Besteuerung von Investmentfonds bzw. ETFs in Österreich

Meldefonds oder Nicht-Meldefonds, ausschüttend oder thesaurierend? Welche Unterschiede gibt es bei Investmentfonds und wo gibt es einen steuerlichen Vorteil? Diese Fragen möchte ich für Dich in diesem Beitrag klären.

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Wenn Du in Österreich in einen Investmentfonds investierst, können innerhalb des Fonds sogenannte ausschüttungsgleiche Erträge anfallen, welche immer zu versteuern sind. Diese Erträge können im Fondsvolumen realisierte Kursgewinne oder Dividendenausschüttungen darstellen, die innerhalb eines Kalenderjahres angefallen sind.

Besteuerung von Investmentfonds

Die Versteuerung der im Fondsvolumen anfallenden Erträgen sowie die Versteuerung etwaiger von Dir realisierten Kursgewinne übernimmt ein steuereinfacher Broker für Dich. Steuereinfache Broker in Österreich wären zum Beispiel Deine Hausbank, Flatex oder die DADAT Bank.

Sofern Du Dich für einen steuereinfachen Anbieter für die Geldanlage entschieden hast, musst Du Dir keine Gedanken um die korrekte Versteuerung Deiner Investmentfonds machen. Diese Anbieter führen die Kapitalertragsteuer direkt in Deinem Namen an das zuständige Finanzamt ab. Weiters übermitteln sie Dir eine Übersicht, auf der Du siehst, wie viel Kapitalertragsteuer in Deinem Namen abgeführt wurde.

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Meldefonds bzw. Nicht-Meldefonds

Bei der Besteuerung von Investmentfonds unterscheidet man zwischen Meldefonds und Nicht-Meldefonds. Jeder Meldefonds hat einen steuerlichen Vertreter in Österreich und muss die Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen sowie auf ausschüttungsgleiche Erträge an die österreichische Kontrollbank melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fonds im In- oder Ausland aufgelegt ist. In welchem Land ein Fonds aufgelegt ist, siehst Du im Factsheet oder anhand der ersten Ziffern der ISIN.

Auf der Website der österreichischen Kontrollbank kannst Du ganz einfach überprüfen, ob Dein Fonds ein Meldefonds ist oder nicht. Bei einem Nicht-Meldefonds werden die steuerpflichtigen ausschüttungsgleichen Erträge pauschal besteuert, hier spricht man umgangssprachlich von einer Art “Strafsteuer”.

Besteuerung Investmentfonds

Dividendenbesteuerung bei Nicht-Meldefonds: Warum bis zu 42,5 % Steuerabzug möglich sind

Nicht-Meldefonds unterliegen in Österreich einer besonders nachteiligen steuerlichen Behandlung – vor allem bei ausschüttenden Nicht-Meldefonds. Denn neben der ausländischen Quellensteuer wird die österreichische Kapitalertragsteuer (KESt) ohne Anrechnung abgezogen. Das kann die effektive Steuerlast auf Ausschüttungen deutlich erhöhen.

So läuft die Besteuerung bei vielen Nicht-Meldefonds ab:

  • Im Herkunftsland des Fonds wird eine Quellensteuer einbehalten – z. B. 15 % in den USA oder 26,375 % in Deutschland.

  • In Österreich erhebt der steuereinfache Broker zusätzlich 27,5 % KESt auf den vollen Bruttobetrag – unabhängig davon, was bereits im Ausland abgezogen wurde.

  • Da Nicht-Meldefonds keine steuerlichen Informationen an die OeKB liefern, ist keine Anrechnung der ausländischen Steuer möglich (§ 40 ImmoInvFG).

Beispiel USA:
Ein ausländischer Fonds schüttet 100 € Dividende aus. Davon behält der US-Staat 15 € Quellensteuer ein. Zusätzlich werden 27,50 € KESt auf die 100 € abgezogen. Netto bleiben nur 57,50 € – eine Steuerbelastung von 42,5 %.

Beispiel Deutschland:
Bei Fonds mit 26,375 % deutscher Quellensteuer liegt die Gesamtbelastung bei über 53 %, wenn keine Rückerstattung erfolgt.

Diese Regelung macht ausschüttende Nicht-Meldefonds in vielen Fällen steuerlich unattraktiv für österreichische Anleger – besonders im Vergleich zu meldefähigen Fonds oder thesaurierenden ETFs.

Die Pauschalbesteuerung bei Nicht-Meldefonds am Jahresende

Neben der laufenden Besteuerung von Ausschüttungen unterliegen sogenannte Nicht-Meldefonds einer pauschalen Jahresbesteuerung – auch dann, wenn keine tatsächlichen Gewinne realisiert wurden. Diese Regelung greift bei allen Fonds, die keine steuerlichen Daten an die österreichische Kontrollbank (OeKB) übermitteln. Dazu zählen viele ausländische Fonds, insbesondere solche ohne Vertriebszulassung in Österreich.

Die Berechnung der Steuer erfolgt nach folgendem Schema:

  • 90 % des Kursgewinns im Kalenderjahr werden als fiktiver Ertrag angesetzt,

  • mindestens jedoch 10 % des Fondswerts zum Jahresende, falls der Kurs kaum gestiegen ist.

Auf diesen Betrag wird 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) fällig – unabhängig davon, ob tatsächlich Anteile verkauft wurden oder nicht.

Beispiel:
Ein Nicht-Meldefonds hat per 31.12. einen Depotwert von 10.000 €. Selbst bei gleichbleibendem Kurs gilt ein fiktiver Ertrag von 1.000 € als steuerpflichtig. Daraus ergibt sich eine Steuerlast von 275 €, die üblicherweise im Dezember oder Jänner automatisch vom Broker abgezogen wird.

Besteuerung thesaurierender Fonds in Österreich

Was ist ein thesaurierender Fonds?

Thesaurierende Fonds schütten erzielte Erträge – etwa Dividenden oder realisierte Kursgewinne – nicht an die Anleger aus, sondern reinvestieren diese automatisch innerhalb des Fonds. Dies ermöglicht einen optimalen Zinseszinseffekt und kann bei steuereinfachen Brokern zusätzlich Orderkosten vermeiden helfen.

Wie läuft das mit den Steuern?

In der Regel fallen einmal jährlich sogenannte ausschüttungsgleiche Erträge an – also Erträge, die im Fonds verbleiben, aber dennoch der Besteuerung unterliegen. Diese unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 %, obwohl keine Auszahlung an den Anleger erfolgt.

Die Steuer wird automatisch vom Verrechnungskonto abgebucht. Gleichzeitig erhöht sich der Einstandskurs der Fondsanteile um den thesaurierten Betrag. Dadurch verändert sich auch die angezeigte Wertentwicklung im Depot, da der steuerlich berichtigte Einstiegskurs höher ist.

Thesaurierung einfach erklärt auf YouTube

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