Quellensteuer

Die Quellensteuer begleitet Anleger bei Dividendenausschüttungen ausländischer Unternehmen. Hier finden Investoren die wichtigsten Informationen zur Quellensteuer, eine Liste mit Quellensteuersätzen aus über 15 Ländern, u.a. Deutschland, Schweiz und USA sowie nützliche Praxisbeispiele.

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer im Zusammenhang mit Wertpapieren ist eine Steuer, welche Aktionäre bei Dividendenzahlungen begleitet. Diese Steuer wird bei der Dividendenausschüttung ausländischer Unternehmen direkt an der Quelle des Gewinns einbehalten. Diese Quelle ist in jedem Fall der Steuersitz des jeweiligen Unternehmens. Reine Kursgewinne unterliegen bei Veräußerung immer nur der österreichischen Kapitalertragsteuer (KESt) in der Höhe von 27,5%!

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Beispiel Quellensteuer Österreich

Wenn man eine Aktie eines ATX Unternehmens hält, ist die KESt die Quellensteuer in Österreich! Die Gewinne sind beim österreichischen Finanzamt steuerpflichtig, die Quelle des Gewinns ist also Österreich.

Beispiel Quellensteuer Deutschland Österreich

Hält man als Österreicher eine Aktie aus Deutschland, wie zum Beispiel die Allianz, so ist die Quelle des Gewinns Deutschland. Da sich der Steuersitz der Allianz in Deutschland befindet. In diesem Fall erhält der deutsche Fiskus 26,375% an Steuern, dieser Betrag setzt sich aus der Kapitalertragsteuer (25%) sowie dem Solidaritätszuschuss (1,375%) zusammen. Je nach Land kann die Quellensteuer stark variieren, ein genauer Blick auf den jeweiligen Quellensteuersatz vor einem Investment lohnt sich also immer! Quellensteuer Österreich

Liste ausländischer Quellensteuersätze für Anleger in Österreich

In dieser Übersicht findet man einige relevante Quellensteuersätze von wichtigen Wirtschaftsnationen. Die Berücksichtigung der Quellensteuer macht aufgrund der teils hohen Steuerbelastung für jeden Anleger in Österreich Sinn!

Einige Länder haben in ihren Steuergesetzen Klauseln mit diversen Ausnahmen. So ist die Quellensteuer in Irland grundsätzlich bei 20%, für Privatpersonen wird diese aber auf null gesenkt!

Ähnlich wie in UK, wo für ausländische Investoren keine Quellensteuer eingehoben wird. In Frankreich wurde die Quellensteuer für ausländische Investoren im Jahr 2018 von 30% auf 12,8% gesenkt, da Wertpapierlagerstellen wie Clearstream aber häufig nicht wissen, in welchem Land Investoren steuerpflichtig sind, ziehen sie weiterhin 30% an Steuern ab.

Diese Quellensteuer Übersicht kann aufgrund der diversen Klauseln in den verschiedenen Ländern nur als Richtwert hergenommen werden. Alle Angaben ohne Gewähr!

Schweiz 35%
Belgien 30%
Frankreich 30%
Schweden 30%
Österreich 27,5%
Deutschland 26,375%
Italien 26%
Canada 25%
Südafrika 20%

Spanien 19%
Japan 15%
Russland 15%
USA 15%
China 10%
Brasilien 0%
Irland 0%
UK 0%

Quellensteuer Beispiel Flatex – Dividendengutschrift

Auf dem nachfolgenden Bild ist eine Dividendengutschrift, wie sie der Broker Flatex ausstellt, ersichtlich. Die Höhe des Quellensteuersatzes liegt bei 15% und dieser wurde einbehalten.

Ausländische Quellensteter Abrechnung - flatex

Quellensteuer Beispiel Hellobank – Dividendengutschrift

Auf dem nachfolgenden Bild ist eine Dividendengutschrift, wie sie die Hellobank ausgestellt hat, bevor sie von der BAWAG Group übernommen wurde, ersichtlich. Die Höhe des Quellensteuersatzes liegt bei 38,875% und dieser Betrag wurde einbehalten.

Der steuereinfache Broker übernimmt automatisch die korrekte Abführung der KESt für den Anleger!

Quellensteuer Deutschland

Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, welcher von zwei Staaten sein innerstaatliches Steuerrecht anwenden darf und welcher ganz oder teilweise auf seine Besteuerung verzichten muss. Dadurch soll eine Doppelbesteuerung verhindert werden. Einen Anleger begleitet das DBA bei Dividendenzahlungen, dieses ermöglicht Investoren einen anrechenbaren Prozentsatz gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen in der Höhe von 15%!

Wenn man Aktien von ausländischen Unternehmen im Depot hält und ein Anleger eine Dividendengutschrift erhält, reduziert sich in den meisten Fällen die österreichische KESt um 15% auf nur noch 12,5%!

Hinzu kommt aber gleichzeitig die volle ausländische Quellensteuer, die direkt im Land, in dem sie anfällt, einbehalten wird. Wenn die ausländische Quellensteuer größer als 15% ist, wie es zum Beispiel in Deutschland der Fall ist, liegt die effektive Steuerlast zwangsläufig bei mehr als 27,5%. Die Mehrbelastung kann durch den jeweiligen Anleger im Nachhinein vom ausländischen Finanzamt zurückgeholt werden.

Quellensteuer Österreich, Merksatz

Solange der ausländische Quellensteuersatz bei unter 15% liegt, bleibt die Steuerbelastung bei einer Dividendengutschrift wie gewohnt bei 27,5%. Ist der Quellensteuersatz höher als 15%, so ist die effektive Steuerbelastung zwangsläufig höher als 27,5%.

Beispiel DBA Quellensteuer Deutschland

Deutschland hat einen Quellensteuersatz von 26,375%. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens reduziert sich die österreichische KESt auf 12,5% was eine Steuerbelastung von 38,875% bedeutet. Bei Dividenden deutscher Unternehmen ist die Steuerbelastung meistens um 11,375% zu hoch!

Die Steuerbelastung in der Höhe von 38,875% setzt sich wie folgt zusammen. Quellensteuer (26,375%) plus KESt (27,5%) abzüglich Pauschalbetrag gemäß DBA (15%).

Beispiel DBA Quellensteuer USA

Bei Coca-Cola befindet sich der steuerliche Hauptsitz in den USA, Dividenden sind daher dort steuerpflichtig. Die USA verrechnen 15% Steuern auf Dividenden, die vor der Überweisung auf das Konto des jeweiligen Anlegers in den USA einbehalten werden.

Nach dem Steuerabzug wandert das Geld in das österreichische Depot-Konto und wird dort vor dem Erhalt abermals versteuert. Normalerweise wären 27,5% KESt fällig, nun kommt das Doppelbesteuerungsabkommen ins Spiel. Die finale KESt Belastung beläuft sich auf 12,5%. Der österreichische Anleger hat also 15% Steuern an die USA und 12,5% Steuern an das österreichische Finanzamt bezahlt.

Rückholung zu viel bezahlter Steuer

Die Rückholung zu viel bezahlter Quellensteuer in Österreich ist immer beim ausländischen Finanzamt anzufordern, je nach Land gibt es hier unterschiedliche Herangehensweisen. Ein Land, bei dem der Antrag auf Rückerstattung wenig Sinn ergibt, ist Italien. In Italien wird der Antrag in der Regel erst gar nicht bearbeitet.

Ab wann sich die Rückforderung aus einem fremden Land lohnt, muss jeder für sich selbst beantworten. Häufig entstehen bei diesem Prozess an verschiedenen Stellen Bearbeitungsgebühren, die man unbedingt im Vorhinein berücksichtigen bzw. kennen sollte.

Unseren Recherchen zufolge kann man pro Rückholungsantrag, der jeweils für eine Aktie gilt, mit Gebühren zwischen 40 und 100€ rechnen. Hinzu kommt dann noch die eigene investierte Zeit. Auch diese sollte nicht unterschätzt werden. In 99,9% der Fälle lohnt es sich für Privatanleger aufgrund des bürokratischen Aufwands sowie den Gebühren, die an verschiedenen Stellen anfallen können, nicht zu viel bezahlte Steuern zurückzufordern.

Hier können die notwendigen Formulare der DBA Partnerstaaten heruntergeladen werden. Zum BMF

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier sammeln wir Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Wertpapieren.

Der Quellensteuer unterliegen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.

Bei Dividenden handelt es sich um Einkünfte aus Aktien, Genussrechten oder Genusscheinen, Gründeranteilen und anderen Rechten mit Gewinnbeteiligung sowie aus sonstigen Gesellschaftsanteilen stammende Einkünfte, die nach dem Recht des Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, den Einkünften aus Aktien steuerlich gleichgestellt ist.

Wiederum bei Zinsen handelt es sich um Einkünfte aus Darlehen, Anleihen, Obligationen, Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen und Investmentfondsanteilen.

Bei Lizenzgebühren handelt es sich um die Vergütung oder das Recht der Benutzung bei Urheberrechten (Kunst, Literatur, Wissenschaft), sowie z.B. Patente, Marken oder Pläne. Auch das Know-How, sprich die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen fallen darunter.

Es gibt einzelne Länder, in denen keine Quellensteuer zu bezahlen ist. Beispiele dafür sind Großbritannien, Irland und Brasilien. In diesem Fall fällt lediglich der heimische KESt-Satz in der Höhe von 27,5% an.

Wenn Du in Österreich die Dividendenstrategie verfolgst, achte unbedingt auf den Quellensteuersatz der verschiedenen Länder, von denen Du Aktien besitzt. Bei Ländern mit einem Quellensteuersatz von über 15% wird Deine effektive Steuerlast über dem KESt-Satz von 27,5% liegen.

Das bezieht sich stets auf das Land, um das es im jeweiligen Fall geht. So kann die Quellensteuer in der Schweiz für die vergangenen drei Jahre zurückgefordert werden. In Italien muss der Antrag innerhalb von vier Jahren gestellt werden. Bis es zur Erstattung kommt, können allerdings Jahre vergehen. Quellensteuer Österreich

In den allermeisten Fällen lohnt es sich für Anleger nicht, die zu viel bezahlte Quellensteuer zurückzufordern. Das liegt vor allem am hohen bürokratischen Aufwand sowie damit einhergehende Gebühren, die sowohl beim ausländischen Finanzamt als auch bei Deinem Broker anfallen können.

Die Rückholung der ausländischen Quellensteuern ist von Land zu Land unterschiedlich kompliziert. Eine Auflistung einiger Länder inklusive Verlinkungen zu möglichen Formularen hat das Bundesministerium für Finanzen auf ihrer Website bereitgestellt. Unter Formulare kann diese Liste abgerufen werden.

 

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