BYD Aktiensplit 2025: Flatex vs. Trade Republic in Österreich – Unterschiede bei Steuerbehandlung

Der BYD Aktiensplit 2025 umfasst acht Bonusaktien, zwölf Kapitalaktien und eine Bardividende. Während Trade Republic steuerneutral bucht, löst Flatex sofort Steuern aus. Die Maßnahme wirkt sich auch auf Kurs und Depotstruktur aus.

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BYD Aktiensplit: Bonusaktien, Kapitalaktien und Bardividende

Der chinesische Elektromobilitätshersteller BYD hat im Juni 2025 eine außergewöhnlich umfassende Kapitalmaßnahme beschlossen: Anleger erhalten je zehn gehaltene Aktien acht Bonusaktien, zwölf Kapitalaktien sowie eine Bardividende in Höhe von 39,74 Renminbi (umgerechnet rund 5,49 US‑Dollar). Die Ausgabe der Kapitalaktien erfolgt aus der Rücklage des Unternehmens.

In Summe erhöht sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien von rund 3,039 Milliarden auf über 9,117 Milliarden Stück – ein Zuwachs von mehr als sechs Milliarden Aktien. Diese Maßnahme wurde am Markt positiv aufgenommen.

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Beispielhafte Auswirkung auf ein Privatanleger-Depot

Ein Beispiel: Bei 620 BYD-Aktien, die seit 2018 gehalten wurden, ergibt sich durch den BYD Aktiensplit folgende Umstellung:

  • +496 Bonusaktien (8 : 10 Verhältnis)

  • +744 Kapitalaktien (12 : 10 Verhältnis)

  • Gesamtbestand nach Splitt: 1.860 Aktien

  • Bardividende: ca. 340 US‑Dollar

Während sich die Anzahl der Aktien verdreifacht, bleibt der Depotwert gleich. Die pro Aktie ausgezahlte Dividende sowie die Buchung der neuen Aktien wirken sich je nach Broker unterschiedlich auf die steuerliche Behandlung aus.

Trade Republic – steuerneutrale Einbuchung

Trade Republic hat in einer ersten Reaktion die Bonusaktien mit Anschaffungswert null Euro eingebucht. Der ursprüngliche Einstandskurs wurde durch drei geteilt. Die Steuerpflicht entsteht erst beim späteren Verkauf.

Nachträglich kommunizierte Trade Republic an seine Kunden per Mail am 07.08.2025 folgende Info:

wir möchten dich darüber informieren, dass es eine Änderung der steuerlichen Behandlung in Bezug auf die BYD-Bonusaktien gegeben hat. Die neuen steuerlichen Vorgaben wurden am 5. August 2025 durch Wertpapiermitteilungen veröffentlicht.

Was bisher verarbeitet wurde:

    1. Ausgabe von Bonusaktien im Verhältnis 10:12 (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln)
      → Steuerliche Anschaffungskosten/Einstandspreis: 0 EUR
    2. Ausgabe von Bonusaktien im Verhältnis 10:8 (Bonusaktien)
      → Steuerliche Anschaffungskosten/Einstandspreis: 0 EUR
    3. Dividendenzahlung 4.33596 HKD
      → Quellensteuer: 10%

Was geändert wurde und wie wir korrigieren:

    1. Bonusaktien (10:12):
      → Keine Änderung, keine Korrektur erforderlich
    2. Bonusaktien (10:8):
      → Neuer Einstandspreis: 130,10 HKD / 14,50 EUR
      → Entspricht der steuerlichen Bemessungsgrundlage muss entsprechend besteuert werden
      Storno und Neuberechnung erforderlich
    3. Dividendenzahlung 4.33596 HKD
      → Korrekte Quellensteuer: 12,01309 %
      Storno und Neuberechnung erforderlich

Wir werden die erforderlichen Korrekturen in den kommenden Tagen vornehmen. Bitte beachte, dass nicht alle Buchungen am selben Tag angepasst werden können.“

Erste Bank und Sparkasse – steuerneutrale Einbuchung

Ein Anleger berichtet in einem YouTube-Kommentar, dass bei der Erste Bank/Sparkasse in Österreich der Aktiensplit von BYD steuerneutral verbucht wurde. Aus ursprünglich 30 Stück wurden 90 Stück – ohne Kapitalertragsteuer. Laut Depotauszug wurde eine Steuerlast von 0 % ausgewiesen. Die Einbuchung erfolgte somit steuerneutral.

Flatex

Flatex bewertete die Maßnahme anfangs als steuerpflichtige Stockdividende. Für die eingebuchten Bonusaktien wurde ein steuerlich relevanter Wert von 14,5071 Euro je Aktie angesetzt. Die Kapitalertragsteuer von 27,5 % wurde ursprünglich vom Verrechnungskonto abgezogen – auch wenn kein realisierter Gewinn vorlag. Kunden berichteten von plötzlichen Minussalden am Verrechnungskonto.

Flatex erläuterte das Vorgehen ausführlich im Kundenbereich. Die Einbuchung erfolgte in zwei Tranchen (10:12 und 10:8). Die steuerliche Bewertung basiert auf dem österreichischen Steuerrecht, das Bonusaktien als steuerpflichtig einstuft.

Dieses Vorgehen wurde am 08.08.2025 über ein Schreiben revidiert:

„Ende Juli haben wir in Ihr Depot Aktien von BYD, ISIN CNE100000296, eingebucht, die aus einer Kapitalmaßnahme dem Juni 2025 resultierten.

Auf Basis der uns übermittelten Daten haben wir die Kapitalmaßnahme als Dividendenzahlung bewertet und bei der Einbuchung Kapitalertragssteuer einbehalten.

Aufgrund neuer Informationen ist diese Entscheidung zu revidieren. Im Ergebnis kann nun eine Einbuchung ohne

Einbehalt von Kapitalertragsteuer erfolgen. Wir werden deshalb die ursprüngliche Buchung stornieren und die Steuern zurückerstatten – danach erfolgt die steuerfreie Einbuchung der Aktien.

Wir bitten Sie, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Antworten auf die wichtigsten Fragen haben wir unten für Sie zusammengestellt.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder wir Sie bei der Kapitalmaßnahme unterstützen können, sind wir jederzeit gerne für Sie da.“

Die Korrektur der Maßnahmen soll am kommenden Wochenende, 09./10.08. stattfinden.

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Erfahrungen aus der Community

Rückmeldungen aus dem YouTube-Kanal Finanzen verstehen zeigen, dass deutsche Banken und Broker wie z.B. die Postbank oder Deutsche Bank für deutsche Kunden eine Steuer einhoben. Ein Nutzer berichtet von 1.750 Euro Steuerabzug.

Anfrage bei diversen Banken und Brokern: Klärung laufend in Arbeit

Im Rahmen der Recherche zum BYD Aktiensplit wurde an Trade Republic, Flatex sowie weitere Banken und Broker in Österreich eine detaillierte Anfrage per E‑Mail gesendet. Ziel ist es, eine offizielle Stellungnahme zur jeweiligen steuerlichen Behandlung der eingebuchten Bonusaktien zu erhalten. Die Rückmeldungen finden sich im oberen Bereich des Artikels.

Sobald neue Informationen oder konkrete Antworten vorliegen, erfolgt eine umfassende Aufarbeitung auf dem YouTube-Kanal von Finanzen verstehen. Dort werden Entwicklungen zeitnah analysiert und im Kontext anderer Anlegerreaktionen eingeordnet. Anleger, die von der Kapitalmaßnahme betroffen sind, können sich dort laufend über neue Erkenntnisse informieren.

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Fazit – Kontroverser Aktiensplit von BYD

Der BYD Aktiensplitt 2025 wirft zahlreiche Fragen zur steuerlichen Behandlung und Brokerpraxis auf. Über neue Entwicklungen berichten wir zeitnah auf unserem YouTube-Kanal und im Newsletter von Finanzen verstehen – ein kostenloses Abo hält über alle relevanten Updates auf dem Laufenden.

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