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Durch das progressive Steuersystem lässt sich zu viel bezahlte Steuer im darauffolgenden Jahr über den Lohnsteuerausgleich zurückholen. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann zusätzlich beim Lohnsteuerausgleich steuerbegünstigte Posten eintragen und sich noch mehr Geld zurückholen. In diesem Beitrag werden 8 Tipps vorgestellt, wie man in Österreich legal Steuern sparen kann.
Unter die steuerlich begünstigten Posten fallen sogenannte Werbungskosten. Diese ermöglichen es beispielsweise, Fachliteratur, die man im Studium oder einer anderen privaten Weiterbildung benötigt, steuerlich geltend zu machen. Dadurch verringert sich die jährliche Steuerlast. Auch Fahrtkosten zur Weiterbildungsstätte lassen sich absetzen.
Für jene, die diese Posten nicht aktiv eintragen, wird beim automatischen Lohnsteuerausgleich eine Pauschale von 132 € berücksichtigt.
Weitere mögliche Werbungskosten sind:
Seit 2021 gibt es eine Homeoffice Pauschale, außerdem kann man seine Büroaustattung steuerlich abschreiben. Hierfür ist es notwendig, dass man eine schriftliche Vereinbarung für das Homeoffice vom Arbeitgeber erhält.
Mit dem BMF – Pendlerrechner lässt sich ganz einfach berechnen, ob man Anspruch auf eine Pendlerpauschale hat. Wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist, aber die Voraussetzungen laut Pendlerrechner erfüllt sind, kommt die kleine Pendlerpauschale zur Anwendung. Wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar und die Voraussetzungen laut Pendlerrechner erfüllt sind, kommt die große Pendlerpauschale zur Anwendung.
Wer Anspruch auf Pendlerpauschale hat, kann sich einmal pro Jahr den Pendlereuro für die einfache Fahrt zum Arbeitsort abholen.
Der Familienbonus gilt für Familien mit Kindern, dadurch erhält man ab dem ersten Kind eine Steuerbegünstigung und kann die Steuerbelastung auf jährlicher Basis minimieren.
Neben der zusätzlichen Sozialversicherung können auch Pflichtbeiträge bei geringfügiger Beschäftigung sowie bezahlte Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige abgesetzt werden, um die Steuerlast zu senken.
Neben den absetzbaren Spenden an eingetragene Spendenorganisationen können auch Gewerkschafts- und Interessensvertretungsbeiträge sowie Betriebsratsumlagen steuerlich geltend gemacht werden.
Wer an einer chronischen Krankheit leidet oder eine dauerhafte Beeinträchtigung hat, kann die entstandenen Kosten absetzen. Wichtig ist, dass man dafür alle Rechnungen aufbewahrt, um diese im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend machen zu können.
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