Besteuerung von Investmentfonds bzw. ETFs in Österreich

Bei der Entscheidung, in welche Art von Investmentfonds investiert wird, spielt das Verständnis von Meldefonds und Nicht-Meldefonds sowie die Art der Ertragsverwendung (ausschüttend oder thesaurierend) eine wichtige Rolle.

Besteuerung von Investmentfonds und ETFs

In Österreich fallen innerhalb Investmentfonds bzw. ETFs sogenannte ausschüttungsgleiche Erträge an, die stets zu versteuern sind. Diese Erträge umfassen realisierte Kursgewinne oder Dividendenausschüttungen, die innerhalb eines Kalenderjahres im Fondsvolumen angefallen sind.

Die Versteuerung der im Fondsvolumen anfallenden Erträge sowie der von Anlegern realisierten Kursgewinne übernimmt ein steuereinfacher Broker. Beispiele für steuereinfache Broker in Österreich sind die Hausbank, Flatex oder die DADAT Bank. Diese Anbieter führen die Kapitalertragsteuer direkt im Namen des Anlegers an das zuständige Finanzamt ab und übermitteln eine Übersicht über die abgeführte Kapitalertragsteuer.

Steuerwissen für Anleger in Österreich

Meldefonds

Meldefonds haben einen steuerlichen Vertreter in Österreich und melden die Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen sowie auf ausschüttungsgleiche Erträge an die Österreichische Kontrollbank (OeKB). Diese Fonds können sowohl im Inland als auch im Ausland aufgelegt sein. Das Herkunftsland eines Fonds lässt sich im Factsheet oder anhand der ersten Ziffern der ISIN erkennen. Der Großteil der in Österreich von einem Online-Broker im Sparplan angebotenen Investmentfonds bzw. ETFs sind Meldefonds.

Die Besteuerung erfolgt wie bei inländischen Fonds, was die Verwaltung und Steuerabrechnung für den Anleger erleichtert. Steuereinfache Online-Broker führen sämtliche anfallenden Steuern an das Finanzamt ab und stellen den Anlegern eine Übersicht über die abgeführte Steuer zur Verfügung.

Auf der Website der OeKB kann überprüft werden, ob ein Fonds ein Meldefonds ist.

Besteuerung Investmentfonds

Nicht-Meldefonds

Nicht-Meldefonds melden keine steuerrelevanten Daten an die OeKB. Stattdessen erfolgt eine pauschale Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge, die oft als eine Art „Strafsteuer“ bezeichnet wird. Bei diesen Fonds werden 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) auf 90 % des jährlichen Kursgewinns oder mindestens 27,5 % KESt auf 10 % des Fondswertes am Jahresende erhoben. Diese pauschale Besteuerung führt häufig dazu, dass mehr Steuern im Voraus gezahlt werden, um sicherzustellen, dass der Staat auf der sicheren Seite ist.

Steuerliche Behandlung von Nicht-Meldefonds

Bei Nicht-Meldefonds erfolgt keine Meldung der Fondsgesellschaften über ausschüttungsgleiche Erträge. Daher wird eine pauschale Besteuerung angewendet:

  • 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns
  • Mindestens 27,5 % KESt auf 10 % des Fondswertes am Jahresende

Diese pauschale Besteuerung kann komplex sein und führt oft zu einer höheren Steuerbelastung im Voraus. Aufgrund der komplizierten Steuerregelungen ist es ratsam, Nicht-Meldefonds und nicht steuereinfache Broker zu vermeiden. Es ist ratsam, sich im Vorfeld genau über die steuerlichen Implikationen eines Fonds zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Empfehlung: Meldefonds und steuereinfache Broker bevorzugen

Ausschüttende Investmentfonds vs. Thesaurierende Investmentfonds

Bei der Wahl eines Investmentfonds sollten Privatanleger in Österreich die Unterschiede zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds verstehen, da diese unterschiedliche steuerliche und finanzielle Implikationen haben.

Ausschüttende Investmentfonds

Ausschüttende Investmentfonds zahlen die im Fonds erzielten Erträge, wie Dividenden und Zinsen, regelmäßig an die Anleger aus. Diese Ausschüttungen erfolgen meist jährlich, halbjährlich oder quartalsweise. Anleger erhalten so regelmäßig Einnahmen direkt auf ihr Konto, was ihnen eine flexible Nutzung ermöglicht. Die ausgeschütteten Erträge unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 %, die von steuereinfachen Brokern direkt an das Finanzamt abgeführt wird.

Thesaurierende Investmentfonds

Thesaurierende Investmentfonds reinvestieren die erzielten Erträge, anstatt sie an die Anleger auszuschütten. Dividenden und Zinsen verbleiben im Fonds und tragen zur Erhöhung des Fondsvermögens bei, was langfristig durch den Zinseszinseffekt zu höheren Renditen führen kann. Auch thesaurierende Fonds unterliegen der Kapitalertragsteuer. Einmal jährlich wird eine Steuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge erhoben, als wären diese ausgeschüttet worden. Diese Steuer beträgt ebenfalls 27,5 % und wird vom Broker eingehoben und an das Finanzamt abgeführt. Der Einstandskurs der Fondsanteile erhöht sich um die versteuerten Erträge, was im Depot die angezeigte Performance des Fonds beeinflusst.