BYD Aktiensplit 2025: Flatex vs. Trade Republic in Österreich – Unterschiede bei Steuerbehandlung

Der BYD Aktiensplit 2025 umfasst acht Bonusaktien, zwölf Kapitalaktien und eine Bardividende. Während Trade Republic steuerneutral bucht, löst Flatex sofort Steuern aus. Die Maßnahme wirkt sich auch auf Kurs und Depotstruktur aus.

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BYD Aktiensplit: Bonusaktien, Kapitalaktien und Bardividende

Der chinesische Elektromobilitätshersteller BYD hat im Juni 2025 eine außergewöhnlich umfassende Kapitalmaßnahme beschlossen: Anleger erhalten je zehn gehaltene Aktien acht Bonusaktien, zwölf Kapitalaktien sowie eine Bardividende in Höhe von 39,74 Renminbi (umgerechnet rund 5,49 US‑Dollar). Die Ausgabe der Kapitalaktien erfolgt aus der Rücklage des Unternehmens.

In Summe erhöht sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien von rund 3,039 Milliarden auf über 9,117 Milliarden Stück – ein Zuwachs von mehr als sechs Milliarden Aktien. Diese Maßnahme wurde am Markt positiv aufgenommen.

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Beispielhafte Auswirkung auf ein Privatanleger-Depot

Ein Beispiel: Bei 620 BYD-Aktien, die seit 2018 gehalten wurden, ergibt sich durch den BYD Aktiensplit folgende Umstellung:

  • +496 Bonusaktien (8 : 10 Verhältnis)

  • +744 Kapitalaktien (12 : 10 Verhältnis)

  • Gesamtbestand nach Splitt: 1.860 Aktien

  • Bardividende: ca. 340 US‑Dollar

Während sich die Anzahl der Aktien verdreifacht, bleibt der Depotwert gleich. Die pro Aktie ausgezahlte Dividende sowie die Buchung der neuen Aktien wirken sich je nach Broker unterschiedlich auf die steuerliche Behandlung aus.

Trade Republic – steuerneutrale Einbuchung

Trade Republic buchte die Bonusaktien mit Anschaffungswert null Euro ein. Die Maßnahme wurde steuerneutral behandelt. Ein sofortiger Steuerabzug fand nicht statt. Der ursprüngliche Einstandskurs wurde durch drei geteilt. Die Steuerpflicht entsteht erst beim späteren Verkauf. Diese Handhabung wurde klar kommuniziert – auch in der App war die Kursanpassung nachvollziehbar.

Erste Bank und Sparkasse – steuerneutrale Einbuchung

Ein Anleger berichtet in einem YouTube-Kommentar, dass bei der Erste Bank/Sparkasse in Österreich der Aktiensplit von BYD steuerneutral verbucht wurde. Aus ursprünglich 30 Stück wurden 90 Stück – ohne Kapitalertragsteuer. Laut Depotauszug wurde eine Steuerlast von 0 % ausgewiesen. Die Einbuchung erfolgte somit steuerneutral.

Flatex – steuerpflichtige Behandlung als Stockdividende

Flatex hingegen wertete die Maßnahme als steuerpflichtige Stockdividende. Für die eingebuchten Bonusaktien wurde ein steuerlich relevanter Wert von 14,5071 Euro je Aktie angesetzt. Die Kapitalertragsteuer von 27,5 % wurde sofort vom Verrechnungskonto abgezogen – auch wenn kein realisierter Gewinn vorlag. Kunden berichteten von plötzlichen Minussalden am Verrechnungskonto.

Flatex erläuterte das Vorgehen ausführlich im Kundenbereich. Die Einbuchung erfolgte in zwei Tranchen (10:12 und 10:8). Die steuerliche Bewertung basiert auf dem österreichischen Steuerrecht, das Bonusaktien als steuerpflichtig einstuft.

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Erfahrungen aus der Community

Rückmeldungen aus dem YouTube-Kanal Finanzen verstehen zeigen, dass auch andere Banken wie Postbank nach dem Modell von Flatex handeln. Ein Nutzer berichtet von 1.750 Euro Steuerabzug. Ein anderer Kommentator beschreibt, dass die Erste Bank noch keine Bonusaktien eingebucht oder zur Dividende informiert habe.

Diese Rückmeldungen deuten auf eine nicht einheitliche Umsetzung der Maßnahme durch österreichische und deutsche Banken hin. Während Trade Republic und Flatex rasch und umfassend informierten, blieben andere Institute bislang zurückhaltend.

Aktueller Stand für Privatanleger

Der BYD Aktiensplit 2025 zeigt, wie stark sich steuerliche Interpretationen je nach Broker unterscheiden können:

  • Trade Republic: steuerneutral, kein sofortiger Steuerabzug

  • Flatex: steuerpflichtig, sofortige Belastung

  • Andere Banken: teils noch keine Umsetzung oder Kommunikation

Besonders problematisch zeigt sich die sofortige Besteuerung bei Langzeitinvestoren: Auch ohne realisierten Gewinn kann eine nicht unwesentliche Steuerzahlung ausgelöst werden.

Steuerabzug bei Flatex: Warum ein negativer Saldo rasch ausgeglichen werden sollte

Im Zuge des BYD Aktiensplits kam es bei Flatex aufgrund der steuerpflichtigen Einbuchung der Bonusaktien zu automatischen Belastungen auf dem Verrechnungskonto. Wurde der Steuerbetrag nicht durch vorhandenes Guthaben gedeckt, entstand ein negativer Saldo, wo umgehend Sollzinsen fällig werden.

Für Anleger bedeutet das: Auch ohne realisierten Gewinn oder aktive Transaktion können laufende Zinskosten entstehen. Gerade im Kontext des Aktiensplits empfiehlt es sich daher, das Depot auf negative Buchungen zu prüfen und bestehende Belastungen schnellstmöglich auszugleichen. So lassen sich unnötige Zinszahlungen vermeiden.

Anfrage bei Trade Republic und Flatex: Klärung laufend in Arbeit

Im Rahmen der Recherche zum BYD Aktiensplit wurde sowohl an Trade Republic als auch an Flatex eine detaillierte Anfrage per E‑Mail gesendet. Ziel ist es, eine offizielle Stellungnahme zur jeweiligen steuerlichen Behandlung der eingebuchten Bonusaktien zu erhalten. Die Rückmeldungen der Broker stehen derzeit noch aus.

Sobald neue Informationen oder konkrete Antworten vorliegen, erfolgt eine umfassende Aufarbeitung auf dem YouTube-Kanal von Finanzen verstehen. Dort werden Entwicklungen zeitnah analysiert und im Kontext anderer Anlegerreaktionen eingeordnet. Anleger, die von der Kapitalmaßnahme betroffen sind, können sich dort laufend über neue Erkenntnisse informieren.

Fazit – Kontroverser Aktiensplit von BYD

Der BYD Aktiensplitt 2025 wirft zahlreiche Fragen zur steuerlichen Behandlung und Brokerpraxis auf. Während Flatex und Trade Republic unterschiedlich vorgehen, stehen offizielle Antworten beider Anbieter auf unsere Anfragen noch aus. Über neue Entwicklungen berichten wir zeitnah auf unserem YouTube-Kanal und im Newsletter von Finanzen verstehen – ein kostenloses Abo hält über alle relevanten Updates auf dem Laufenden.

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