Gewinnfreibetrag – §14 Fonds

Der Gewinnfreibetrag reduziert die Bemessungsgrundlage des Unternehmensgewinns um bis zu 46.400 Euro pro Jahr und ist daher ein beliebtes Mittel, um Steuern zu sparen. Er soll das Äquivalent zum 13. und 14. Gehalt von Angestellten für Selbstständige darstellen.

Gewinnfreibetrag in Österreich

Selbstständige können ihre steuerliche Bemessungsgrundlage um bis zu 46.400 Euro pro Jahr mit Hilfe des Gewinnfreibetrag senken. Laut Einkommenssteuergesetz §10 EStG steht Gewerbetreibenden, Land- und Forstwirten sowie freien Selbstständigen dieser Freibetrag zu, vergleichbar mit dem 13. und 14. Monatsgehalt von Angestellten. Bei Mitunternehmerschaften in z.B. einer OG, KG oder GmbH können die Gesellschafter den Gewinnfreibetrag in der Höhe Ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung in Anspruch nehmen. Voraussetzung zur Inanspruchnahme des Freibetrags ist, dass Gewinne erzielt werden. Bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro beträgt der Freibetrag 4.950 Euro, ohne dass Investitionen nötig sind. Bei höheren Gewinnen sind Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter, wie z.B. geeignete Wertpapiere, erforderlich, um vom Gewinnfreibetrag zu profitieren.

Steuerwissen für Anleger in Österreich

Eventtipp: Gewinnfreibetrag optimal nutzen

Dieses Event richtet sich speziell an Selbstständige in Österreich, die aus erster Hand mehr zum Thema Gewinnfreibetrag erfahren wollen. Ein Steuerberater und ein Fondsmanager sprechen in kleinem Rahmen über die Chancen durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter bzw. begünstigte Wertpapiere.

  • 07.11.2024 ab 17:30
  • Liliengasse 1/14, 1010 Wien
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Wie hoch ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag in Österreich?

Bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro gibt es einen Grundfreibetrag in der Hohe von 15 % des Gewinns, also 4.950 Euro, welcher automatisch vom Finanzamt berücksichtigt wird. Zusätzlich gibt es einen gestaffelten, investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Um diesen Freibetrag zu nutzen, muss man innerhalb eines Kalenderjahres begünstigtes Anlagevermögen oder Wertpapiere anschaffen.
  • Für die ersten 33.000 Euro der Bemessungsgrundlage 15 %
  • Für die nächsten 145.000 Euro der Bemessungsgrundlage 13 %
  • Für die nächsten 175.000 Euro der Bemessungsgrundlage 7 %
  • Für die nächsten 230.000 Euro der Bemessungsgrundlage 4,5 %
  • Für Gewinne über 583.000 Euro steht kein weiterer Freibetrag zu
Aufgrund der im §10 Abs. 1. Z 2.2. angegebenen Summen, ergibt sich ein maximaler Freibetrag von 46.400 Euro im Veranlagungsjahr. Um diesen Betrag sinkt die Bemessungsgrundlage des Unternehmensgewinns, weshalb es aus steuerlicher Sicht Sinn macht, den Freibetrag vollumfänglich auszunutzen. In welches begünstigte Anlagevermögen oder in welche begünstigten Wertpapiere Gelder über der 33.000-Euro-Gewinnschwelle investiert werden, ist frei wählbar.

Beispiel: Gewinnfreibetrag

Bei einem angenommenen Gewinn von 150.000 Euro ergibt sich folgender Gewinnfreibetrag:

Für die ersten 33.000 Euro vom Gewinn gilt der Grundfreibetrag von 15 % welcher in der Höhe von 4.950 Euro berücksichtigt wird.

Für den verbleibenden Gewinn von 117.000 Euro stehen nun 13 %, 15.210 Euro, als Gewinnfreibetrag zur Verfügung. Diese Summe kann nun in begünstigte Anlagen oder in begünstigte §14-Fonds investiert werden.

Begünstigtes Anlagevermögen

Begünstigtes Anlagevermögen umfasst die Anschaffung oder Herstellung neuer, abnutzbarer physischer Wirtschaftsgüter für das Anlagevermögen, die mindestens 4 Jahre betrieblich genutzt werden sollen. Diese Güter müssen einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte zugeordnet sein, wobei ihre funktionale Zugehörigkeit entscheidend ist, nicht unbedingt ihre physische Präsenz im Inland.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch Investitionen in Gebäude und Mieterverbesserungen für den Gewinnfreibetrag in Frage kommen. Der Freibetrag kann jedoch erst bei Fertigstellung des Projekts für die gesamten Herstellungskosten beansprucht werden. Die Kosten können nur in dem Ausmaß für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag berücksichtigt werden, in dem das Gebäude dem Betriebsvermögen zugerechnet wird.

Begünstigte Wertpapiere – §14-Fonds

Unternehmen können in begünstigte Wertpapiere investieren, wobei alle Wertpapiere zulässig sind, die nach §14 EStG für die Deckung von Personalrückstellungen verwendet werden dürfen. Diese Produkte müssen konservative Veranlagungskriterien erfüllen und das §-14-Siegel tragen, andernfalls wird die Investition vom Finanzamt abgelehnt.

Um die steuerlichen Begünstigungen zu erhalten, müssen §14-Fonds mindestens vier Jahre dem Anlagevermögen gewidmet sein. Bei vorzeitiger Veräußerung kommt es zur Nachversteuerung. Nach Ablauf dieser Frist können §14-Fonds ohne Nachversteuerung verkauft werden. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag genutzt wurden, unterliegen einem KESt-Abzug von 27,5 %.

Liste mit §14-Fonds

Aufgrund der konservativen Veranlagungsvorgaben seitens der Regulatoren, sollte das Chancen/Risiko-Verhältnis sowie die laufenden Kosten der §14-Fonds stets im Auge behalten werden. Eine Liste mit §14-Fonds inkl. Filtermöglichkeiten gibt es auf der Website von Fonds Professionell. Um die korrekten Produkte angezeigt zu bekommen, ist ein Setzen des Hakens beim Punkt „Abfertigungsfonds: neu“ notwendig.

Liste Paragraf §14 Fonds Österreich - Gewinnfreibetrag

Geltendmachung des Gewinnfreibetrag

Der Grundfreibetrag muss in der Steuererklärung (Formular E1a) unter Kennziffer 9221 eingetragen werden, wird jedoch automatisch gewährt, wenn die Eintragung vergessen wird. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist in der Steuererklärung des betreffenden Jahres anzugeben. Die Summe des Freibetrags für körperliche Wirtschaftsgüter und begünstigte Wertpapiere ist in den Kennziffern 9227 und 9229 gesondert einzutragen. Es besteht die Möglichkeit, Ergänzungen und Berichtigungen vor der Rechtskraft des Einkommensteuer- oder Feststellungsbescheides vorzunehmen.

Wirtschaftsgüter, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag genutzt werden, müssen in einem Verzeichnis erfasst werden. Für jeden Betrieb ist separat für körperliches Anlagevermögen und Wertpapiere anzugeben, wie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zur Deckung des Freibetrags verwendet werden. Die Aufzeichnung im Anlagenverzeichnis bzw. Anlagenspiegel der Wirtschaftsgüter ist ausreichend.

Wertpapiere, die für den Gewinnfreibetrag genutzt werden, müssen in einem separaten Verzeichnis erfasst werden, das auf Verlangen dem Finanzamt vorgelegt werden muss. Durch die Aufnahme in dieses Verzeichnis werden die Wertpapiere dem betrieblichen Anlagevermögen zugewiesen. Wertpapiere müssen im gleichen Jahr im Depot aufscheinen, um für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag berücksichtigt werden zu können.

Steuern sparen mit Sunrise Capital

In folgendem Video spricht Gründer und Fondsmanager Thomas Niss über die steuerlichen Vorteile von §14 Fonds. Er erläutert zudem, welche Pläne sein Unternehmen in Zukunft mit §14 Fonds verfolgt und wie Anleger davon profitieren können.

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