Dividendenbesteuerung bei Nicht-Meldefonds: Warum bis zu 42,5 % Steuerabzug möglich sind
Nicht-Meldefonds unterliegen in Österreich einer besonders nachteiligen steuerlichen Behandlung – vor allem bei ausschüttenden Nicht-Meldefonds. Denn neben der ausländischen Quellensteuer wird die österreichische Kapitalertragsteuer (KESt) ohne Anrechnung abgezogen. Das kann die effektive Steuerlast auf Ausschüttungen deutlich erhöhen.
So läuft die Besteuerung bei vielen Nicht-Meldefonds ab:
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Im Herkunftsland des Fonds wird eine Quellensteuer einbehalten – z. B. 15 % in den USA oder 26,375 % in Deutschland.
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In Österreich erhebt der steuereinfache Broker zusätzlich 27,5 % KESt auf den vollen Bruttobetrag – unabhängig davon, was bereits im Ausland abgezogen wurde.
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Da Nicht-Meldefonds keine steuerlichen Informationen an die OeKB liefern, ist keine Anrechnung der ausländischen Steuer möglich (§ 40 ImmoInvFG).
Beispiel USA:
Ein ausländischer Fonds schüttet 100 € Dividende aus. Davon behält der US-Staat 15 € Quellensteuer ein. Zusätzlich werden 27,50 € KESt auf die 100 € abgezogen. Netto bleiben nur 57,50 € – eine Steuerbelastung von 42,5 %.
Beispiel Deutschland:
Bei Fonds mit 26,375 % deutscher Quellensteuer liegt die Gesamtbelastung bei über 53 %, wenn keine Rückerstattung erfolgt.
Diese Regelung macht ausschüttende Nicht-Meldefonds in vielen Fällen steuerlich unattraktiv für österreichische Anleger – besonders im Vergleich zu meldefähigen Fonds oder thesaurierenden ETFs.