Kapitalertragsteuer in Österreich
In Österreich unterliegen Kapitalerträge, wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, der Kapitalertragsteuer (KESt). Diese Steuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer und kommt im Bereich der „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ zur Anwendung. Der einheitliche Steuersatz für Einkünfte aus Wertpapieren und Kryptowährungen beträgt 27,5 % gemäß §27 EStG. Dieser Steuersatz wird direkt an der Quelle, also beim Finanzinstitut, einbehalten und abgeführt, was bedeutet, dass Anleger ihre Erträge in der Regel nicht mehr in der Steuererklärung angeben müssen.
Verschiedene Steuersätze für unterschiedliche Anlageformen
- Klassische Geldanlagen: Sparbücher und Bausparverträge unterliegen der Kapitalertragsteuer in der Höhe von 25 %.
- Wertpapiere und Kryptowährungen: Einkünfte aus Wertpapieren und Kryptowährungen unterliegen einem besonderen Steuersatz von 27,5 %.
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CFDs/Forex-Handel, Optionshandel, P2P-Krediten oder Nachrangdarlehen unterliegen bei Gewinnen dem progressiven Einkommensteuertarif.
Die Kapitalertragsteuer gilt für sämtliche in- und ausländischen Kapitalerträge und ermöglicht eine einfache und direkte Besteuerung von Kapitaleinkünften. Mit dieser Regelung sollen sowohl die Steuererhebung vereinfacht als auch Steuerhinterziehungen vermieden werden.