Besteuerung von Ausschüttungen bei REITs und BDCs
REITs und BDCs zahlen oft monatliche Dividenden und gelten daher als beliebte Einkommensquelle für Anleger. Aus steuerlicher Sicht führt das jedoch in Österreich häufig zu einer überraschend hohen Belastung. Der Grund: Diese Anlageformen werden steuerlich nicht wie klassische Aktien behandelt, sondern als sogenannte Nicht-Meldefonds eingestuft.
Das bedeutet: Die in den USA oder anderen Ländern einbehaltene Quellensteuer wird in Österreich nicht auf die Kapitalertragsteuer (KESt) angerechnet. Stattdessen wird auf die volle Bruttodividende nochmals 27,5 % KESt fällig – zusätzlich zur bereits abgezogenen Quellensteuer.
Bei US-REITs ergibt sich daraus regelmäßig eine Steuerbelastung von 42,5 % auf die ausgeschütteten Dividenden. Praktisch heißt das: Von einer Bruttodividende von 100 Euro werden 15 Euro als Quellensteuer in den USA einbehalten. Auf die vollen 100 € berechnet der österreichische Broker dann nochmals 27,50 Euro KESt. Dem Anleger bleiben also 57,50 Euro netto.
Noch höher fällt die Steuerlast bei anderen Ländern aus – etwa bei deutschen REITs, bei denen die Quellensteuer bis zu 26,375 % beträgt. In diesen Fällen kann die Gesamtbelastung über 50 % liegen. Eine Rückerstattung der überschüssigen Quellensteuer wäre zwar möglich, ist aber aufwendig und lohnt sich meist nur bei größeren Beträgen.
Da REITs in Österreich aufgrund ihrer Fonds-Einstufung steuerlich besonders behandelt werden, greift bei ihnen der § 40 ImmoInvFG. Dieser besagt, dass auf nicht gemeldete Erträge eine pauschale Besteuerung anzuwenden ist – unabhängig davon, ob der Anleger überhaupt einen steuerpflichtigen Gewinn erzielt hat.
Zusammengefasst heißt das für Anleger:
-
Die Steuer auf Dividenden fällt bei REITs und BDCs in der Regel höher aus als bei Aktien.
-
Eine Anrechnung der ausländischen Quellensteuer erfolgt nicht.
-
Die Abrechnung erfolgt brokerabhängig und sollte genau kontrolliert werden.
Wer REITs hält, sollte sich dieser Besonderheiten bewusst sein und entsprechende Rücklagen für die Steuerabzüge einplanen. Für detaillierte Informationen zur Besteuerung dieser Wertpapiere empfiehlt es sich, direkt beim jeweiligen Broker nachzufragen. Bei konkreten steuerlichen Fragen ist der Weg zum Finanzamt oder zu einem Steuerberater empfehlenswert. Diese Institutionen können spezifische Auskünfte zur Besteuerung geben.