Steuerfreibeträge in Österreich
In Österreich gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern keinen Freibetrag für Gewinne aus Kapitalanlagen. Sämtliche Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden sowie Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer (KESt). Für Erträge aus klassischen Geldanlagen wie Sparbüchern oder Bausparverträgen gilt eine Kapitalertragsteuer in der Höhe von 25 %. Einkünfte aus Wertpapieren sowie Kryptowährungen unterliegen hingegen dem Steuersatz von 27,5 %. Inländische Finanzinstitute behalten diese Steuerbeträge direkt an der Quelle ein und führen die Beträge an das Finanzamt ab. Bei der Nutzung eines steuereinfachen Anbieters erübrigt sich für steuerpflichtige Personen im Regelfall die Angabe dieser Erträge in der Einkommensteuererklärung.
Folgende Freibeträge gibt es dennoch im österreichischen Einkommensteuergesetz:

