Gewinnfreibetrag – §14 Fonds

Der Gewinnfreibetrag reduziert die Bemessungsgrundlage des Unternehmensgewinns um bis zu 46.400 Euro pro Jahr und ist daher ein beliebtes Mittel, um Steuern zu sparen. Er soll das Äquivalent zum 13. und 14. Gehalt von Angestellten für Selbstständige darstellen.

Gewinnfreibetrag in Österreich

Der Gewinnfreibetrag eröffnet für selbstständig Erwerbstätige die Möglichkeit, die steuerliche Bemessungsgrundlage um bis zu 46.400 Euro pro Kalenderjahr zu reduzieren. Diese im Einkommensteuergesetz (§ 10 EStG) verankerte Begünstigung nutzen Gewerbebetriebe, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Personen in freien Berufen. Die Regelung dient als steuerliches Pendant zum begünstigten 13. und 14. Monatsgehalt unselbstständig Beschäftigter. Auch Gesellschafter von Mitunternehmerschaften, beispielsweise einer OG, KG oder unter bestimmten Voraussetzungen einer GmbH, können den Freibetrag entsprechend ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung in Anspruch nehmen. Voraussetzung für diese Begünstigung ist die Erzielung von Gewinnen im jeweiligen Veranlagungszeitraum.

Die Anwendung des Freibetrags gliedert sich in zwei Stufen. Bis zu einer Gewinngrenze von 33.000 Euro steht der sogenannte Grundfreibetrag in der Höhe von 15 % (maximal 4.950 Euro) automatisch zu. Hierfür verlangt das Gesetz keine aktiven Investitionen. Übersteigen die Gewinne diesen Betrag, müssen steuerpflichtige Personen gezielte Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder geeignete Wertpapiere tätigen, um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag vollständig auszuschöpfen und die Steuerlast weiter zu senken.

Steuerwissen für Anleger in Österreich

YouTube Video zum Gewinnfreibetrag

Das YouTube-Video zeigt detailliert die Möglichkeiten zur Senkung der Steuerlast durch den Gewinnfreibetrag. Es veranschaulicht die genaue Funktionsweise dieser Regelung sowie die einzuhaltenden gesetzlichen Voraussetzungen. Um von diesen steuerlichen Vorteilen zu profitieren und den Freibetrag rechtssicher anzuwenden, müssen steuerpflichtige Personen die spezifischen Kriterien der investitionsbedingten Begünstigung berücksichtigen. Das Video bietet hierfür eine wesentliche Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung.

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Mehr Informationen

Wie hoch ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag in Österreich?

Bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro gibt es einen Grundfreibetrag in der Hohe von 15 % des Gewinns, also 4.950 Euro, welcher automatisch vom Finanzamt berücksichtigt wird. Zusätzlich gibt es einen gestaffelten, investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Um diesen Freibetrag zu nutzen, muss man innerhalb eines Kalenderjahres begünstigtes Anlagevermögen oder Wertpapiere anschaffen.
  • Für die ersten 33.000 Euro der Bemessungsgrundlage 15 %
  • Für die nächsten 145.000 Euro der Bemessungsgrundlage 13 %
  • Für die nächsten 175.000 Euro der Bemessungsgrundlage 7 %
  • Für die nächsten 230.000 Euro der Bemessungsgrundlage 4,5 %
  • Für Gewinne über 583.000 Euro steht kein weiterer Freibetrag zu
Aufgrund der im §10 Abs. 1. Z 2.2. angegebenen Summen, ergibt sich ein maximaler Freibetrag von 46.400 Euro im Veranlagungsjahr. Um diesen Betrag sinkt die Bemessungsgrundlage des Unternehmensgewinns, weshalb es aus steuerlicher Sicht Sinn macht, den Freibetrag vollumfänglich auszunutzen. In welches begünstigte Anlagevermögen oder in welche begünstigten Wertpapiere Gelder über der 33.000-Euro-Gewinnschwelle investiert werden, ist frei wählbar.
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Beispiel: Gewinnfreibetrag

Bei einem angenommenen Gewinn von 150.000 Euro ergibt sich folgender Gewinnfreibetrag:

Für die ersten 33.000 Euro des Gewinns gilt der Grundfreibetrag von 15 %, der mit 4.950 Euro berücksichtigt wird.

Für den verbleibenden Gewinn von 117.000 Euro stehen nun 13 %, also 15.210 Euro, als Gewinnfreibetrag zur Verfügung. Selbstständige können diese Summe nun in begünstigte Anlagen oder in begünstigte §14-Fonds investieren.

Begünstigtes Anlagevermögen

Begünstigtes Anlagevermögen umfasst die Anschaffung oder Herstellung neuer, abnutzbarer physischer Wirtschaftsgüter für das Anlagevermögen, die mindestens 4 Jahre betrieblich genutzt werden. Diese Güter müssen einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte zugeordnet werden. Dabei ist die funktionale Zugehörigkeit entscheidend, nicht unbedingt die physische Präsenz im Inland.

Es ist wichtig zu wissen, dass auch Investitionen in Gebäude und Mieterverbesserungen für den Gewinnfreibetrag in Frage kommen. Der Freibetrag lässt sich jedoch erst bei Fertigstellung des Projekts für die gesamten Herstellungskosten beanspruchen. Nur die Kosten, die im Zusammenhang mit dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag stehen, werden berücksichtigt, soweit das Gebäude dem Betriebsvermögen zugeordnet ist.

Begünstigte Wertpapiere – §14-Fonds

Unternehmen können in begünstigte Wertpapiere investieren, wobei alle Wertpapiere zulässig sind, die nach §14 EStG für die Deckung von Personalrückstellungen verwendet werden dürfen. Diese Produkte müssen konservative Veranlagungskriterien erfüllen und das §-14-Siegel tragen, andernfalls wird die Investition vom Finanzamt abgelehnt.

Um die steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, müssen Selbstständige § 14-Fonds mindestens vier Jahre dem Anlagevermögen widmen. Veräußern sie die Fonds vorzeitig, erfolgt eine Nachversteuerung. Nach Ablauf dieser Frist können sie § 14-Fonds ohne Nachversteuerung verkaufen. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, die sie für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag genutzt haben, unterliegen einem Kapitalertragsteuer-Abzug (KESt) von 27,5 %.

Liste mit §14-Fonds

Aufgrund der konservativen Veranlagungsvorgaben seitens der Regulatoren, sollte das Chancen/Risiko-Verhältnis sowie die laufenden Kosten der §14-Fonds stets im Auge behalten werden. Eine Liste mit §14-Fonds inkl. Filtermöglichkeiten gibt es auf der Website von Fonds Professionell. Um die korrekten Produkte angezeigt zu bekommen, ist ein Setzen des Hakens beim Punkt „Abfertigungsfonds: neu“ notwendig.

Liste Paragraf §14 Fonds Österreich - Gewinnfreibetrag

Geltendmachung des Gewinnfreibetrag

Der Steuerpflichtige trägt den Grundfreibetrag in der Steuererklärung (Formular E1a) unter der Kennziffer 9221 ein. Falls er diese Eintragung vergisst, gewährt das Finanzamt den Freibetrag jedoch automatisch. Der Steuerpflichtige gibt den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag in der Steuererklärung des betreffenden Jahres an. Er trägt die Summe des Freibetrags für körperliche Wirtschaftsgüter und begünstigte Wertpapiere in den Kennziffern 9227 und 9229 gesondert ein. Der Steuerpflichtige hat außerdem die Möglichkeit, Ergänzungen und Berichtigungen vor der Rechtskraft des Einkommensteuer- oder Feststellungsbescheides vorzunehmen.

Der Steuerpflichtige erfasst Wirtschaftsgüter, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag genutzt werden, in einem Verzeichnis. Für jeden Betrieb gibt er separat an, wie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für körperliches Anlagevermögen und Wertpapiere zur Deckung des Freibetrags verwendet werden. Er genügt der Verpflichtung zur Aufzeichnung, indem er die Wirtschaftsgüter im Anlagenverzeichnis beziehungsweise Anlagenspiegel aufzeichnet.

Der Steuerpflichtige erfasst Wertpapiere, die für den Gewinnfreibetrag genutzt werden, in einem separaten Verzeichnis. Auf Verlangen legt er dieses Verzeichnis dem Finanzamt vor. Er weist durch die Aufnahme in dieses Verzeichnis die Wertpapiere dem betrieblichen Anlagevermögen zu. Damit die Wertpapiere für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag berücksichtigt werden, muss der Steuerpflichtige sie im gleichen Jahr im Depot aufscheinen lassen.

Steuern sparen mit Sunrise Capital

In folgendem Video spricht Gründer und Fondsmanager Thomas Niss über die steuerlichen Vorteile von §14-Fonds. Er erläutert zudem, welche Pläne sein Unternehmen in Zukunft mit §14-Fonds verfolgt und wie Anleger davon profitieren können. Anleger die den Code „Finanzen10“ zur Depoteröffnung nutzen erhalten 10 Euro in Form von Fondsanteilen geschenkt!

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