Was ist die Quellensteuer?
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die bei Dividendenzahlungen von Unternehmen direkt an der Quelle des Gewinns einbehalten wird. Diese Quelle entspricht dem Steuersitz des jeweiligen Unternehmens. Die Steuer wird vor der Auszahlung der Dividenden an den Anleger abgeführt. Kursgewinne unterliegen bei einer Veräußerung hingegen ausschließlich der österreichischen Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 %.
Quellensteuer in Österreich
Bei Dividendenzahlungen eines österreichischen Unternehmens wird die KESt in Höhe von 27,5 % direkt als Quellensteuer einbehalten. Die Gewinne sind somit bereits an der Quelle, also durch das österreichische Finanzamt, besteuert.
Quellensteuer in Deutschland
Für Dividendenzahlungen deutscher Unternehmen wird eine Quellensteuer von 26,375 % erhoben. Diese setzt sich aus der deutschen Kapitalertragsteuer (25 %) und dem Solidaritätszuschlag (1,375 %) zusammen. Zusätzlich erhebt Österreich auf ausländische Dividendenerträge ebenfalls die KESt in Höhe von 27,5 %.
Vermeidung der Doppelbesteuerung
Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, hat Österreich mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, in welchem Umfang die im Ausland gezahlte Quellensteuer auf die österreichische KESt angerechnet wird.