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Die Vorsorgekasse in Österreich – auch Abfertigung neu genannt – sorgt seit 2003 automatisch für finanzielle Sicherheit. Arbeitgeber zahlen 1,53 % des Bruttogehalts in eine BVK ein, die das Geld sicher veranlagt. Damit ist die Vorsorgekasse ein einfaches und gesetzlich gesichertes Vorsorgemodell.

Die betriebliche Vorsorgekasse (BVK) ist seit 2003 ein fester Bestandteil der Arbeitswelt in Österreich. Sie sorgt dafür, dass Arbeitnehmer automatisch eine gesetzlich garantierte Abfertigung erhalten. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitsplatz gewechselt wird, längere Pausen im Berufsleben entstehen oder das Arbeitsverhältnis bis zur Pension aufrecht bleibt. Der gesamte Prozess läuft automatisch ab und der Arbeitnehmer muss sich um nichts kümmern.
Seit dem 1. Januar 2003 zahlen Arbeitgeber monatlich einen kleinen Prozentsatz des Bruttogehalts in die BVK ein. Diese Beiträge werden veranlagt und stehen bei Pensionsantritt oder unter bestimmten Voraussetzungen zum Ende des Dienstverhältnisses zur Verfügung. Für Arbeitsverträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden, gilt weiterhin das Abfertigungsrecht Alt, ein freiwilliger Wechsel ist aber möglich. Seit 2008 sind auch freie Dienstnehmer und Selbstständige in das System eingebunden.
Auch Unternehmen profitieren erheblich von der Abfertigung neu. Die Kosten sind planbar und rechtliche Verpflichtungen werden automatisch erfüllt.
Ein Zahlenbeispiel zeigt, wie sich die Abfertigung neu im Laufe der Jahre entwickeln kann. Selbst mit einer konservativen Verzinsung ergibt sich über längere Zeit ein spürbarer Betrag, der als Kapital oder Zusatzrente verfügbar ist.
Beim Ende eines Arbeitsverhältnisses oder mit Pensionsantritt kann entschieden werden, wie das Geld ausbezahlt werden soll. Dabei gibt es sowohl einmalige als auch laufende Lösungen sowie Absicherungen für Angehörige.
Die steuerliche Behandlung macht die Abfertigung neu in Österreich besonders attraktiv. Im Gegensatz zum regulären Gehalt, das nach dem progressiven Einkommenssteuertarif besteuert wird, gelten hier eigene Sonderregeln. Dadurch bleibt deutlich mehr Netto übrig.
Die Abfertigung neu Österreich ist ein gesetzlich gesichertes Vorsorgemodell, das ohne zusätzlichen Aufwand funktioniert. Arbeitgeber zahlen monatlich 1,53 % des Bruttogehalts in die betriebliche Vorsorgekasse ein und damit baut sich für Arbeitnehmer automatisch ein Kapitalpolster auf. Dieses verfällt nicht, geht bei Jobwechseln nicht verloren und steht bei Pension oder unter bestimmten Voraussetzung bei Dienstende flexibel zur Verfügung.
Damit ist die Vorsorgekasse eines der einfachsten Instrumente für finanzielle Sicherheit im Berufsleben. Sie ist planbar für Arbeitgeber, steuerlich begünstigt für Arbeitnehmer und läuft vollkommen automatisch im Hintergrund.
Weitere Informationen und Details findest du direkt auf der Valida Website.
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