REITs und BDCs Besteuerung in Österreich

Die steuerliche Behandlung von REITs (Real Estate Investment Trusts) und BDCs (Business Development Companies) in Österreich ist für viele Anleger komplex und undurchsichtig. Die komplexe Abrechnung und die unterschiedlichen steuerlichen Belastungen erfordern genaue Kenntnisse der geltenden Vorschriften.

REITs und BDCs in Österreich

In Österreich unterliegen Real Estate Investment Trusts (REITs) und Business Development Companies (BDCs) einer speziellen Besteuerung. Diese Anlageformen, die häufig monatliche Dividenden ausschütten, werden nach österreichischem Recht als Immobilien-Investmentfonds eingestuft. Dies bedeutet, dass REITs und BDCs aus Sicht des Finanzamts als Nicht-Meldefonds betrachtet werden und die ausgeschütteten Dividenden als ausschüttungsgleiche Erträge gelten, auf die eine pauschale Besteuerung angewendet wird.

Das österreichische Steuerrecht in Bezug auf REITs und BDCs ist komplex, und verschiedene Broker wenden unterschiedliche Besteuerungsmethoden an. Betroffen sind sowohl die Ausschüttungen als auch die pauschale Besteuerung in Form der ausschüttungsgleichen Erträge zum Jahreswechsel.

Da REITs und BDCs in der Regel keine Meldungen an die Österreichische Kontrollbank (OeKB) machen, hat dies steuerliche Konsequenzen, die für Anleger oft nachteilig sind. Die komplexe Abrechnung und die unterschiedlichen steuerlichen Belastungen erfordern genaue Kenntnisse der geltenden Vorschriften.

Steuerwissen für Anleger in Österreich

Besteuerung von Ausschüttungen bei REITs und BDCs

REITs und BDCs schütten oft monatlich Dividenden aus, was zu einer hohen Steuerbelastung führen kann. Bei US-REITs beträgt die Gesamtsteuerbelastung 42,5 % (15 % Quellensteuer plus 27,5 % Kapitalertragsteuer). Die Quellensteuer wird direkt an den US-Staat abgeführt, und der verbleibende Betrag wird in Österreich mit 27,5 % besteuert. Dieser Umstand entsteht, weil es in Österreich noch keine klare Regelung für die Besteuerung dieser speziellen Anlageformen gibt. Daher kommt der §40 ImmoInvFG zur Anwendung.

Beispielrechnung: 15 % Quellensteuer + 27,5 % besonderer Steuersatz = 42,5 % Gesamtsteuerbelastung

Für detaillierte Informationen zur Besteuerung dieser Wertpapiere empfiehlt es sich, direkt beim jeweiligen Broker nachzufragen. Bei konkreten steuerlichen Fragen ist der Weg zum Finanzamt oder zu einem Steuerberater empfehlenswert. Diese Institutionen können spezifische Auskünfte zur Besteuerung geben.

Beispiele für REITs und BDCs

Beeinflusst durch vor allem deutsche „Finfluencer“ in soziale Medien haben sich viele Österreicher in den letzten Jahren REITS oder BDCs ins Depot gelegt, ohne sich über die steuerlichen Konsequenzen bewusst zu sein.

Häufig genannte REITs sind u.a.: Realty Income, Iron Mountain, Tanger Factory Outlets oder auch Hamborner REIT AG.

Häufig genannte BDCs sind u.a.: Ares Capital, Mainstreet Capital, Golub Capital BDC oder auch Prospect Capital.