Beispiel: Eltern schenken ihrem Kind ein Eigenheim
Annahme: Eine Familie möchte ein Eigenheim im Wert von 600.000 Euro auf das Kind übertragen. Die Berechnung der Steuerbelastung erfolgt wie folgt:
- Für die ersten 250.000 Euro werden 0,5 % fällig: 1.250 Euro
- Für die nächsten 150.000 Euro werden 2 % fällig: 3.000 Euro
- Für die verbleibenden 200.000 Euro werden 3,5 % fällig: 7.000 Euro
- Gesamte Grunderwerbsteuer: 11.250 Euro
Die Grundbucheintragungsgebühr beträgt 1 % des dreifachen Einheitswerts. Angenommen, dieser beträgt 300.000 Euro, fallen hierfür zusätzliche 3.000 Euro an. Insgesamt beläuft sich die Steuer- und Gebührenlast auf 14.250 Euro.
Die Schenkung erlaubt es den Eltern, den Übergang des Eigentums aktiv zu gestalten. Außerdem profitieren sie davon, dass Wertsteigerungen der Immobilie künftig nicht mehr ihrem Vermögen zugerechnet werden. Dadurch vermeiden sie potenziell höhere Steuerbelastungen in der Zukunft.