Gewinnfreibetrag in Österreich
Selbstständige können ihre steuerliche Bemessungsgrundlage um bis zu 46.400 Euro pro Jahr mit Hilfe des Gewinnfreibetrag senken. Laut Einkommenssteuergesetz §10 EStG steht Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten sowie freien Selbstständigen dieser Freibetrag zu, vergleichbar mit dem 13. und 14. Monatsgehalt von Angestellten. Bei Mitunternehmerschaften in z.B. einer OG, KG oder GmbH können die Gesellschafter den Gewinnfreibetrag in der Höhe Ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung in Anspruch nehmen. Voraussetzung zur Inanspruchnahme des Freibetrags ist, dass Gewinne erzielt werden. Bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro beträgt der Freibetrag 4.950 Euro, ohne dass Investitionen nötig sind. Bei höheren Gewinnen sind Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter, wie z.B. geeignete Wertpapiere, erforderlich, um vom Gewinnfreibetrag zu profitieren.