Freibeträge in Österreich
In Österreich gibt es, anders als in Deutschland, keinen Freibetrag für Gewinne aus Kapitalanlagen. Kapitalerträge, wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren unterliegen immer der Kapitalertragsteuer (KESt). Erträge bei klassischen Geldanlagen wie Sparbücher und Bausparverträge unterliegen der Kapitalertragsteuer in der Höhe von 25 %. Einkünfte aus Wertpapieren und Kryptowährungen unterliegen dem besonderen Steuersatz von 27,5 %. Dieser Steuersatz wird direkt an der Quelle, also beim inländischen Finanzinstitut, einbehalten und abgeführt. Das bedeutet, dass Anleger ihre Erträge in der Regel nicht mehr in der Steuererklärung angeben müssen, sofern sie einen steuereinfachen Anbieter wählen.
Folgende Freibeträge gibt es dennoch im österreichischen Einkommensteuergesetz:
- Gewinnfreibetrag gemäß §10 EStG
- Veranlagungsfreibetrag gemäß §41 EStG