KESt-Verlustausgleich

Erfahre, wie der KESt-Verlustausgleich in Österreich funktioniert, welche Ausnahmen zu beachten sind und welche Fristen wichtig sind. Nutze realisierte Verluste sinnvoll für eine künftige Steuerersparnis!

KESt-Verlustausgleich Österreich

Der Verlustausgleich bei der Kapitalertragsteuer (KESt) in Österreich ermöglicht die automatische Verrechnung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften mit bereits gezahlter Kapitalertragsteuer. Dieser Vorgang wird jährlich durchgeführt und erfolgt bei sogenannten steuereinfachen Depots direkt durch die depotführende Stelle.

Ein Ausgleich von Verlusten über verschiedene Depots hinweg ist hingegen nur über die Einkommensteuererklärung möglich. Dabei ist zu beachten, dass bestimmte Arten von Depots und Einkünften nicht in den automatischen Verlustausgleich einbezogen werden können.

Steuerwissen für Anleger in Österreich

Automatischer Verlustausgleich bei steuereinfachen Depots

Privatanleger mit einem steuereinfachen Depot profitieren von einem automatischen Verlustausgleich. Die depotführende Stelle – unabhängig davon, ob es sich um einen Online-Broker oder eine Bank handelt – verrechnet die Verluste direkt innerhalb desselben Depots.

Dieser Prozess bleibt auch bei mehreren Unterkonten innerhalb eines Depots automatisiert. Anbieter wie Flatex ermöglichen dadurch eine einfache und effiziente Abwicklung ohne zusätzlichen Aufwand für Anleger.

Verlustausgleich bei mehreren Depots und übergreifende Regelungen

Besitzt ein Anleger mehrere Depots bei verschiedenen Anbietern, erfolgt der Verlustausgleich für die Kapitalertragsteuer (KESt) automatisch und separat bei jedem einzelnen Broker. Ein depotübergreifender Verlustausgleich wird hingegen nicht automatisch durchgeführt. Anleger müssen diesen über die Einkommensteuererklärung abwickeln und dabei das Zusatzformular E1KV verwenden.

Beispiel:

Ein Anleger hat ein Depot bei Broker A und ein weiteres bei Broker B.

  • Depot A:
    Der Anleger erzielt im Laufe des Jahres einen Gewinn von 10.000 Euro. Auf diesen Betrag fällt eine Kapitalertragsteuer von 2.750 Euro an.
  • Depot B:
    Der Anleger verkauft eine andere Position mit einem Verlust von 5.000 Euro.

Da die beiden Depots bei unterschiedlichen Brokern geführt werden, kann der Verlust aus Depot B nicht automatisch mit dem Gewinn aus Depot A verrechnet werden. Um den steuerlichen Vorteil zu nutzen, muss der Anleger den Verlust über die Einkommensteuererklärung geltend machen.

Durch die Einreichung des Formulars E1KV wird der Verlust von 5.000 Euro mit dem Gewinn von 10.000 Euro verrechnet. Dadurch erhält der Anleger eine Rückerstattung in Höhe von 1.375 Euro, was 27,5 % des Verlusts entspricht.

Wichtige Hinweise zur Verlustverrechnung und Ausnahmen

Der Verlusttopf wird jedes Jahr am 31. Dezember auf null gesetzt. Dies bedeutet, dass realisierte Verluste oder angesammelte Guthaben aus der Kapitalertragsteuer (KESt) nicht in das folgende Jahr übertragen werden können.

Für bestimmte Depotarten ist kein automatischer Verlustausgleich möglich. Dazu gehören:

  • Depots im Betriebsvermögen,
  • treuhänderisch verwaltete Depots,
  • Gemeinschaftsdepots.

Dies ist gemäß § 93 Abs. 6 Z. 4 EStG ausgeschlossen.

Darüber hinaus gelten spezielle Einschränkungen:

  • Verluste aus Spekulationsgeschäften nach § 31 Abs. 4 EStG können nicht mit KESt-Guthaben aus der Veräußerung von Wertpapieren verrechnet werden.
  • Ein Verlustausgleich ist nur innerhalb derselben Einkunftsart möglich.

Weitere Details und Ausnahmen bei der Verlustverrechnung sind in § 27 Abs. 2 EStG geregelt.

Der Verlusttopf bzw. KESt-Status

Der Verlusttopf, auch KESt-Status genannt, ist ein virtuelles Konto beim Broker. Auf diesem Konto wird die bereits bezahlte Kapitalertragsteuer aus Gewinnen oder Ausschüttungen gesammelt. Wird eine Aktie mit Verlust verkauft, wird eine Steuergutschrift in Höhe von bis zu 27,5 % aus diesem Topf verrechnet. Dieser Vorgang wird als KESt-Verlustausgleich bezeichnet.

Verlustausgleich Beispiel DADAT Bank

Ein Beispiel zur Verlustverrechnung bei der DADAT Bank verdeutlicht den Prozess. In diesem Fall wurde ein KESt-Guthaben in Höhe von 312,23 € angesammelt. Dieses Guthaben wird automatisch zur Verrechnung herangezogen, wenn Verluste entstehen.

Falls zunächst ein Verlust realisiert worden wäre, würde im Punkt „Verlusttopf Überhang“ ein ausgleichsfähiger Betrag erscheinen.

KESt Verlustausgleich Dadat Bank

Verlustausgleich Beispiel Flatex

Depotführende Stellen sind verpflichtet, nach Abschluss eines Kalenderjahres zu Informationszwecken eine Steuerabrechnung zu übermitteln. Aus dieser Steuerabrechnung geht noch einmal hervor, wie viel KESt zur Gegenrechnung von Verlusten verwendet wurde sowie die Höhe der an das Finanzamt übermittelten KESt.

KESt-Verlustausgleich Flatex

 

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