8 legale Steuertipps für den Lohnsteuerausgleich in Österreich!

Ob bei den täglichen Einkaufen oder auf das eigene Gehalt: Jeder zahlt in Österreich Steuern, und das nicht gerade wenig. Es gibt jedoch Tipps, wodurch man sich am Ende des Jahres Steuern beim Lohnsteuerausgleich zurückholen kann.

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Durch das progressive Steuersystem lässt sich zu viel bezahlte Steuer im darauffolgenden Jahr über den Lohnsteuerausgleich zurückholen. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann zusätzlich beim Lohnsteuerausgleich steuerbegünstigte Posten eintragen und sich noch mehr Geld zurückholen. In diesem Beitrag werden 8 Tipps vorgestellt, wie man in Österreich legal Steuern sparen kann.

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Tipp 1: Werbungskosten nutzen!

Unter die steuerlich begünstigten Posten fallen sogenannte Werbungskosten. Diese ermöglichen es beispielsweise, Fachliteratur, die man im Studium oder einer anderen privaten Weiterbildung benötigt, steuerlich geltend zu machen. Dadurch verringert sich die jährliche Steuerlast. Auch Fahrtkosten zur Weiterbildungsstätte lassen sich absetzen.

Für jene, die diese Posten nicht aktiv eintragen, wird beim automatischen Lohnsteuerausgleich eine Pauschale von 132 € berücksichtigt.

Weitere mögliche Werbungskosten sind:

  • Tag- sowie Nächtigungskosten für Fahrt- und Reisekosten, wenn kein Ersatz des Arbeitgebers erfolgt
  • Kilometergeld für Fahrten, wenn es nicht der übliche Weg zur Arbeit ist
  • Beruflich notwendige Umzugskosten
  • Pendlerpauschale
  • Arbeitskleidung
  • Werkzeuge
  • Arbeitszimmer
  • Internet, Telefon, Handy
  • Computer, wenn dieser auch beruflich genutzt wird. Für die private Nutzung müssen jedoch 40% abgezogen werden. Eine Abschreibung über drei Jahre ist möglich.
  • Um-, Aus- und Weiterbildungen
  • Kauf von Fachliteratur
  • Durchführung von Sprachkursen
  • Reisen für Studien

Tipp 2: Homeoffice beim Lohnsteuerausgleich angeben!

Seit 2021 gibt es eine Homeoffice Pauschale, außerdem kann man seine Büroaustattung steuerlich abschreiben. Hierfür ist es notwendig, dass man eine schriftliche Vereinbarung für das Homeoffice vom Arbeitgeber erhält.

  • Seit 2021 erhält man pauschal 3 € für bis zu 100 Tage im Homeoffice, diese dienen als Kostenersatz für Strom, Heizung, Internet, Telefon und den Computer
  • Coronabedingt gibt es die Pendlerpauschale auch, wer vom Homeoffice aus gearbeitet hat. Dies war auch für die Lockdowns gültig.
  • Wer 26 Tage im Kalenderjahr vom Homeoffice aus arbeitet, kann die Büroausstattung jährlich in Höhe von 300 € steuerlich absetzen. Das Jahr 2020 ist mit 150 € eine Ausnahme.

Tipp 3: Arbeitsweg beim Lohnsteuerausgleich berücksichtigen!

Mit dem BMF – Pendlerrechner lässt sich ganz einfach berechnen, ob man Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat. Wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist, aber die Voraussetzungen laut Pendlerrechner erfüllt sind, kommt die kleine Pendlerpauschale zur Anwendung. Wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar und die Voraussetzungen laut Pendlerrechner erfüllt sind, kommt die große Pendlerpauschale zur Anwendung.

Pendler Pendlerpauschale Österreich

Tipp 4: Als Pendler den Pendlereuro holen!

Wer Anspruch auf Pendlerpauschale hat, kann sich einmal pro Jahr den Pendlereuro für die einfache Fahrt zum Arbeitsort abholen.

Tipp 5: Bonus für Familie beim Lohnsteuerausgleich berücksichtigen!

Der Familienbonus gilt für Familien mit Kindern, dadurch erhält man ab dem ersten Kind eine Steuerbegünstigung und kann die Steuerbelastung auf jährlicher Basis minimieren.

Tipp 6: Kosten für zusätzliche Sozialversicherung steuerlich geltend machen!

Neben der zusätzlichen Sozialversicherung können auch Pflichtbeiträge bei geringfügiger Beschäftigung sowie bezahlte Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige abgesetzt werden, um die Steuerlast zu senken.

Tipp 7: Spenden beim Lohnsteuerausgleich absetzen! 

Neben den absetzbaren Spenden an eingetragene Spendenorganisationen können auch Gewerkschafts- und Interessensvertretungsbeiträge sowie Betriebsratsumlagen steuerlich geltend gemacht werden.

Tipp 8: Kosten für eine benötigte Operation abschreiben!

Wer an einer chronischen Krankheit leidet oder eine dauerhafte Beeinträchtigung hat, kann die entstandenen Kosten absetzen. Wichtig ist, dass man dafür alle Rechnungen aufbewahrt, um diese im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend machen zu können.

Weitere Abschreibposten im Bereich der Gesundheit

  • Kosten für Reha oder Kur, Medikamente und Heilbehandlungen sowie Linderung
  • Honorare von Ärzten, sowie Fahrtkosten zu den Behandlungen
  • Rezeptgebühren und Behandlungsbeiträge
  • Kosten für Sehbehelfe
  • Zahnbehandlungen
  • Mehrkosten, welche aufgrund der Beeinträchtigung oder chronischen Erkrankung entstehen
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