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Ab dem 9. Januar 2025 tritt eine neue EU-weite Regelung in Kraft, die Banken dazu verpflichtet, eingehende Sofortüberweisungen kostenlos anzubieten. Einige Monate später, ab dem 9. Oktober 2025, gilt das Gleiche für ausgehende Sofortüberweisungen. Die Verordnung soll den Zahlungsverkehr in der Eurozone beschleunigen, sicherer machen und für mehr Kostentransparenz sorgen.
Sofortüberweisungen, auch Echtzeitüberweisungen genannt, ermöglichen es, Geld in weniger als zehn Sekunden zu transferieren – unabhängig von Wochentagen oder Uhrzeit. Im Vergleich zu Standardüberweisungen, die oft zwei bis drei Werktage dauern, bieten sie eine deutlich schnellere Alternative.
Bislang waren Sofortüberweisungen bei vielen Banken mit Extrakosten verbunden. Diese Gebühren lagen je nach Institut zwischen 0,06 und 0,34 Cent pro Überweisung. Mit der neuen Verordnung dürfen Sofortüberweisungen ab dem 09. Oktober 2025 jedoch nicht mehr kosten als Standardüberweisungen. Somit entfallen ab den genannten Stichtagen sämtliche Zusatzkosten, was die Nutzung für Privatpersonen deutlich attraktiver macht.
Zeitersparnis im Alltag
Die Geschwindigkeit von Sofortüberweisungen bringt vor allem in zeitkritischen Situationen Vorteile. Rechnungen können beispielsweise sofort beglichen werden, ohne dass Verzögerungen entstehen.
Kostenersparnis
Da keine zusätzlichen Gebühren mehr anfallen, wird die Sofortüberweisung eine kostengünstige Alternative zu herkömmlichen Überweisungen. Dies entlastet insbesondere Kunden, die regelmäßig Geld an Freunde, Familie oder Unternehmen überweisen.
Mehr Sicherheit durch Identitätsprüfung
Die Verordnung sieht vor, dass Banken künftig die IBAN und den Namen des Kontoinhabers automatisch prüfen müssen. Dadurch wird das Risiko von Fehlüberweisungen und Betrug minimiert. Kunden erhalten eine Rückmeldung, ob die Empfängerdaten übereinstimmen.
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