Besteuerung von Wertpapieren in Österreich

Die Kapitalertragsteuer, kurz KESt, ist eine Sonderform der Einkommensbesteuerung und wird in Österreich, in der Höhe von 27,5 %, auf Erträge aus Kapitalanlagen fällig. Wertpapiergewinne sind mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert. Endbesteuert bedeutet, dass mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer die Einkommensteuer als abgegolten gilt.

Key Take Aways

Besteuerung von Wertpapieren

  • Erträge aus Wertpapieren werden mit der KESt in der Höhe von 27,5 % endbesteuert. 
  • Es gibt keinen Freibetrag in Österreich! Einkünfte aus Dividenden oder realisierte Kursgewinne sind immer steuerpflichtig. 
  • Die Steuerlast bei Dividendenausschüttungen von ausländischen Unternehmen kann höher ausfallen, da Quellensteuern oft manuell zurückgeholt werden müssen. 
  • Inländische „steuereinfache“ Broker sind zum KESt-Abzug verpflichtet. Sämtliche steuerlich relevanten Abgaben werden automatischen vom Broker für den Kunden an das Finanzamt weitergeleitet. 
  • Realisierte Verluste können mit etwaigen KESt-Guthaben zum Teil ausgeglichen werden. Beim steuereinfachen Broker passiert das automatisch. Achtung, nur im jeweiligen Kalenderjahr möglich!

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Kapitalertragsteuer (KESt)

Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Einkommensteuer und kommt im Bereich der „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ zur Anwendung. Klassische Geldanlagen wie das Sparbuch oder der Bausparvertrag unterliegen der KESt in der Höhe von 25%. Einkünfte aus Wertpapieren oder Kryptowährungen hingegen unterliegen dem besonderen Steuersatz in der Höhe von 27,5 % (§27 EStG). In Österreich gibt es bei der Kapitalertragsteuer keinen Freibetrag.

KESt-Abschaffung Österreich

In Österreich galt bis zum Jahr 2012 die Regel, dass Gewinne aus Aktien nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei waren. Diese Regelung wurde 2012 aufgehoben und seit diesem Jahr unterliegen sämtliche realisierten Erträge aus Wertpapieren der KESt. Um die Geldanlage am Kapitalmarkt für die breite Bevölkerung attraktiver zu machen, sieht das aktuelle Regierungsprogramm steuerliche Anreize vor. Eine Rückkehr der Behaltefrist für Aktiengewinne wird derzeit diskutiert, die Umsetzung soll „rasch“ erfolgen.

KESt-Herabsetzung – Regelbesteuerungsoption

Als Österreicher ist es möglich, im Zuge der Einkommensteuererklärung eine KESt Rückzahlung zu erhalten. Das ist allerdings nur möglich, wenn Du weniger als 18.000 € im Jahr verdienst! Verdienst Du mehr als 18.000 € im Jahr, ist eine Herabsetzung nicht möglich. Der Hintergrund ist einfach erklärt, bis zu dieser Summe liegt der progressive Einkommensteuertarif bei 20 %, hier kannst Du Dir über Deinen Lohnsteuerausgleich die zu viel bezahlte KESt zurückholen! Für genaue Details wende Dich bitte an einen Steuerberater. Genaueres kannst Du im § 27a Abs. 5 EStG nachlesen!

Steuerfreibeträge in Österreich

Steuerfreibetrag für Wertpapiere

In Österreich gibt es für Einkünfte mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % keinen Steuerfreibetrag! Das bedeutet, dass ab dem ersten Cent Kapitalgewinn (Zinsen, Dividenden, Wertpapiergewinne) die Kapitalertragsteuer fällig wird. Der Freibetrag in der Höhe von 1.000 €, welcher immer wieder genannt wird betrifft leider nur unsere deutschen Nachbarn. In Österreich gibt es leider keinen Steuerfreibetrag für KESt-pflichtige Erträge.

Veranlagungsfreibetrag

Für lohnsteuerpflichtige Einkommen gibt es gemäß § 41 Abs. 3 EStG einen Freibetrag in Höhe von 730 €. Beispiel: Einkünfte aus Crowdinvesting-Darlehen unterliegen der Einkommenssteuer gemäß § 27 Abs. 1 EStG iVm § 27 Abs. 2 Z 2, wobei der jährliche Steuerfreibetrag von 730 € zur Anwendung kommt. Dieser Freibetrag gilt nicht für Dividenden oder andere Erträge aus Wertpapiergeschäften die KESt-pflichtig sind!

Besteuerung von REITs und BDCs

REITs (Real Estate Investment Trust) und BDCs (Business Development Company), welche in den meisten Fällen die Dividenden Ausschüttung monatlich durchführen, gehören laut österreichischer Rechtsprechung in die Besteuerung der sogenannten Immobilien-Investmentfonds. Das bedeutet, dass Deine Aktie aus Sicht des Finanzamts ein Nicht-Meldefonds ist und Dividenden als ausschüttungsgleiche Erträge angesehen werden, auf welche eine pauschale Besteuerung angewandt wird.

Das österreichische Steuerrecht ist in dieser konkreten Hinsicht sehr komplex, sodass verschiedene Broker hier verschiedene Arten der Besteuerung anwenden. Manche Anbieter ermöglichen erst gar nicht den Handel mit diesen Wertpapieren! Den Informationen nach, die wir aus unserer Community erhalten haben, führt die Hello Bank und die Dadat Bank zu viel Steuern ab, als eigentlich notwendig wäre. Diese zu viel bezahlten Steuern kannst Du Dir über die Einkommensteuererklärung mit dem Zusatzformular E1KV zurückholen. Flatex dürfte in diesem Bereich die Steuer korrekt verrechnen.

Aus diesem Grund kommt es bei REITs und BDCs bei verschiedenen Brokern zu verschieden hohen Steuerbelastungen! Zwischen 27,5 % bis hin zu 42,5 % auf Dividendenerträge sowie auf Kursgewinne kann alles dabei sein!

Zusätzlich sollte auch die Pauschalbesteuerung zu Jahresende von REITs berücksichtigt werden. Dieser Umstand liegt in Österreich vor, da es noch keine wirkliche Regelung für die Besteuerung dieser Sonderformen gibt.

Genaue Informationen zu diese beiden Fällen erhältst Du auf Anfrage beim jeweiligen Bankinstitut. Mit konkreten Fragen kannst Du Dich aber auch an Dein zuständiges Finanzamt wenden.

Beispiele für REITs und BDCs

Beliebte REITs wären: Realty Income, Iron Mountain, Tanger Factory Outlets oder auch Hamborner REIT AG

Beliebte BDCs wären: Ares Capital, Mainstreet Capital, Golub Capital BDC oder auch Prospect Capital

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier sammeln wir Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Wertpapieren.

Nein, wenn Du Dein Depot bei einem steuereinfachen Broker hast! Dieser führt die Kapitalertragsteuer automatisch in Deinem Namen an das zuständige Finanzamt ab. Du brauchst Dich um nichts kümmern!

Ja, wenn Du einen nicht-steuereinfachen Broker wie z.B. Trade Republic oder Scalable Capital verwendest! In diesem Fall bist Du für die korrekte Versteuerung verantwortlich. Wir empfehlen ausschließlich steuereinfache Broker!

Nein, wenn Du einen steuereinfachen Broker nutzt! Dieser führt die österreichische KESt automatisch an das zuständige Finanzamt ab!

Ja, wenn Du einen im Ausland ansässigen Broker nutzt. In diesem Fall haftest Du für Deine Angaben, mögliche Steuerauszüge sind mit Vorsicht zu genießen! Wir empfehlen für den langfristigen Vermögensaufbau ausschließlich die Verwendung steuereinfacher Broker!

Nein, in Österreich gibt es keinen Steuerfreibetrag auf Dividenden! Sobald eine Aktie mit Gewinn veräußert wird oder Zins- bzw. Dividendenzahlungen auf Deinem Konto eingehen, ist die Kapitalertragsteuer fällig. Dein steuereinfacher Broker führt diese automatisch an das zuständige Finanzamt ab.

Kapitalanlagen sind Investitionen in Finanzprodukte mit dem Ziel, einen gewissen Ertrag aus dem investierten Geld zu erwirtschaften. Kapitalanlagen wären etwa Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Eigentumswohnungen zum Zwecke der Vermietung und ebenso das Sparkonto sowie der Bausparvertrag.

In Österreich werden Kapitalgewinne aus Wertpapieren und Kapitalanlagen (Dividenden, Wertpapiergewinne, Anleihen) mit 27,5 % Kapitalertragsteuer, kurz KESt besteuert.

Auf Zinsen am Sparbuch oder dem Girokonto werden 25 % KESt fällig.

 

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