der 1960er Jahre ist noch im erwerbsfähigen Alter. Diese Generation finanziert einen großen Teil der aktuellen Pensionen. Innerhalb der nächsten 10-15 Jahre wird diese Generation jedoch selbst die Pension antreten finanziert von den Jahrgängen danach.

Weiters fällt auf, dass die Anzahl der erwerbsfähigen Bevölkerung seit den 1960er Jahren rückläufig ist. Das bedeutet, dass immer weniger erwerbsfähige Menschen immer mehr Menschen im Ruhestand finanzieren. Ein System, welches zum Scheitern verurteilt ist.

Bevölkerungspyramide Österreich 2021

Die betriebliche Altersvorsorge

Als freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers steht die betriebliche Altersvorsorge nicht jedem zur Verfügung. Konditionen und vertragliche Ausgestaltung variieren je nach Arbeitgeber und Vertragspartner. Alle Vorschriften lassen sich im Betriebspensionsgesetz (BPG) finden. Hier wird insbesondere in drei Formen unterschieden:

Direkte Leistungszusage

Bei der direkten Leistungszusage ist die Regel simpel und einfach. Hier wird mit dem Arbeitgeber eine festgelegte Geldleistung vereinbart, welche bei Pensionseintritt direkt zu zahlen ist. Vermittler wie Kassa oder Versicherungen gibt es nicht. Die Beträge werden jährlich als Rückstellungen in der Firmenbilanz gebildet. Durch diese direkte Verknüpfung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter besteht jedoch eine hohe Abhängigkeit im Bezug auf den Erfolg des Unternehmens.

Pensionskassen(zusagen)

Entscheidet sich der Arbeitnehmer für eine Pensionskassenzusage, wird diese für die gesamte Belegschaft angeboten. Während man selbst mit dem Arbeitgeber einen Vertrag macht, hat dieser eine Vereinbarung mit einer Pensionskassa. Zwingend enthalten sind in diesem Vertrag eine Alters- und Hinterbliebenenpension, der Aspekt der Berufsunfähigkeitspension ist optional. Jedem Mitarbeiter steht es frei, selbst ergänzende Beiträge in die Kasse einzuzahlen, solange der Arbeitgeberanteil nicht überschritten wird.

Betriebliche Kollektivversicherung (BKV)

In diesem Fall zahlen die Unternehmen die Pensionsbeiträge direkt an die Pensionskassa oder einen Versicherer. Hier werden diese veranlagt und möglichst gewinnbringend angelegt. Allzu viel Hoffnung auf eine hohe Rendite sollte man jedoch nicht haben. Der Eintritt in die Pension ist das Startdatum für die monatliche Auszahlung. Wichtig – bei einem Wechsel der Arbeitsstätte bleiben die gezahlte Beiträge erhalten und die Pensionsansprüche der Arbeitnehmer (Leistungsberechtigte) bestehen.

Private Altersvorsorge

Die dritte und letzte Säule bildet die private Vorsorge. Dies ist keine Neuheit, denn schon immer haben die Menschen für das Alter gespart. Aufgrund der weltweiten Herausforderungen ist diese Säule wichtiger denn je.

Im ersten Schritt ist daher zu prüfen, wie viel von den derzeitigen Einnahmen für die späteren Lebensjahre investiert werden kann. Je früher, desto besser. Bereits ein Unterschied von 10 Jahren kann dank Zinseszins und Kursentwicklungen eine erhebliche Summe ausmachen. Regelmäßige Sparpläne sorgen für einen steten Aufbau des privaten Vermögens.

Als Richtwert, wie viel investiert werden sollte, kann man sich an 20 % des Nettoeinkommens orientieren. Aber wie soll nun investiert werden?

Optionen gibt es viele. Eine eigene Immobilie, die Investition in Einzelaktien, Rohstoffe, Fonds oder ETFs sind die bekanntesten. Welche die richtige private Vorsorge ist, muss individuell ermittelt werden. In jeden Fall lohnt es sich, die Zeit zur Recherche zu investieren.

Mit der richtigen Strategie lässt sich die Pensionslücke verschmälern oder sogar komplett weg rationieren. Das Sprichwort „Es ist besser einen Tag über Geld nachzudenken, als einen Monat dafür zu arbeiten“ trifft den Nagel auf den Kopf.

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Pensionssplitting in Österreich

In Österreich gibt es seit 2005 das freiwillige Pensionssplitting. Hierbei kann der Elternteil der arbeitet, meistens der Vater, bis zu 50 % seiner Pensionsbeiträge für die ersten sieben Jahre nach der Geburt des Kindes an die Mutter weitergeben. Das hilft besonders Frauen, die finanzielle Einbußen durch die Kindererziehung haben. So können Frauen in Zukunft mehr Pension erhalten, da ihr Pensionskonto um die Teilgutschriften des Partners anwächst.

Hier gibt es mehr Informationen zum Pensionssplitting in Österreich.

Entkomme der Altersarmut

Im Jahr 2021 waren rund 15 % der Pensionisten akut armutsgefährdet, das entspricht einer Steigung von 6,5 % im Vergleich zum Vorjahr. In Zukunft dürfte dieser Wert leider weiter steigen. Entkomme der Altersarmut und starte noch heute mit der privaten Altersvorsorge. Nimm Deine Finanzen selbst in die Hand und informiere Dich über das Investieren in Wertpapiere.

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