Tipp 1: Werbungskosten nutzen!
Unter die steuerlich begünstigten Posten fallen sogenannte Werbungskosten. Diese ermöglichen es beispielsweise, Fachliteratur, die man im Studium oder einer anderen privaten Weiterbildung benötigt, steuerlich geltend zu machen. Dadurch verringert sich die jährliche Steuerlast. Auch Fahrtkosten zur Weiterbildungsstätte lassen sich absetzen.
Für jene, die diese Posten nicht aktiv eintragen, wird beim automatischen Lohnsteuerausgleich eine Pauschale von 132 € berücksichtigt.
Weitere mögliche Werbungskosten sind: