Quellensteuer

Die Quellensteuer in Österreich ist ein komplexes und gleichzeitig zentrales Thema für Anleger, die in ausländische Dividendenaktien investieren. Eine fundierte Kenntnis der jeweiligen Quellensteuersätze und der Doppelbesteuerungsabkommen ist hilfreich, um die steuerlichen Auswirkungen optimal zu managen.

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine Steuer, die bei Dividendenzahlungen von Unternehmen direkt an der Quelle des Gewinns einbehalten wird. Diese Quelle entspricht dem Steuersitz des jeweiligen Unternehmens. Die Steuer wird vor der Auszahlung der Dividenden an den Anleger abgeführt. Kursgewinne unterliegen bei einer Veräußerung hingegen ausschließlich der österreichischen Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 %.

Quellensteuer in Österreich

Bei Dividendenzahlungen eines österreichischen Unternehmens wird die KESt in Höhe von 27,5 % direkt als Quellensteuer einbehalten. Die Gewinne sind somit bereits an der Quelle, also durch das österreichische Finanzamt, besteuert.

Quellensteuer in Deutschland

Für Dividendenzahlungen deutscher Unternehmen wird eine Quellensteuer von 26,375 % erhoben. Diese setzt sich aus der deutschen Kapitalertragsteuer (25 %) und dem Solidaritätszuschlag (1,375 %) zusammen. Zusätzlich erhebt Österreich auf ausländische Dividendenerträge ebenfalls die KESt in Höhe von 27,5 %.

Vermeidung der Doppelbesteuerung

Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, hat Österreich mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Diese Abkommen regeln, in welchem Umfang die im Ausland gezahlte Quellensteuer auf die österreichische KESt angerechnet wird.

Steuerwissen für Anleger in Österreich

Quellensteuer für Anleger in Österreich

Die nachfolgende Übersicht zeigt wichtige Quellensteuersätze aus verschiedenen Industrienationen. Je nach Land können die Steuersätze erheblich variieren. Für Anleger in Österreich lohnt sich eine genaue Prüfung des jeweiligen Quellensteuersatzes vor einem Investment in dividendenstarke Aktien, da die steuerliche Mehrbelastung beträchtlich sein kann.

Beispiele für länderspezifische Regelungen:

  • Irland: Die allgemeine Quellensteuer liegt bei 20 %, jedoch wird diese für Privatpersonen auf 0 % gesenkt.
  • Großbritannien: Für ausländische Investoren wird keine Quellensteuer auf Dividenden erhoben.
  • Frankreich: Im Jahr 2018 wurde die Quellensteuer für ausländische Investoren von 30 % auf 12,8 % gesenkt. Trotzdem ziehen Wertpapierlagerstellen wie Clearstream weiterhin 30 % ab, da sie die Steuerpflicht des Anlegers nicht eindeutig zuordnen können.

Wichtige Hinweise zur Quellensteuer:

Anleger sollten diese Liste der Quellensteuersätze nur als Richtwert verwenden, da die verschiedenen Länder unterschiedliche Klauseln haben. Daher sollte vor jeder Anlageentscheidung die steuerliche Situation genau geprüft werden.

Alle Angaben ohne Gewähr!

Liste ausländischer Quellensteuersätze

  • Schweiz 35 %
  • Belgien 30 %
  • Frankreich 30 %
  • Schweden 30 %
  • Österreich 27,5 %
  • Deutschland 26,375 %
  • Italien 26 %
  • Canada 25 %
  • Südafrika 20 %
  • Spanien 19 %
  • Japan 15 %
  • Russland 15 %
  • USA 15 %
  • China 10 %
  • Brasilien 0 %
  • Irland 0 %
  • UK 0 %

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Österreich hat mit zahlreichen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, um eine doppelte Besteuerung von Einkommen zu vermeiden. Ein solches Abkommen legt fest, welcher Staat unter welchen Voraussetzungen welches Einkommen besteuern darf.

Im Fall von Dividendenerträgen reduziert sich die österreichische Kapitalertragsteuer (KESt) um bis zu 15 %, wenn bereits eine ausländische Quellensteuer einbehalten wurde.

Wichtige Hinweise:

  • Die ausländische Quellensteuer wird immer vollständig angerechnet.
  • Überschreitet die ausländische Quellensteuer 15 %, wie beispielsweise in Deutschland, liegt die effektive Steuerlast für Anleger in Österreich automatisch über 27,5 %.
  • Diese steuerliche Mehrbelastung können Anleger im Nachhinein beim ausländischen Finanzamt zurückfordern.

Merksatz: Quellensteuer in Österreich

Liegt der ausländische Quellensteuersatz unter 15 %, bleibt die Steuerbelastung bei einer Dividendengutschrift bei maximal 27,5 %. Überschreitet der Quellensteuersatz 15 %, erhöht sich die effektive Steuerbelastung automatisch über 27,5 %.

Beispiel: Quellensteuer Deutschland inkl. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

In Deutschland beträgt der Quellensteuersatz 26,375 %. Dieser setzt sich aus der deutschen Kapitalertragsteuer (25 %) und dem Solidaritätszuschlag (1,375 %) zusammen. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Österreich wird die österreichische Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 % auf 12,5 % reduziert. Dies führt zu einer gesamten Steuerbelastung von 38,875 % auf Dividendenerträge.

Berechnung der Steuerbelastung:

  • Quellensteuer Deutschland: 26,375 %
  • Österreichische KESt: 27,5 %
  • Abzug gemäß DBA: 15 %

Gesamte Steuerbelastung:
26,375 % + 27,5 % − 15 % = 38,875 %

Diese Belastung betrifft Dividendeneinkünfte aus deutschen Unternehmen, wenn keine Rückerstattung der über den DBA-Satz hinausgehenden Quellensteuer beantragt wird.

Beispiel: Quellensteuer USA inkl. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Ein Unternehmen wie Coca-Cola hat seinen steuerlichen Hauptsitz in den USA, wodurch Dividenden dort steuerpflichtig sind. Die USA erheben eine Quellensteuer von 15 % auf Dividenden, die direkt vor der Überweisung an den Anleger in den USA einbehalten wird.

Nach diesem Steuerabzug wird das verbleibende Geld auf das österreichische Verrechnungskonto des Anlegers überwiesen. In Österreich wird dieser Betrag erneut besteuert. Obwohl die reguläre Kapitalertragsteuer (KESt) 27,5 % beträgt, greift das Doppelbesteuerungsabkommen. Es reduziert die KESt um die 15 % bereits in den USA entrichtete Quellensteuer, sodass nur noch 12,5 % KESt anfallen.

Zusammenfassung der Steuerlast:

  • Quellensteuer in den USA: 15 %
  • Österreichische KESt (nach Abzug gemäß DBA): 12,5 %
  • Gesamte Steuerbelastung: 15 % (USA) + 12,5 % (Österreich) = 27,5 %

Ergebnis:

Durch das Doppelbesteuerungsabkommen bleibt die finale Steuerbelastung für Dividendenerträge von US-amerikanischen Aktien bei insgesamt 27,5 %.

Rückholung zu viel bezahlter Quellensteuer in Österreich

Auswirkungen der Quellensteuer auf Investments

Anleger sollten vor einer Investition in ausländische Aktien den Quellensteuersatz berücksichtigen, da dieser die Nettorendite beeinflusst. Bei US-Aktien entspricht der Quellensteuersatz von 15 % dem maximal anrechenbaren Betrag gemäß Doppelbesteuerungsabkommen, sodass keine Rückerstattung notwendig ist. Das gilt auch für Dividenden aus Ländern wie Großbritannien, Luxemburg, den Niederlanden, Hongkong, Japan und Russland.

In Ländern mit höheren Quellensteuersätzen, wie der Schweiz, Frankreich, Italien oder Deutschland, entsteht eine steuerliche Mehrbelastung. Anleger, die diese Steuer reduzieren möchten, müssen einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Ohne Antrag erheben diese Länder ihre Quellensteuer zusätzlich zur österreichischen Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 %, was die Steuerlast erheblich erhöht.

Formulare und Bestätigungen

Anleger müssen die Rückerstattung beantragen, wenn die im Ausland einbehaltene Steuer den Höchstsatz von 15 % im Doppelbesteuerungsabkommen überschreitet. Das Bundesministerium für Finanzen stellt die Formulare auf seiner Website zur Verfügung. Zusätzlich benötigen sie eine Bestätigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich.

Einige Länder, darunter die Schweiz und Deutschland, verlangen Nachweise, dass die Aktien zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung besessen wurden. Diese Bestätigungen stellt meist das Bankinstitut aus und sind kostenpflichtig (etwa 30 bis 50 Euro pro Aktie).

Antragstellung und Fristen

In vielen Ländern wie Deutschland oder der Schweiz können Anleger den Rückerstattungsantrag selbst einreichen. In Ländern wie Frankreich und Italien müssen sie oft einen lokalen Intermediär einschalten. Rückforderungen können für mehrere Jahre gebündelt beantragt werden. Die Fristen variieren: zwei Jahre in Frankreich, drei Jahre in der Schweiz und vier Jahre in Deutschland.

Kosten und Nutzen der Rückerstattung

Die Rückerstattung zu viel bezahlter Quellensteuer ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Pro Antrag entstehen Gebühren zwischen 40 und 100 Euro. Für durchschnittliche Privatanleger lohnt sich die Rückforderung oft nicht, da die Gebühren und der bürokratische Aufwand den Nutzen übersteigen könnten. Anleger sollten eine detaillierte Prüfung der Kosten und des Nutzens vornehmen.

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