Investieren für Kinder – So geht’s!
Mündelsichere Fonds
Die sogenannten mündelsicheren Fonds investieren in österreichische Anleihen wie Staatsanleihen, Bankanleihen oder Pfandbriefe. Es gibt aktuell auch zwei mündelsichere Immobilienfonds, der Fokus liegt bei mündelsicheren Produkten beim Schutz des Kapitals. In unregelmäßigen Abständen wird von der Finanzmarktaufsicht eine Übersicht veröffentlicht. Ausgabeaufschläge (Gebühren) variieren von 0,75 % bis hin zu 2,50 %. Erfahrenen Anlegern läuft es bei den Kosten kalt den Rücken hinunter.
Abhängig vom Anbieter muss hier eine Kopie der Geburtsurkunde per Post übersandt werden, um die Identität zu verifizieren. Finanzielle Mittel aus mündelsicheren Anlagen dürfen mit Beginn des 18. Lebensjahres ausschließlich für das Kind verwendet werden. Das Kapital darf demnach nicht vorzeitig aufgrund eines Notfalls anderweitig genutzt werden.
Hier gehts zur FMA Übersicht der mündelsicheren Fonds und mündelsicheren Immobilienfonds.
Junior Depot im Ausland bei Oskar eröffnen
Da es in Österreich kein Junior Depot gibt, besteht die Möglichkeit, eines im Ausland zu eröffnen. Wer für ein Kind ein eigenes Depot anlegen möchte, findet in Oskar vermutlich eine der einfachsten Lösungen. Dafür ist es notwendig, beim Finanzamt eine Steuernummer für das Kind zu beantragen und anschließend ein Junior Depot bei Oskar zu eröffnen. Damit verbunden ist die Verpflichtung, jährlich eine Steuererklärung für das Kind einzureichen. Dank der Regelbesteuerung könnte sich dabei ein Vorteil gegenüber der im nächsten Absatz beschriebenen Treuhandlösung ergeben. Der Robo-Advisor Oskar erfreut sich bei Eltern in Deutschland großer Beliebtheit.
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„Treuhandlösung“ durch Erziehungsberechtigte
Obwohl es in Österreich keine Möglichkeit gibt, ein Depot direkt auf den Namen eines Kindes zu eröffnen, bieten zwei Anbieter eine Lösung für die Geldanlage für Kinder an. Dafür muss ein Elternteil ein Depot bei einem inländischen Broker besitzen. Auf diesem Depot wird anschließend ein weiteres Unterdepot eingerichtet, auf dem Geld für das Kind veranlagt wird. Diese Möglichkeit bieten ausschließlich zwei Anbieter an, die am Ende des Artikels näher vorgestellt werden. Offiziell bleibt jedoch immer der Depotinhaber Eigentümer der Vermögenswerte.
Da das Kind nicht Eigentümer des Depots ist, kann die Geldanlage in alle gängigen Finanzprodukte erfolgen. Somit kann ein Elternteil eigenständig am Kapitalmarkt investieren, mit der Absicht diese Investitionen in Zukunft dem Kind zu übertragen. Da das Geld immer im Besitz des Depotinhabers ist und nicht dem Kind gehört, kann auch im Notfall voll darauf zugegriffen werden. Beim Depotübertrag findet dann eine Schenkung statt. Erst dann geht das Eigentum auf das Kind über.
Schenkung
Seit dem 1. August 2008 gibt es keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer mehr. Wer von klein auf für sein Kind z.B. in Form eines ETF Sparplans vorgesorgt hat, hat ab dem 18. Lebensjahr des Kindes die Möglichkeit, die Vermögenswerte offiziell dem Kind zu übertragen. Bitte beachte, dass der Übertrag der Vermögenswerte im Rahmen einer Schenkung ab einem Betrag von 50.000 Euro p.a. meldepflichtig ist. Niemand kann vorhersagen, ob die Schenkung auch in Zukunft weiterhin steuerfrei bleibt. Höchstgrenzen und Gesetze können sich jederzeit ändern!
Ob Startkapital für das Studium, die Ausbildung, eine lange Reise oder das erste Auto. Mit der Vorsorge am Kapitalmarkt ermöglichst Du Deinem Kind bei Erreichen der Volljährigkeit viele Optionen, für die Dir Dein Kind ewig dankbar sein wird.