Thesaurierung

Hier finden Anleger relevante Informationen zur Thesaurierung bei Investmentfonds. Wer kürzlich eine Abbuchung am Verrechnungskonto mit dem Text „Thesaurierung transparenter Fonds“ vorgefunden hat, findet hier die Erklärung zum Vorgang der Thesaurierung.

Thesaurierung – Thesaurierende Investmentfonds

Einfach erklärt: Thesaurierende Fonds schütten die im Fonds anfallenden Erträge nicht direkt an die Anleger aus, sondern reinvestieren diese Gewinne automatisch. Dieser Prozess wird als Thesaurierung bezeichnet. Die Gewinne und Ausschüttungen im Fonds, die als ausschüttungsgleiche Erträge bezeichnet werden, fließen direkt in die Wiederveranlagung. Da Anleger von diesen Erträgen indirekt profitieren, müssen sie die Steuer auf die Gewinne im Rahmen der Wiederveranlagung selbst abführen. Der Broker zieht die Steuerschuld direkt vom Verrechnungskonto ab. In der Buchungszeile erscheint dann der Hinweis „Thesaurierung transparenter Fonds“.

Wenn das Verrechnungskonto durch die Abbuchung einen negativen Saldo aufweist, sollten Anleger diesen ausgleichen, um Sollzinsen zu vermeiden, die der Broker berechnet. Steuereinfache Broker übernehmen die Abführung der Steuerschuld automatisch an das Finanzamt.

Wann genau diese Reinvestition stattfindet bzw. wann die Steuer dafür vom Verrechnungskonto eingezogen wird, ist von Fonds zu Fonds unterschiedlich und kann nicht genau vorhergesagt werden.

Steuerwissen für Anleger in Österreich

Thesaurierung Beispiel

Stellt man sich vor, ein Fondsanteil wurde zu einem Preis von 100 Euro gekauft. Am Stichtag erzielt der Fonds 10 Euro an ausschüttungsgleichen Erträgen, die thesauriert werden. Das bedeutet, dass diese 10 Euro nicht ausgezahlt werden, sondern direkt im Fonds reinvestiert werden. Gleichzeitig erhöht sich der Wert des Fondsanteils um diese 10 Euro, sodass der neue Einstandspreis 110 Euro beträgt.

Nun wird die Steuerlast für diese 10 Euro Erträge berechnet. Der Steuersatz für thesaurierte Erträge beträgt 27,5 %, was in diesem Fall 2,75 Euro ausmacht. Diese Steuer wird direkt vom Verrechnungskonto abgebucht. Obwohl der Fondsanteil im Depot eine Rendite von 0 % oder gar eine negative Performance anzeigt, hat der Anleger tatsächlich bereits einen Gewinn von 10 % erzielt, da er ursprünglich 100 Euro investiert hatte.

Wenn der Anleger den Fondsanteil nun verkauft, fällt auf die 110 Euro kein zusätzlicher Steuerabzug mehr an. Dies liegt daran, dass die 27,5 % Steuer bereits für die thesaurierten 10 Euro Erträge abgeführt wurden. Der Gewinn von 10 % bleibt somit steuerlich bereits berücksichtigt.

Merksatz zur Thesaurierung

Durch die Thesaurierung verändert sich stets der bisherige Buchgewinn sowie die Gesamtrendite. Der Einstandswert wird nach oben korrigiert, wodurch sich gleichzeitig ein etwaiger Buchgewinn sowie die Rendite ändern. Die Anzahl der Fondsanteile bleibt jedoch unverändert.

Abbuchung der Steuerschuld

Die Steuerschuld, die durch die Thesaurierung gegenüber dem Finanzamt entsteht, bucht der steuereinfache Broker automatisch und immer über das Verrechnungskonto ab. Dies lässt sich leicht erklären.

Angenommen, ein Anleger bespart den MSCI World ETF von iShares. Dieser ETF vertreibt der Anbieter nicht nur in Österreich, sondern auch weltweit. Auch Anleger aus Deutschland, für die andere steuerliche Regelungen gelten, können dieses Produkt erwerben. Der Fondsanbieter kann jedoch die Versteuerung nicht für alle einzelnen Anteilseigner durchführen, da diese Aufgabe nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt.

Der Fondsanbieter meldet die Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge an die österreichische Kontrollbank. Diese übermittelt die Daten an den steuereinfachen Broker, der auf dieser Grundlage die korrekte Steuerlast berechnet. Anschließend bucht der Broker die Steuer direkt vom Verrechnungskonto ab.

Der Broker muss die Steuerschuld über das Verrechnungskonto abbuchen, da nur er Zugriff auf die Steuerdaten der Kunden hat.

Abbuchung der Steuerlast der Thesaurierung

Tipp: Geld für die Thesaurierung am Verrechnungskonto bereithalten

Nachdem man nur schwer voraussagen kann, wann die Steuer für die Thesaurierung vom Verrechnungskonto eingezogen wird, lohnt es sich, einen kleinen Puffer am Verrechnungskonto liegen zu haben. So wird verhindert, dass das Konto ins Minus rutscht. Das kann bei einem Online-Broker leicht passieren und dann werden prompt Sollzinsen fällig. Die Steuerlast wird stets vom Verrechnungskonto eingezogen. Auch dann, wenn der Fondssparplan per SEPA Lastschriftmandat vom Girokonto aus abgebucht wird.

Vorteile von thesaurierenden Investmentfonds

Thesaurierende Investmentfonds haben in Österreich einen kleinen steuerlichen Vorteil. Dieser Vorteil versteckt sich in der Besteuerung von Substanzgewinnen, also jenen Gewinnen, die aus dem Verkauf von Wertpapieren innerhalb des Fonds entstehen. Dieser Gewinn muss nur mit 60 % der KESt versteuert werden. Dadurch verringert sich die Steuerlast auf 16,5 % (60*0,275). Die Besteuerung von Dividendenerträgen innerhalb des Fonds bleibt hingegen bei 27,5 %.

Ein weiterer Vorteil stellt die direkte Reinvestition dar. Dadurch sparen sich Anleger eventuelle Ordergebühren für die Wiederveranlagung der Gewinne. Mit einem thesaurierenden Fondsprodukt profitieren Anleger maximal vom Zinseszinseffekt.

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