Besteuerung von Investmentfonds bzw. ETFs in Österreich

Wer in Investmentfonds bzw. ETFs investiert, kommt an zwei Themen nicht vorbei: dem Steuerstatus (Meldefonds vs. Nicht-Meldefonds) und der Verwendungsart der Erträge - also ob diese ausschüttend oder thesaurierend behandelt werden.

Welche Steuern fallen bei Investmentfonds und ETFs in Österreich an?

Innerhalb von Investmentfonds und ETFs entstehen regelmäßig sogenannte ausschüttungsgleiche Erträge, die in Österreich grundsätzlich steuerpflichtig sind. Diese setzen sich aus den im Fondsvolumen angefallenen Dividenden sowie realisierten Kursgewinnen eines Kalenderjahres zusammen. Auch wenn diese Gewinne nicht direkt an den Anleger ausgezahlt, sondern im Fonds reinvestiert werden, muss die entsprechende Besteuerung erfolgen.

Die administrative Abwicklung dieser Steuerpflicht lässt sich durch die Nutzung eines steuereinfachen Brokers erheblich vereinfachen. Ein solcher Anbieter übernimmt die automatische Berechnung und Abführung sämtlicher Steuern auf Fondserträge und realisierte Kursgewinne direkt im Namen des Anlegers. Dadurch entsteht kein manueller Verwaltungsaufwand für die Steuererklärung.

Zu den steuereinfachen Brokern in Österreich zählen neben den klassischen Hausbanken auch Online-Anbieter wie Bitpanda,  Flatex oder Trade Republic. Diese Institute führen die Kapitalertragsteuer (KESt) unmittelbar an das zuständige Finanzamt ab und stellen dem Anleger einmal jährlich eine detaillierte Übersicht über die bereits versteuerten Beträge zur Verfügung.

Unterschied zwischen ausschüttenden Investmentfonds vs. thesaurierenden Investmentfonds

Nahezu jeder Investmentfonds oder ETF ist in zwei Varianten verfügbar: als ausschüttende und als thesaurierende Variante. Am Beginn einer jeden Investmententscheidung steht daher die grundlegende Frage nach der passenden Art für einen selbst. Die Wahl hängt dabei einerseits von technischen Fakten zur Besteuerung und andererseits von individuellen Faktoren ab, die je nach persönlicher Lebenssituation unterschiedlich gewichtet werden können.

Die Identifikation des jeweiligen Fondstyps erfolgt dabei meist unkompliziert über die offizielle Namensgebung des Wertpapiers. Das Kürzel „Acc“ (Accumulating) kennzeichnet thesaurierende Produkte, während die Kennzeichnung „Dist“ (Distributing) auf eine ausschüttende Ertragsverwendung hinweist. Für eine zweifelsfreie Verifizierung liefert zudem das offizielle Factsheet des jeweiligen Fonds unter dem Punkt „Ertragsverwendung“ oder „Ausschüttungsart“ die entsprechenden Details.

Ausschüttende Investmentfonds: Flexibler Cashflow mit Reinvestitions-Herausforderung

Ein ausschüttender Investmentfonds leitet erzielte Dividenden und Zinsen in regelmäßigen Intervallen – etwa jährlich oder quartalsweise – direkt an die Anleger weiter. Dies ermöglicht eine flexible Nutzung der Erträge als passives Einkommen oder zur Deckung laufender Kosten. Wie das Praxisbeispiel des Xtrackers MSCI World UCITS ETF (Dist) verdeutlicht, lassen sich solche Produkte leicht an der Kennzeichnung „Dist“ (Distributing) im Namen oder an der Angabe „Ausschüttend“ in den Stammdaten identifizieren.

Steuerlich unterliegen diese Ausschüttungen in Österreich der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 %. Bei einem steuereinfachen Broker erfolgt dieser Prozess automatisiert: Die Steuer wird direkt bei der Auszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, sodass lediglich der Nettobetrag auf dem Verrechnungskonto landet.

Durch die regelmäßige Auszahlung verringert sich jedoch das Potenzial des Zinseszinseffekts, sofern die erhaltenen Beträge nicht konsequent und zeitnah manuell reinvestiert werden. Im Gegensatz zur thesaurierenden Variante findet hier keine automatische Wiederanlage des Bruttobetrags innerhalb des Fonds statt. Diese Variante eignet sich daher primär für Anleger, die auf regelmäßige Zusatzeinnahmen angewiesen sind oder sich bereits in der Entnahmephase befinden. Weiterführende Informationen sowie detaillierte Produktunterlagen sind zudem jederzeit auf den Webseiten der jeweiligen ETF-Anbieter (wie in diesem Fall Xtrackers) zu finden.

Smartphone-Screenshot der Website extraETF zum Xtrackers MSCI World UCITS ETF (Dist). Die Kennzeichnung ‚(Dist)‘ im Titel und die Ertragsverwendung ‚Ausschüttend‘ sind rot markiert.
Screenshot des Xtrackers MSCI World ETF (Dist) in der ausschüttenden Variante. Rot hervorgehoben sind "(Dist)" für das englische "Distributing" und die Ertragsverwendung "Ausschüttend". Dies signalisiert, dass Dividenden regelmäßig an das Verrechnungskonto ausgezahlt werden.

Thesaurierende Investmentfonds: Automatisches Wachstum durch den Zinseszinseffekt

Thesaurierende Investmentfonds reinvestieren sämtliche im Fonds anfallenden Erträge – genannt „ausschüttungsgleiche Erträge“ – unmittelbar wieder im Fondsvermögen. Anstatt einer Barauszahlung erhöht der Prozess der Thesaurierung den inneren Wert der Anteile und maximiert so den Zinseszinseffekt. Wie das Beispiel des Xtrackers MSCI World UCITS ETF (Acc) zeigt, lassen sich diese Produkte am Kürzel „(Acc)“ und dem Status „Thesaurierend“ in den Stammdaten identifizieren.

Trotz fehlender Ausschüttung fällt in Österreich jährlich die KESt auf die ausschüttungsgleichen Erträge an. Ein steuereinfacher Broker zieht diese Steuer direkt vom Verrechnungskonto ein, basierend auf den offiziellen Meldungen der Österreichischen Kontrollbank (OeKB). Ein ausreichender Liquiditätspuffer am Verrechnungskonto ist daher empfehlenswert, um Sollzinsen durch eine Kontoüberziehung zu verhindern.

Zudem fördert dieses Modell die langfristige Anlegerdisziplin, da die Wiederveranlage vollautomatisch ohne manuelles Zutun erfolgt. Wichtig für das Verständnis der Depot-Anzeige ist dabei, dass die Anzahl der Anteile unverändert bleibt. Da sich lediglich der steuerliche Einstandskurs erhöht, verhindert diese Korrektur der Anschaffungskosten effektiv eine spätere Doppelbesteuerung beim Verkauf der Anteile.

Smartphone-Screenshot der Website extraETF mit Details zum Xtrackers MSCI World UCITS ETF. Die Begriffe '(Acc)' im Titel und 'thesaurierend' in den Stammdaten sind rot hervorgehoben.
Screenshot des Xtrackers MSCI World UCITS ETF (Acc) auf der Vergleichsseite extraETF. Rot markiert sind "(Acc)" für das englische ‚Accumulating‘ und die Ertragsverwendung "Thesaurierend". Beides zeigt an, dass Dividenden direkt wiederveranlagt werden.

Meldefonds vs. Nicht-Meldefonds: Die steuerlichen Unterschiede in Österreich

Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds und ETFs in Österreich ist hochgradig spezifisch und birgt für unvorbereitete Anleger Risiken. Ohne das Wissen um den Unterschied zwischen Meldefonds und Nicht-Meldefonds entstehen schnell kostspielige Steuerfallen, die die langfristige Rendite erheblich mindern können.

Was sind Meldefonds in Österreich?

Ein Meldefonds verfügt über einen steuerlichen Vertreter in Österreich. Dieser übermittelt alle wichtigen Daten zu Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen direkt an die Österreichische Kontrollbank (OeKB). Ob ein Fonds im Inland oder im Ausland aufgelegt wurde, spielt für diesen Status keine Rolle. Das Herkunftsland lässt sich zwar an den ersten Buchstaben der ISIN (z. B. IE für Irland oder LU für Luxemburg) erkennen, entscheidend ist jedoch allein die Registrierung bei der OeKB.

Diese Meldung ist die Voraussetzung für eine einfache Versteuerung durch einen steuereinfachen Broker. Die Bank nutzt die offiziellen Daten der OeKB, um die Kapitalertragsteuer automatisch zu berechnen und abzuführen. Dadurch erhalten Anleger eine korrekte Abrechnung und müssen keine manuellen Korrekturen vornehmen. Der aktuelle Status eines Fonds, wie hier im Bild anhand des o.g. Beispiels, lässt sich jederzeit online über den Kapitalmarkt Service der OeKB abfragen.

Benutzeroberfläche des OeKB Kapitalmarktservice mit steuerlichen Details zum Xtrackers MSCI World UCITS ETF (ISIN: IE00BJ0KDQ92). Der Status als KESt-Meldefonds ist mit einem „J“ (Ja) markiert.
Der OeKB Kapitalmarktservice dient als offizielle Quelle, um den Status eines ETFs als Meldefonds in Österreich zu verifizieren. Am Beispiel des Xtrackers MSCI World bestätigt das Feld „KESt-Meldefonds“ mit einem „J“ die korrekte steuerliche Registrierung.

Was ist ein „Nicht-Meldefonds“?

Ein Nicht-Meldefonds übermittelt keine steuerrelevanten Daten an die OeKB. Da dem Finanzamt somit die exakten Ertragsdaten fehlen, erfolgt eine pauschale Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge. Diese Regelung wird in der Praxis oft als eine Art „Strafsteuer“ bezeichnet.

Steuerliche Behandlung von Nicht-Meldefonds

Die Berechnung folgt dabei einem festgelegten Schema: Es fallen jährlich 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) auf 90 % des Kursgewinns an. Als Untergrenze werden jedoch mindestens 27,5 % KESt auf 10 % des gesamten Fondswertes am Jahresende herangezogen. Diese Steuer wird auch dann eingehoben, wenn der Investmentfonds oder ETF im Minus ist. Der Einstandskurs wird entsprechend Angepasst, um eine Doppelbestuerung zu verhindern.

Dieses Verfahren führt häufig zu einer deutlich höheren Steuerlast im Vergleich zu den tatsächlichen Erträgen. Der Gesetzgeber stellt auf diese Weise sicher, dass sämtliche potenziellen Gewinne pauschal und im Voraus abgedeckt sind.

Empfehlung: Nicht-Meldefonds meiden!