Wann kommt die Anlegerentschädigung in Österreich zu tragen?
Wertpapiere, die auf dem Kundendepot liegen, werden lediglich von dem Kreditinstitut verwahrt. Das bedeutet, dass der Kunde Eigentümer ist und entscheidet alleinig über Auszahlungen oder Übertragungen auf ein anderes Depot. Aus diesem Grund greift weder die Einlagensicherung noch die Anlegerentschädigung.
Wenn das Kreditinstitut mit Sitz in Österreich die Wertpapiere, die vertragskonform auf einem Kundendepot liegen und im Sicherungsfall nicht übertragen werden können, sind sie im Rahmen der Anlegerentschädigung bis zu 20.000 Euro gesichert. Anders sieht dies zum Beispiel bei Brokern im Ausland aus, da die Anlegerentschädigung immer den Regeln des Sitzlandes, also jenes Land, in dem das Kreditinstitut tätig ist, befolgt. Im Falle von Trade Republic und Flatex, die in Deutschland ihren Sitz haben, greifen also die Regeln der BaFin.
Dividendenerträge, Kuponauszahlungen und Tilgungen oder Verkaufserlöse wiederum sind in Österreich sogar bis zum Höchstbetrag von 100.000 Euro gesichert. Auch jene Erträgnisse, die zwischen Eintritt des Sicherungsfalls und der Auszahlung anfallen, werden berücksichtigt. Dennoch gibt es auch bestimmte Forderungen aus Wertpapiergeschäften, die in § 47 Abs 2 ESAEG festgehalten werden, die die Anlegerentschädigung ausschließt.