Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Die Steuer wird von steuereinfachen Finanzinstituten wie Banken, Versicherungen oder Brokern automatisch abgeführt, ansonsten muss sie vom Steuerpflichtigen selbst entrichtet werden.
Die KESt betrifft sowohl natürliche Personen als auch Körperschaften und ist mit 4,3 Mrd. Euro im Jahr 2022 der kleinste Steuerposten. Umso wichtiger und spannender wäre es, die KESt-Behaltefrist wieder einzuführen, denn die Kapitalertragsteuer auf Veräußerungsgewinne betrug 2022 nur 246 Millionen Euro, die größten Einnahmen sind die Steuern auf Dividendenerträge.
Würde die Behaltefrist wieder eingeführt, könnte dies langfristig Mehreinnahmen für den Staat bedeuten, da viele Menschen beginnen würden, zu investieren und Dividenden und ähnliche Ausschüttungen zu erhalten und damit einen Teil in den Steuertopf einzahlen würden. Diese Zahlen hat Gerald Loacker von den NEOS beim Finanzministerium erfragt.