Steuern in Österreich

Ein umfassender Überblick über die wichtigsten Steuerarten in Österreich: Einkommensteuer, Immobilienertragsteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer und Umsatzsteuer.

Steuern in Österreich 2025

Steuern von A–Z in Österreich – Ein Überblick über die wichtigsten Steuerarten

Steuern spielen in Österreich eine zentrale Rolle und betreffen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Ein Überblick über die wichtigsten Steuerarten hilft, die vielfältigen Abgaben besser zu verstehen. Dieser Artikel erklärt die Grundlagen der Einkommensteuer (ESt), Immobilienertragsteuer (ImmoESt), Kapitalertragsteuer (KESt), Körperschaftsteuer (KÖSt), Lohnsteuer (LSt) und Umsatzsteuer (USt).

Grundlagen der Steuerarten in Österreich

Das österreichische Steuersystem umfasst zahlreiche Abgaben, die je nach Einkommens- und Vermögensart erhoben werden. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen direkten und indirekten Steuern:

  • Direkte Steuern: Diese werden direkt beim Steuerpflichtigen eingehoben, etwa die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer.
  • Indirekte Steuern: Diese werden über den Konsum von Waren und Dienstleistungen erhoben, beispielsweise die Umsatzsteuer.

Die wichtigsten Steuerarten im Überblick

Einkommensteuer (ESt)

Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben. In Österreich gilt ein progressiver Steuertarif – mit steigendem Einkommen erhöht sich auch der Steuersatz.

Wichtige Fakten zur Einkommensteuer:

  • Steuerpflichtig ist das Gesamteinkommen ab einem jährlichen Freibetrag von 11.693 Euro (Stand 2025).
  • Die Steuersätze liegen zwischen 20 % und 55 % bei einem Jahreseinkommen von über 1 Million Euro.
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen unterliegen der Einkommensteuer.

Immobilienertragsteuer (ImmoESt)

Diese Steuer fällt auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien an, sofern diese nicht unter die Hauptwohnsitzregelung fallen.

  • Der pauschale Steuersatz beträgt 30 % auf den Veräußerungsgewinn.
  • Für Immobilien, die vor dem 31. März 2002 erworben wurden („Altvermögen“), gelten gesonderte Regelungen.

Kapitalertragsteuer (KESt)

Die Kapitalertragsteuer wird auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben, darunter Dividenden, Zinsen und Kursgewinne von Aktien, ETFs/Fonds. Sie wird direkt von der auszahlenden Stelle einbehalten.

  • Der Steuersatz beträgt 27,5 %.
  • Für Sparbuchzinsen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 25 %.

Körperschaftsteuer (KÖSt)

Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder Aktiengesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer, die auf das Einkommen der juristischen Person erhoben wird.

  • Der aktuelle Steuersatz beträgt 24 % (Stand 2025) und wird 2026 auf 23 % gesenkt.
  • Auch in Verlustjahren fällt eine Mindestkörperschaftsteuer an.

Lohnsteuer (LSt)

Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Sie wird direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einbehalten und monatlich vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt.

  • Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem individuellen Einkommen und folgt dem Einkommensteuertarif.

Umsatzsteuer (USt)

Die Umsatzsteuer wird beim Kauf von Waren und Dienstleistungen erhoben. Unternehmen führen diese Steuer an das Finanzamt ab, während die Endverbraucher sie über den Kaufpreis zahlen.

  • Der allgemeine Steuersatz beträgt 20 %.
  • Ein ermäßigter Satz von 10 % gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher und Medikamente.

Fazit

Das österreichische Steuersystem ist vielfältig und umfasst zahlreiche Steuerarten, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Wer sich gut informiert, kann seine steuerliche Situation besser planen und möglicherweise Vorteile nutzen. Besonders die Einkommensteuer und Immobilienertragsteuer bieten Potenzial, um durch gezielte Planung die Abgabenlast zu reduzieren.

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