Der Quellensteuer unterliegen Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.
Bei Dividenden handelt es sich um Einkünfte aus Aktien, Genussrechten oder Genusscheinen, Gründeranteilen und anderen Rechten mit Gewinnbeteiligung sowie aus sonstigen Gesellschaftsanteilen stammende Einkünfte, die nach dem Recht des Staates, in dem die ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, den Einkünften aus Aktien steuerlich gleichgestellt ist.
Wiederum bei Zinsen handelt es sich um Einkünfte aus Darlehen, Anleihen, Obligationen, Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen und Investmentfondsanteilen.
Bei Lizenzgebühren handelt es sich um die Vergütung oder das Recht der Benutzung bei Urheberrechten (Kunst, Literatur, Wissenschaft), sowie z.B. Patente, Marken oder Pläne. Auch das Know-How, sprich die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen fallen darunter.