Rückholung zu viel bezahlter Quellensteuer in Österreich
Vor Investments in ausländische Aktien sollten die jeweiligen Quellensteuersätze berücksichtigt werden, da diese Auswirkungen auf die Nettorendite haben. Bei US-Aktien entspricht die Quellensteuer von 15 % dem maximal anrechenbaren Betrag gemäß Doppelbesteuerungsabkommen, was eine zusätzliche Rückerstattung überflüssig macht. Das gilt auch für Dividendenzahlungen von Aktien aus Ländern wie Großbritannien, Luxemburg, Niederlande, Hongkong, Japan und Russland.
Andere Länder hingegen haben höhere Quellensteuersätze, was zu einer steuerlichen Mehrbelastung führt. Dazu zählt unter anderem die Schweiz, Frankreich, Italien oder Deutschland. Die Rückerstattung der zu viel bezahlten Steuer muss, wenn vom Anleger gewünscht, aktiv beantragt werden. Ohne Antrag werden die Quellensteuersätze der jeweiligen Länder zusätzlich zur österreichischen Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 % erhoben, was zu einer deutlich höheren Steuerlast führen kann.
Formulare und Bestätigungen
Für eine Rückerstattung muss die im Ausland einbehaltene Steuer höher als der im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen festgelegte Höchststeuersatz von 15 % sein. Die erforderlichen Formulare zur Rückholung zu viel bezahlter Steuern sind auf der Website des BMF zu finden. Zusätzlich muss die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich durch das Finanzamt bestätigt werden.
In einigen Ländern, wie der Schweiz und Deutschland, sind zusätzliche Bestätigungen erforderlich, um nachzuweisen, dass der Anleger die Aktien zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung besessen hat. Diese Bestätigungen sind oft kostenpflichtig und müssen vom jeweiligen Bankinstitut angefordert werden. Die Kosten belaufen sich rasch auf 30 bis 50 Euro pro Aktienposition.
Antragstellung
Anleger können den Rückerstattungsantrag häufig selbst stellen, wie Beispielsweise in Deutschland oder der Schweiz. In einigen Ländern, wie Frankreich und Italien, stellt die Rückerstattung oft ein bürokratisches Hindernis dar. In diesen Ländern kann die Einreichung nur über einen im Land ansässigen Intermediär erfolgen. Dies führt dazu, dass nur wenige Banken diesen Service anbieten.
Die Rückerstattung kann gebündelt für mehrere Jahre erfolgen. Zum Beispiel beträgt die Frist in Frankreich zwei Jahre, in der Schweiz drei Jahre und in Deutschland vier Jahre. Die Bearbeitungsdauer kann zwischen sechs und 24 Monaten liegen.
Kosten der Rückerstattung
Der administrative Aufwand für die Rückerstattung der zu viel bezahlten Quellensteuer ist oft verhältnismäßig hoch und kostspielig. Unseren Recherchen zufolge kann man pro Rückholungsantrag, der jeweils für eine Aktie gilt, mit Gebühren zwischen 40 und 100 Euro rechnen, die an unterschiedlichen Stellen anfallen. Hinzu kommt dann noch die eigene investierte Zeit – auch diese sollte nicht unterschätzt werden.
Für den durchschnittlichen Privatanleger lohnt sich die Rückforderung zu viel bezahlter Steuern aufgrund des bürokratischen Aufwands und der anfallenden Gebühren vermutlich nicht. Genaue Berechnungen können eigenständig oder mit einem Steuerberater durchgeführt werden.