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Hier findest Du eine Anleitung, wie ich bei der Versteuerung mit dem Trade Republic Steuerreport als Anleger in Österreich vorgehe! Trade Republic ist in Österreich noch nicht steuereinfach, daher bist Du für die korrekte Abfuhr der Steuern verantwortlich.
Im heutigen Beitrag zeige ich Dir, wie Du bei FinanzOnline zu Deiner Einkommensteuererklärung kommst und diese mithilfe des Steuerreports von Trade Republic ausfüllen kannst. Diese Anleitung setzt voraus, dass Du bereits Zugang zu Deinem FinanzOnline Konto hast. Trade Republic plant noch in diesem Jahr in Österreich steuereinfach zu werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Wenn Du bisher lediglich eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt hast, musst Du im ersten Schritt bei FinanzOnline einen Erklärungswechsel beantragen. Melde Dich dazu bei FinanzOnline an und klicke auf den Menüpunkt “Weitere Services”. Im zweiten Unterpunkt bei “Erklärungen” findest Du den direkten Link zum Erklärungswechsel. Bei diesem Formular handelt es sich um ein Standardformular, welches in der Regel primär von Unternehmern ausgefüllt wird. Daher ist das Wording dementsprechend angepasst. Fülle sämtliche Punkte wahrheitsgetreu aus und klicke danach auf “Prüfen & Einbringen”.
Nachdem Du diesen Antrag ausgefüllt hast, wird dieser im weiteren Verlauf manuell von einem Mitarbeiter bearbeitet und nach ein paar Werktagen freigegeben, sodass Du Deine Einkommensteuererklärung ausfüllen kannst.
Trade Republic Österreich stellt seinen Kunden rechtzeitig vor der Abgabefrist der Einkommensteuererklärung einen detaillierten Steuerreport zur Verfügung. Dieser Report wird in Zusammenarbeit mit einer international tätigen Steuerberatungskanzlei nach österreichischem Recht erstellt.
Der Steuerreport von Trade Republic zeigt Dir neben der Übersicht aller getätigten Käufe und Verkäufe auch ganz genau an, in welches Feld der Einkommensteuererklärung bzw. in welches Feld beim Zusatzformular E1kv die relevanten Steuerdaten eingefügt werden müssen. Achte sehr genau darauf, dass Du die Daten in das richtige Feld einträgst! Dadurch sollte das Thema Steuern bei Trade Republic erleichtert werden.
Beispiel
Übertrag von ausländischen Kapitaleinkünften in die Einkommensteuererklärung. Betrag von 22.976,93 € in das Feld 994 des E1kv Formular eintragen.
Hier sieht man ein Muster des E1kv Zusatzformular, zu jedem Feld gibt es eine eigene Nummer. Das sind genau die Nummern, die Du auch beim Steuerreport von Trade Republic übermittelt bekommst. So kannst Du den Steuerreport ganz einfach durchgehen und sämtliche relevanten Daten in Deine Einkommensteuererklärung übertragen.
Um beim Beispiel von vorhin zu bleiben, im Muster Steuerreport war beim Punkt ausländische Kapitaleinkünfte eine Summe von 22.976,93 € angegeben. Neben der Summe war der Verweis, dass Du diesen Betrag in das Feld 994 eintragen musst.
Wichtig
Die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung ist der 30.06. des Folgejahres. Das bedeutet, dass Deine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 bis zum 30.06.2024 beim Finanzamt eingelangt sein muss.
Sofern Du ein Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis beziehst, musst Du im Unterpunkt “Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit” – ähnlich wie bei der Arbeitnehmerveranlagung – die Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen angeben. Die Benutzeroberfläche schaut hier genauso wie bei der Arbeitnehmerveranlagung aus. Wenn Du alle Daten in die zugehörigen Felder eingetragen hast, kannst Du optional eine Vorberechnung durchführen lassen, um zu erfahren, wie hoch Deine abzuführende Steuer oder Deine mögliche Gutschrift sein wird.
Danach kannst Du auf Erklärung prüfen klicken, hier siehst Du alle eingegebenen Daten zusammengefasst. Wir empfehlen, diese Übersicht auszudrucken und in einem Ordner gemeinsam mit der Steuererklärung von Trade Republic abzulegen.
Abschließend musst Du mittels Haken bestätigen, dass Du alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig ausgefüllt hast. Damit kannst Du nun Deine Einkommensteuererklärung an das Finanzamt übermitteln.
Alle Angaben sind ohne Gewähr, die Verantwortung für die korrekte Versteuerung liegt alleine beim Steuerpflichtigen.
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