REITs und BDCs Besteuerung in Österreich

Die steuerliche Behandlung von REITs (Real Estate Investment Trusts) und BDCs (Business Development Companies) in Österreich ist für viele Anleger komplex und undurchsichtig. Die komplexe Abrechnung und die unterschiedlichen steuerlichen Belastungen erfordern genaue Kenntnisse der geltenden Vorschriften.

REITs und BDCs in Österreich

REITs (Real Estate Investment Trusts) und BDCs (Business Development Companies) erfreuen sich bei Anlegern großer Beliebtheit – vor allem wegen ihrer regelmäßigen Ausschüttungen. Doch genau diese Ausschüttungen führen in Österreich zu steuerlichen Besonderheiten, die viele Anleger unterschätzen.

Anders als klassische Aktien gelten REITs und BDCs in Österreich steuerlich als Nicht-Meldefonds. Das hat zwei zentrale Konsequenzen, die direkte Auswirkungen auf die tatsächliche Rendite haben:

  1. Die Besteuerung der laufenden Ausschüttungen – diese unterliegt einer hohen Doppelbesteuerung, da die ausländische Quellensteuer nicht auf die österreichische Kapitalertragsteuer angerechnet wird.

  2. Die jährliche pauschale Besteuerung – unabhängig von Kursentwicklung oder Gewinn müssen Anleger jedes Jahr eine Mindeststeuer auf ihre Depotbestände zahlen.

Beide Faktoren zusammen machen REITs und BDCs aus steuerlicher Sicht für viele österreichische Anleger unattraktiv. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man diese Regeln genau kennen – und prüfen, ob nicht steuerlich günstigere Alternativen besser geeignet sind.

Steuerwissen für Anleger in Österreich

Besteuerung von Ausschüttungen bei REITs und BDCs

REITs und BDCs zahlen oft monatliche Dividenden und gelten daher als beliebte Einkommensquelle für Anleger. Aus steuerlicher Sicht führt das jedoch in Österreich häufig zu einer überraschend hohen Belastung. Der Grund: Diese Anlageformen werden steuerlich nicht wie klassische Aktien behandelt, sondern als sogenannte Nicht-Meldefonds eingestuft.

Das bedeutet: Die in den USA oder anderen Ländern einbehaltene Quellensteuer wird in Österreich nicht auf die Kapitalertragsteuer (KESt) angerechnet. Stattdessen wird auf die volle Bruttodividende nochmals 27,5 % KESt fällig – zusätzlich zur bereits abgezogenen Quellensteuer.

Bei US-REITs ergibt sich daraus regelmäßig eine Steuerbelastung von 42,5 % auf die ausgeschütteten Dividenden. Praktisch heißt das: Von einer Bruttodividende von 100 Euro werden 15 Euro als Quellensteuer in den USA einbehalten. Auf die vollen 100 € berechnet der österreichische Broker dann nochmals 27,50 Euro KESt. Dem Anleger bleiben also 57,50 Euro netto.

Noch höher fällt die Steuerlast bei anderen Ländern aus – etwa bei deutschen REITs, bei denen die Quellensteuer bis zu 26,375 % beträgt. In diesen Fällen kann die Gesamtbelastung über 50 % liegen. Eine Rückerstattung der überschüssigen Quellensteuer wäre zwar möglich, ist aber aufwendig und lohnt sich meist nur bei größeren Beträgen.

Da REITs in Österreich aufgrund ihrer Fonds-Einstufung steuerlich besonders behandelt werden, greift bei ihnen der § 40 ImmoInvFG. Dieser besagt, dass auf nicht gemeldete Erträge eine pauschale Besteuerung anzuwenden ist – unabhängig davon, ob der Anleger überhaupt einen steuerpflichtigen Gewinn erzielt hat.

Zusammengefasst heißt das für Anleger:

  • Die Steuer auf Dividenden fällt bei REITs und BDCs in der Regel höher aus als bei Aktien.

  • Eine Anrechnung der ausländischen Quellensteuer erfolgt nicht.

  • Die Abrechnung erfolgt brokerabhängig und sollte genau kontrolliert werden.

Wer REITs hält, sollte sich dieser Besonderheiten bewusst sein und entsprechende Rücklagen für die Steuerabzüge einplanen. Für detaillierte Informationen zur Besteuerung dieser Wertpapiere empfiehlt es sich, direkt beim jeweiligen Broker nachzufragen. Bei konkreten steuerlichen Fragen ist der Weg zum Finanzamt oder zu einem Steuerberater empfehlenswert. Diese Institutionen können spezifische Auskünfte zur Besteuerung geben.

Pauschale Besteuerung bei Nicht-Meldefonds

Neben der laufenden Steuer auf Dividenden trifft Anleger bei REITs und BDCs eine weitere Besonderheit: die pauschale Jahresbesteuerung, die in Österreich für alle Nicht-Meldefonds gilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fonds tatsächlich Gewinne erwirtschaftet hat oder nicht – die Steuer fällt in jedem Fall an.

Die Berechnung erfolgt nach einer gesetzlich festgelegten Pauschalregel:

  • 90 % des tatsächlichen Kursgewinns des Jahres werden als Ertrag angesetzt

  • Liegt der Kursgewinn darunter oder ist gar keiner vorhanden, gilt eine Mindestbesteuerung auf 10 % des Jahresendwerts

  • Auf diesen Betrag werden wiederum 27,5 % Kapitalertragsteuer fällig

Ein Beispiel: Hält ein Anleger zum Jahresende REIT-Anteile im Wert von 10.000 Euro, fällt auch bei stagnierendem Kurs ein fiktiver Ertrag von 1.000 Euro (10 % des Depotwerts) an. Daraus ergibt sich eine Steuerlast von 275 Euro, die der Broker meist automatisch einbehält – unabhängig davon, ob der Anleger real einen Gewinn gemacht hat oder nicht.

Diese pauschale Besteuerung betrifft alle Fonds und REITs, die keine Meldungen an die Österreichische Kontrollbank (OeKB) liefern. Damit unterscheidet sich ihre Besteuerung deutlich von klassischen Meldefonds oder Einzelaktien, bei denen nur tatsächliche Erträge und Kursgewinne besteuert werden.

Anleger sollten diese jährliche Steuerbelastung im Blick haben, denn sie kann gerade bei hohen Depotvolumina einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten ausmachen. Wer REITs längerfristig halten will, muss sich bewusst sein, dass selbst in Jahren ohne Kursgewinn diese Steuer regelmäßig fällig wird.

Beispiele für REITs und BDCs

Beeinflusst durch vor allem deutsche „Finfluencer“ in soziale Medien haben sich viele Österreicher in den letzten Jahren REITS oder BDCs ins Depot gelegt, ohne sich über die steuerlichen Konsequenzen bewusst zu sein.

Beliebte REITs sind u.a.: Realty Income, Iron Mountain, Tanger Factory Outlets oder auch Hamborner REIT AG.

Beliebte BDCs sind u.a.: Ares Capital, Mainstreet Capital, Golub Capital BDC oder auch Prospect Capital.

Für österreichische Anleger lohnt sich ein Investment in REITs meist nicht, da die Kombination aus hoher Steuerbelastung auf Dividenden und pauschaler Jahresbesteuerung die Rendite stark schmälert.