Wie lange dauert die Auszahlung im Schadensfall?
Grundsätzlich zahlt die Sicherungseinrichtung die gedeckten Einlagen innerhalb einer gesetzlichen Frist von 7 Arbeitstagen aus. Ein Antrag ist nicht erforderlich, jedoch ist der Sicherungseinrichtung mitzuteilen, auf welches Konto die Auszahlung getätigt werden soll. Länger als 7 Tage kann es aber unter anderem dauern, wenn „der Anspruch auf Erstattung strittig ist, die Einlage Gegenstand einer Rechtsstreitigkeit ist oder es sich um eine Einlage im Zusammenhang mit einer Treuhandschaft handelt.“ Weitere Ausnahmen, die die 7 Tage Frist überschreiten lässt findet man im § 14 Abs. 2 ESAEG.
Unter bestimmten Umständen kann man innerhalb von 12 Monaten einen Antrag stellen, dass das Guthaben über den generellen Höchstbetrag von 100.000 Euro hinaus bis insgesamt zu 500.000 Euro zu erstatten ist. Nachzuweisen ist dabei, dass die Einlage aus „Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien stammt, oder gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke erfüllt oder auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen beruht.“
Ein guter Tipp ist, sein Geld grundsätzlich auf verschiedene Bankinstituten zu diversifizieren, damit man kein Konto mit mehr als 100.000 Euro bei einem Bankinstitut hat.