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Ab dem 1. Januar 2025 treten in Österreich neue Regelungen zur Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Kraft. Die Änderungen betreffen sowohl Käufer von Neuwagen als auch Importeure von Gebrauchtfahrzeugen. Ziel der Reform ist es, den CO₂-Ausstoß weiter zu reduzieren und umweltfreundlichere Fahrzeuge attraktiver zu machen. Durch eine schrittweise Verschärfung der Besteuerung sollen vor allem Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch stärker belastet werden. Doch was bedeutet das konkret für Autokäufer?
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalige Steuer, die beim erstmaligen Inverkehrbringen eines Fahrzeugs in Österreich fällig wird. Sie wird auf Basis des CO₂-Ausstoßes berechnet und soll Anreize schaffen, emissionsärmere Modelle zu bevorzugen. Die Höhe der Abgabe hängt von mehreren Faktoren ab, darunter der CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs, eventuelle Malus-Regelungen sowie der Nettopreis. Je höher der CO₂-Wert, desto höher fällt die NoVA aus.
Bisher wurden bestimmte Freibeträge vom CO₂-Wert abgezogen, um eine zu hohe Steuerbelastung zu vermeiden. Diese Freibeträge werden ab 2025 weiter gesenkt, sodass mehr Fahrzeuge in höhere Besteuerungsstufen rutschen. Zudem wird das Malus-System weiter verschärft, was insbesondere Modelle mit hohem Verbrauch und hohen Emissionen betrifft.
Die Anpassungen der NoVA betreffen drei wesentliche Punkte:
Reduzierung des CO₂-Abzugsbetrags
Der Abzugsbetrag, also die CO₂-Menge, die vor der Steuerberechnung abgezogen wird, wird gesenkt. Für Pkw (Fahrzeugklasse M1) sinkt dieser Wert von 97 g/km auf 94 g/km, für leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N1) reduziert er sich von 150 g/km auf 147 g/km. Dadurch steigt die NoVA-Belastung für nahezu alle Neuwagen mit Verbrennungsmotor.
Verschärfung des Malus-Systems
Fahrzeuge mit besonders hohem CO₂-Ausstoß werden zusätzlich durch eine Malus-Regelung belastet. Wird ein bestimmter Grenzwert überschritten, erhöht sich die Steuer pro Gramm CO₂ über diesem Grenzwert. Ab 2025 beträgt der Aufschlag 80 Euro je Gramm CO₂ über dem festgelegten Grenzwert.
Erhöhung des Höchststeuersatzes
Der maximale NoVA-Steuersatz, der bisher bei 70 % lag, wird ab 2025 auf 80 % angehoben. Das bedeutet, dass Fahrzeuge mit extrem hohen Emissionen künftig bis zu 80 % des Nettopreises als Steuerbelastung tragen müssen.
Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen der neuen Regelungen:
Angenommen, ein Neuwagen hat folgende Werte:
Da der CO₂-Ausstoß mit 150 g/km unter dem Malus-Grenzwert von 155 g/km liegt, fällt in diesem Fall kein Malus an.
Für Fahrzeuge mit höherem CO₂-Ausstoß oder für Nutzfahrzeuge kann die Steuer jedoch deutlich höher ausfallen. Mittels NoVA Rechner des BMF ganz einfach berechnen.
Durch die neuen Regelungen werden viele Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor teurer. Besonders betroffen sind große SUVs, leistungsstarke Modelle und Fahrzeuge mit hohem CO₂-Ausstoß. Wer ein solches Auto kaufen möchte, muss mit einer höheren Steuerlast rechnen. Gleichzeitig werden emissionsärmere Fahrzeuge finanziell attraktiver, da sie von niedrigeren NoVA-Sätzen profitieren.
Die neuen Regelungen könnten dazu führen, dass sich der Absatz von Elektrofahrzeugen weiter erhöht. Viele Hersteller bieten mittlerweile Hybrid- oder Elektrovarianten ihrer Modelle an, um den steigenden NoVA-Kosten zu entgehen. Gleichzeitig könnte der Markt für besonders emissionsstarke Fahrzeuge unter Druck geraten, da die Steuerlast für diese Modelle weiter steigt.
Ein weiterer Effekt könnte sein, dass mehr Menschen auf den Gebrauchtwagenmarkt ausweichen. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von der NoVA nicht betroffen, was ältere Fahrzeuge für Käufer attraktiver macht. Allerdings sind auch hier die Importregelungen zu beachten, da für eingeführte Gebrauchtwagen die NoVA ebenfalls berechnet wird.
Die ab 2025 geltenden Änderungen der NoVA führen zu einer höheren Steuerbelastung für viele Neuwagenkäufer. Vor allem Fahrzeuge mit hohem CO₂-Ausstoß werden teurer, während emissionsarme Modelle weiterhin günstig bleiben. Elektroautos sind von der NoVA befreit, wodurch sie steuerlich besonders attraktiv sind.
Autokäufer sollten sich daher gut überlegen, welche Antriebsart sich langfristig lohnt. Wer weiterhin auf einen Verbrennungsmotor setzt, muss mit steigenden Kosten rechnen. Umweltfreundlichere Alternativen wie Elektro- oder Hybridfahrzeuge bieten nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch geringere Betriebskosten im Alltag.
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