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Die Rückerstattung der deutschen Quellensteuer ist eine Möglichkeit, steuerliche Doppelbelastungen zu verringern. Für Anleger aus Österreich lohnt sich das jedoch erst bei größeren Dividendenzahlungen. Der zeitliche und monetäre Aufwand übersteigt bei kleinen Beträgen häufig den Nutzen.
Die Rückerstattung der Quellensteuer in Deutschland ermöglicht österreichischen Anlegern, ihre Steuerlast auf Kapitalerträge zu reduzieren. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Österreich stellt dabei die Grundlage dar. Dieser Prozess kann langfristig die Rendite verbessern und steuerliche Doppelbelastungen vermeiden.
Die Rückerstattung der Quellensteuer in Deutschland ist mit administrativen und finanziellen Aufwänden verbunden, die sich nicht für alle Anleger auszahlen. Vor allem bei geringen Dividenden, wie einer Bruttodividende von 100 Euro, lohnt sich die Rückforderung in der Regel nicht. In diesem Fall liegt die mögliche Rückerstattung bei lediglich 12,375 Euro, was den erforderlichen Aufwand zeitlich und finanziell kaum rechtfertigt. Für die Einreichung der Unterlagen entstehen oft zusätzliche Kosten, etwa durch Bestätigungen der depotführenden Bank oder durch steuerliche Beratungen. Diese Ausgaben stehen bei kleinen Beträgen meist in keinem angemessenen Verhältnis zur Rückerstattung. Daher ist es sinnvoll, zu prüfen, ob sich die Rückforderung in der individuellen Situation lohnt, oder gegebenenfalls mehrere Jahre zu bündeln, um den Aufwand effizienter zu gestalten.
Damit österreichische Anleger die Rückerstattung der Quellensteuer in Deutschland beantragen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Kapitalerträge, die in Österreich steuerpflichtig sind, sind ordnungsgemäß zu melden. Eine zentrale Voraussetzung stellt die Ansässigkeitsbescheinigung dar, welche das österreichische Wohnsitzfinanzamt ausstellt. Diese Bescheinigung bestätigt die steuerliche Ansässigkeit in Österreich und begründet den Anspruch auf Steuerentlastung gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen. Zudem ist es wichtig, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt werden, um Verzögerungen im Rückerstattungsprozess zu vermeiden.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat das Verfahren zur Rückerstattung der Quellensteuer modernisiert. Seit 2023 erfolgt die Antragstellung ausschließlich über das elektronische BZSt-Portal, das die Bearbeitung deutlich vereinfacht. Für österreichische Anleger bedeutet dies eine schnellere Abwicklung, jedoch auch die Notwendigkeit einer vorherigen Registrierung im Portal. Diese kann bis zu sechs Wochen dauern.
Zur erfolgreichen Rückerstattung der Quellensteuer sind mehrere Dokumente erforderlich. Die Ansässigkeitsbescheinigung muss vom österreichischen Wohnsitzfinanzamt ausgestellt werden. Zusätzlich werden Nachweise über die einbehaltene Quellensteuer und Ertragsabrechnungen benötigt. Anleger sollten darauf achten, dass alle Belege vollständig und fehlerfrei eingereicht werden, um den Prozess nicht unnötig zu verzögern.
Die Frist für die Einreichung eines Rückerstattungsantrags beträgt vier Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Kapitalerträge erzielt wurden. Die Bearbeitung in Deutschland kann je nach Arbeitsaufkommen der zuständigen Behörden mehrere Monate in Anspruch nehmen. Daher empfiehlt es sich, die erforderlichen Unterlagen frühzeitig vollständig zusammenzustellen und einzureichen, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.
Die Rückerstattung der deutschen Quellensteuer ermöglicht es österreichischen Anlegern, ihre steuerliche Belastung zu verringern. Bei kleineren Beträgen übersteigen die Kosten und der Zeitaufwand jedoch häufig die potenziellen Vorteile, weshalb sich der Aufwand in solchen Fällen meist nicht rechnet. Bei höheren Dividenden oder der Bündelung mehrerer Jahre kann die Rückerstattung hingegen einen erheblichen Beitrag zur Steigerung der Rendite leisten.
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