
Trade Republic
Ab sofort steuereinfach in Österreich! Kostenlose Aktien- und ETF Sparpläne, Aktien, ETFs und Krypto ab 1€ handeln. Kostenloses Girokonto und volle Weitergabe der EZB Zinsen.
Hier findest Du eine Anleitung, wie ich bei der Versteuerung mit dem Trade Republic Steuerreport als Anleger in Österreich vorgehe! Trade Republic ist in Österreich noch nicht steuereinfach, daher bist Du für die korrekte Abfuhr der Steuern verantwortlich.
Dieser Beitrag erklärt, wie die Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr 2024 über FinanzOnline eingereicht und dabei der Steuerreport von Trade Republic genutzt werden kann. Voraussetzung für diese Anleitung ist ein bestehender Zugang zu FinanzOnline.
Trade Republic plant, noch in diesem Jahr in Österreich eine steuereinfache Lösung anzubieten. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Wer bisher nur eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt hat, muss zunächst bei FinanzOnline einen Erklärungswechsel beantragen. Nach der Anmeldung bei FinanzOnline befindet sich der entsprechende Menüpunkt unter „Weitere Services“. Im Bereich „Erklärungen“ steht ein direkter Link zum Erklärungswechsel zur Verfügung.
Dieses Formular ist ein Standarddokument, das in der Regel hauptsächlich von Unternehmern genutzt wird. Daher ist die Formulierung entsprechend angepasst. Alle erforderlichen Felder sollten wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Anschließend muss die Eingabe mit „Prüfen & Einbringen“ bestätigt werden.
Nach dem Absenden des Antrags erfolgt eine manuelle Bearbeitung durch einen Mitarbeiter. In der Regel wird der Antrag innerhalb weniger Werktage freigegeben, sodass die Einkommensteuererklärung eingereicht werden kann.
Trade Republic Österreich stellt seinen Kunden rechtzeitig vor der Abgabefrist der Einkommensteuererklärung einen detaillierten Steuerreport zur Verfügung. Dieser Report entsteht in Zusammenarbeit mit einer international tätigen Steuerberatungskanzlei und basiert auf österreichischem Steuerrecht.
Der Steuerreport enthält eine Übersicht aller getätigten Käufe und Verkäufe. Zudem zeigt er genau, in welches Feld der Einkommensteuererklärung oder des Zusatzformulars E1kv die relevanten Steuerdaten eingetragen werden müssen. Eine sorgfältige Übertragung der Daten ist essenziell, um Fehler zu vermeiden. Der Steuerreport soll die steuerliche Abwicklung für Trade Republic-Nutzer vereinfachen.
Betrag von 22.976,93 Euro in das Feld 994 des Formulars E1kv eintragen.
Das Zusatzformular E1kv (mittlerweile digital) zur Einkommensteuererklärung enthält nummerierte Felder, die eine präzise Zuordnung der Steuerdaten ermöglichen. Diese Nummern entsprechen genau den Angaben im Steuerreport von Trade Republic. Dadurch lassen sich die relevanten Daten problemlos in die Einkommensteuererklärung übertragen.
Tipp: Alle Ziffern der Steuerfelder stimmen mit denen im Steuerreport stimmen überein.
Im Muster-Steuerreport war für ausländische Kapitaleinkünfte eine Summe von 22.976,93 Euro angegeben. Neben diesem Betrag befand sich der Hinweis, dass dieser in das Feld 994 eingetragen werden muss.
Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 30. Juni des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2024 endet die Frist somit am 30. Juni 2025.
Wer Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis bezieht, muss im Abschnitt „Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit/außerbetrieblicher Einkünfte“ – ähnlich wie bei der Arbeitnehmerveranlagung – die Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen angeben. Die Benutzeroberfläche entspricht derjenigen der Arbeitnehmerveranlagung.
Nach dem Eintragen aller Daten in die entsprechenden Felder besteht die Möglichkeit, eine Vorberechnung durchführen zu lassen. Diese zeigt an, ob eine Steuerzahlung fällig wird oder ob eine Gutschrift zu erwarten ist.
Anschließend kann die Funktion „Erklärung prüfen“ genutzt werden, um eine Übersicht aller eingegebenen Daten anzuzeigen. Es empfiehlt sich, diese Zusammenfassung auszudrucken und gemeinsam mit der Steuererklärung von Trade Republic abzuheften.
Zum Abschluss muss per Bestätigungshaken versichert werden, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sind. Danach kann die Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermittelt werden.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Die Verantwortung für die korrekte Versteuerung liegt ausschließlich beim Steuerpflichtigen.
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