Krypto Steuer Österreich

Neue Krypto Steuer in Österreich. Plattformen wie Bitpanda, 21bitcoin und Coinfinity bieten steuereinfaches Angebot. Seit März 2022 gelten in Österreich neue Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen. Die wichtigsten Informationen hierzu sind hier übersichtlich zusammengefasst.

Key Take Aways

Krypto Steuer Österreich

  • Inländische Krypto-Broker sind steuereinfach
  • Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, die seit dem 01.03.2021 angeschafft wurden, unterliegen der KESt i.d.H.v. 27,5 %.
  • Verluste mit Kryptowährungen können mit KESt-Guthaben aus Wertpapiergeschäften gegengerechnet werden (Verlustausgleich).
  • Der Tausch zwischen Kryptowährungen stellt keine steuerpflichtige Handlung mehr dar.
  • Erträge aus Staking, Lending, Airdrops und Bounties unterliegen in der Regel der 27,5 %-igen KESt. Ausnahmen, wenn ein gewerbliches Handeln vorliegt.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich

Die Ökosoziale Steuerreform und die seit 2024 geltenden Regelungen vereinfachen die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in Österreich erheblich. Anleger müssen nun realisierte Gewinne aus digitalen Vermögenswerten wie Bitcoin und Ethereum mit der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 % versteuern, unabhängig von der Haltedauer. Die frühere Steuerfreiheit nach einer einjährigen Haltedauer entfällt dabei komplett, wodurch sich die steuerliche Situation verändert.

Der 28. Februar 2021 stellt den Stichtag für die Unterscheidung zwischen Alt- und Neubestand dar. Kryptowährungen, die vor diesem Datum erworben wurden, zählen zum Altbestand, während Kryptowährungen, die nach diesem Datum gekauft wurden, zum Neubestand gehören. Diese Differenzierung ist entscheidend, da sie unterschiedliche steuerliche Pflichten und Vorteile mit sich bringt, was eine sorgfältige Planung erfordert.

Seit 2024 übernehmen inländische Broker wie Bitpanda, Coinfinity und 21bitcoin den KESt-Abzug automatisch, was die Steuerabwicklung erheblich vereinfacht und somit den Aufwand für Anleger reduziert. Darüber hinaus müssen Anleger Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen seit 2022 nicht mehr versteuern, was ihnen zusätzliche Erleichterung verschafft. Trotz dieser vereinfachten Besteuerung bleibt es jedoch weiterhin wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen, insbesondere bei Investitionen außerhalb Österreichs, um Fehler zu vermeiden.

Zum Steuerreformgesetz
finanzamt finanzonline krypto Steuer

Unterschied zwischen Altbestand und Neubestand

Die Unterscheidung zwischen Krypto-Altbestand und Neubestand stellt einen wesentlichen Faktor bei der Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich dar. Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 erworben wurden, gelten als Altbestand und können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei veräußert werden. Neubestand umfasst hingegen alle Kryptowährungen, die ab dem 1. März 2021 gekauft wurden, und unterliegt der Kapitalertragsteuer, unabhängig von der Haltedauer.

Diese Regelung ermöglicht es Privatanlegern mit Altbestand, weiterhin von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Neubestand unterliegt jedoch den neuen, vereinfachten Steuerregeln, was zu einer klareren und einfacheren Abwicklung führt. Diese Differenzierung zeigt einmal mehr, wie wichtig eine lückenlose Transaktionshistorie für eine korrekte steuerliche Erfassung ist. Die neue Krypto Steuer Österreich sorgt dafür, dass Gewinne aus Kryptowährungen nun klar geregelt sind.

Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen

Die steuerliche Behandlung von Gewinnen aus Kryptowährungen hängt von der Art der Veräußerung ab. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiat-Währungen wie Euro unterliegen einer Kapitalertragsteuer von 27,5 %. Für den direkten Tausch zwischen Kryptowährungen besteht hingegen Steuerneutralität, sofern keine andere Einkunftsart betroffen ist.

Die Besteuerung von Veräußerungserlösen erfolgt auf Basis der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufspreis. Eine exakte Dokumentation ist notwendig, um die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage korrekt zu ermitteln. Dies gilt auch für den Fall, dass Kryptowährungen als Zahlungsmittel verwendet werden, da dies steuerlich wie ein Verkauf behandelt wird.

Steuereinfache Krypto-Broker in Österreich

Seit dem 1. Januar 2024 sind inländische Krypto-Broker wie Bitpanda, Coinfinity und 21bitcoin gesetzlich verpflichtet, die Kapitalertragsteuer (KESt) automatisch beim Verkauf von Kryptowährungen einzubehalten. Die Besteuerung erfolgt mit einem Steuersatz von 27,5 % und wird direkt an das Finanzamt abgeführt. Anleger profitieren von einer deutlich vereinfachten steuerlichen Abwicklung, da sie sich nicht mehr selbst um die Versteuerung kümmern müssen.

Anleger müssen jedoch sicherstellen, dass der Broker die Anschaffungskosten der Kryptowährungen kennt, damit der KESt-Abzug korrekt erfolgt. Andernfalls nimmt der Broker einen pauschalen Steuerabzug vor, was nachteilig sein kann, da dieser nicht immer die tatsächliche Steuerlast widerspiegelt. Um diese unerwünschte Situation zu vermeiden, sollten Anleger ihre vollständige Transaktionshistorie sicherstellen, damit der Broker die richtigen Daten verwenden kann. Diese Regelung gilt insbesondere für Neubestand und erleichtert den Handel mit Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen, da der Abwicklungsprozess nun deutlich klarer und effizienter ist.

Verlustausgleich und Verlustverrechnung

Ein wesentlicher Bestandteil der steuerlichen Planung besteht in der Möglichkeit, Verluste aus Kryptowährungen mit anderen Kapitaleinkünften zu verrechnen. Verluste, die beispielsweise aus dem Verkauf gegen Fiat-Währungen entstehen, lassen sich im selben Kalenderjahr mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen ausgleichen.

Ein Verlustvortrag auf zukünftige Jahre ist jedoch nicht erlaubt. Deshalb empfiehlt sich eine strategische Planung zum Jahresende, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen. Diese Verrechnungsmöglichkeiten tragen insbesondere bei breit gestreuten Portfolios dazu bei, die Steuerlast wirksam zu reduzieren.

Mining & Lending Einkünfte versteuern

Einkünfte aus Mining und Lending gelten als Kapitalvermögen und unterliegen der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 %. Beim Mining erfolgt die Versteuerung auf Basis des Marktwertes der generierten Coins zum Zeitpunkt des Zuflusses. Beim Lending gilt ebenfalls der Zuflusszeitpunkt – auch dann, wenn die Erträge in Form von Kryptowährungen anfallen.

Erfolgt das Mining in gewerblichem Umfang, kommt hingegen die progressive Einkommensteuer zur Anwendung.

Staking Einkünfte versteuern

Einkünfte aus Staking sind erst beim Umtausch in Fiat oder Wirtschaftsgüter steuerpflichtig und unterliegen der Kapitalertragsteuer (27,5 %). Rewards aus Staking, Airdrops oder Bounties haben Anschaffungskosten von null, wodurch der gesamte Veräußerungserlös versteuert wird. Eine genaue Transaktionsdokumentation ist wichtig.