Kapitalertragsteuer – KESt

Die Kapitalertragsteuer, kurz KESt, ist eine zentrale Steuerart in Österreich, die auf Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne erhoben wird.

Kapitalertragsteuer in Österreich

In Österreich unterliegen Kapitalerträge, wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, der Kapitalertragsteuer (KESt). Diese Steuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer und kommt im Bereich der „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ zur Anwendung. Der einheitliche Steuersatz für Einkünfte aus Wertpapieren und Kryptowährungen beträgt 27,5 % gemäß §27 EStG. Dieser Steuersatz wird direkt an der Quelle, also beim Finanzinstitut, einbehalten und abgeführt, was bedeutet, dass Anleger ihre Erträge in der Regel nicht mehr in der Steuererklärung angeben müssen.

Verschiedene Steuersätze für unterschiedliche Anlageformen

  • Klassische Geldanlagen: Sparbücher und Bausparverträge unterliegen der Kapitalertragsteuer in der Höhe von 25 %.
  • Wertpapiere und Kryptowährungen: Einkünfte aus Wertpapieren und Kryptowährungen unterliegen einem besonderen Steuersatz von 27,5 %.
  • CFDs/Forex-Handel, Optionshandel, P2P-Krediten oder Nachrangdarlehen unterliegen bei Gewinnen dem progressiven Einkommensteuertarif.

Die Kapitalertragsteuer gilt für sämtliche in- und ausländischen Kapitalerträge und ermöglicht eine einfache und direkte Besteuerung von Kapitaleinkünften. Mit dieser Regelung sollen sowohl die Steuererhebung vereinfacht als auch Steuerhinterziehungen vermieden werden.

Steuerwissen für Anleger in Österreich

KESt-Steuerfreibetrag Österreich

In Österreich gibt es leider keinen allgemeinen Steuerfreibetrag für Kapitalerträge. Das bedeutet, dass sämtliche Erträge aus Kapitalvermögen, unabhängig von ihrer Höhe, der Kapitalertragsteuer unterliegen. Für Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sowie Einkünfte aus Kryptowährungen fällt somit ab dem ersten Euro die Kapitalertragsteuer an. Diese Regelung stellt sicher, dass alle Kapitalerträge einheitlich besteuert werden und keine steuerlichen Freigrenzen bestehen.

Ausnahmen der Kapitalertragsteuer

In Österreich galt bis zum 31.12.2011 die Regel, dass Gewinne aus Aktien nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei waren. Diese Regelung wurde 2012 unter Werner Faymann aufgehoben. Seit dem 01.01.2012 unterliegen sämtliche realisierten Erträge aus Wertpapieren der Kapitalertragsteuer. Wertpapiere, die vor dem 01.01.2012 angeschafft wurden zählen heute zum sogenannten „Altbestand“ und können steuerfrei veräußert werden. Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf dieser Altbestände nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen. Für alle Wertpapiere, die ab dem 01.01.2012 erworben wurden, gilt hingegen die Steuerpflicht auf sämtliche realisierten Erträge unabhängig der Haltedauer.

Regelbesteuerungsoption

Kapitalerträge, wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, können entweder mit der Kapitalertragsteuer oder nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif besteuert werden. Diese Wahlmöglichkeit wird in Österreich im §27a Abs. 5 EStG als Regelbesteuerungsoption bezeichnet.
Die Regelbesteuerungsoption erlaubt es Steuerpflichtigen, ihre gesamten Kapitalerträge, sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland, nach dem allgemeinen Einkommensteuertarif zu versteuern. Das bedeutet, dass alle Erträge aus Kapitalvermögen zu den regulären Steuersätzen versteuert werden und nicht zu den speziellen Steuersätzen der Kapitalertragsteuer.
Wenn sich nach der Wahl der Regelbesteuerungsoption herausstellt, dass diese zu einer höheren Steuerlast führt, kann die Option im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens zurückgezogen werden.

Für wen lohnt sich die Regelbesteuerungsoption?

Die Regelbesteuerungsoption ist besonders interessant für Personen mit einem niedrigen Einkommen, wie zum Beispiel Studenten oder Teilzeitkräfte. Diese profitieren von einem niedrigeren Einkommensteuersatz als den festen Steuersatz von 27,5 %. Für die meisten Vollzeitangestellten oder Selbstständigen ist die Regelbesteuerungsoption hingegen weniger attraktiv, da sie in der Regel höhere Steuersätze zahlen.

Für detaillierte Fragen und individuelle Beratung zur Regelbesteuerungsoption empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu kontaktieren.