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Hier findest du eine Anleitung, wie du als Anleger in Österreich mit dem CapTrader Performancebericht deine Steuererklärung ausfüllst! CapTrader ist in Österreich nicht steuereinfach, daher bist du für die korrekte Abfuhr der Steuern selbst verantwortlich.

Wer ein Depot bei CapTrader führt, muss seine Erträge in Österreich selbst beim Finanzamt erklären. CapTrader ist kein steuereinfacher Broker. Das bedeutet: Gewinne, Verluste und Dividenden landen nicht automatisch beim Finanzamt, sondern müssen eigenständig über FinanzOnline gemeldet werden.
Um dir diesen Prozess zu erleichtern, stellt CapTrader seinen österreichischen Kunden einen kostenlosen Performancebericht zur Verfügung. Dieser Beitrag zeigt dir Schritt für Schritt, wie du damit deine Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2025 ausfüllst.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Dieses Video stellt keine Steuerberatung dar. Bei Unsicherheiten, insbesondere bei komplexeren Transaktionen, wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.
Voraussetzung: ein bestehender Zugang zu FinanzOnline.
Die Abgabefrist für das Steuerjahr 2025 ist der 30. Juni 2026.
Bevor du loslegst: Wir haben ein ausführliches YouTube-Video produziert, das den gesamten Prozess Schritt für Schritt erklärt, vom Erklärungswechsel bis zum Ausfüllen des E1kv-Formulars. Schau dort unbedingt rein, wenn du die Abläufe visuell nachvollziehen möchtest.
Wer bisher nur als Angestellter tätig war und noch keine ausländischen Kapitalerträge erklärt hat, kennt in FinanzOnline vermutlich nur die Arbeitnehmerveranlagung. Diese reicht für ein Depot bei einem ausländischen Broker wie CapTrader nicht mehr aus. Du musst einmalig zur Einkommensteuererklärung wechseln. Diese ersetzt die Arbeitnehmerveranlagung vollständig und wird ab dann jährlich über dasselbe Formular eingereicht.
Den Erklärungswechsel findest du in FinanzOnline unter „Weitere Services“ → „Erklärungen“ → „Erklärungswechsel“.
In diesem Formular wählst du:
Nach dem Absenden wird der Antrag von einem Finanzamtsmitarbeiter manuell bearbeitet und in der Regel innerhalb weniger Werktage freigeschalten. Danach kannst du mit der eigentlichen Einkommensteuererklärung starten, in FinanzOnline unter „Einkommensteuererklärung für 2025“ → Einkünfte aus Kapitalvermögen – Beilage E1kv.
CapTrader stellt dir für das jeweilige Steuerjahr einen kostenlosen Performancebericht zur Verfügung. Dieser sollte bereits in deinem CapTrader-Postfach zum Download bereitstehen.
Wichtiger Hinweis vorab: Der Performancebericht ist eine unverbindliche Übersicht deiner realisierten Gewinne und Verluste. Er ist keine Steuerbescheinigung. Maßgeblich für deine Steuererklärung ist immer dein Jahreskontoauszug. Alle Beträge im Bericht wurden bereits in Euro umgerechnet.
Was den Bericht für österreichische Kunden besonders nützlich macht:
Das zentrale Formular für Kapitalerträge aus einem ausländischen Depot heißt E1kv. Es ist das Beiblatt zur Einkommensteuererklärung. Da CapTrader seinen Sitz außerhalb Österreichs hat, handelt es sich bei allen Erträgen um ausländische Kapitaleinkünfte. Das ist entscheidend, denn im E1kv gibt es eigene Felder für in- und ausländische Erträge.
Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds und Anleihen trägst du unter Punkt 1.3.2 ein:
Die Werte entnimmst du direkt aus der Zeile „Aktien“ im Performancebericht unter Kassageschäfte.
Erträge aus Investmentfonds und ETFs gehören unter Punkt 1.3.4:
Dividenden aus ausländischen Aktien trägst du unter Punkt 1.3.1 in Kennzahl 863 (Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, 27,5 %, ohne KeSt-Abzug) ein.
Quellensteuern, die im Ausland einbehalten wurden, kannst du unter Punkt 1.6 in Kennzahl 984 anrechnen lassen.
Wer bei CapTrader Optionen handelt, sollte diesen Abschnitt besonders aufmerksam lesen.
Standardisierte Optionen, also klassische Aktien- oder Indexoptionen, wie sie bei CapTrader gehandelt werden, sind nicht verbrieft. Sie existieren nicht als Wertpapier, sondern als vertragliche Vereinbarung. Das bedeutet: Sie fallen vermutlich nicht unter § 27 Abs. 4 EStG (verbriefte Derivate mit 27,5 % KeSt), sondern unter § 27 Abs. 3 EStG, also unter die Regelung für Spekulationsgeschäfte.
Die praktische Konsequenz: Gewinne und Verluste aus Optionen würden nicht im E1kv, sondern im E1-Hauptformular unter Kennzahl 31 (Spekulationsgewinne) bzw. Kennzahl 32 (Spekulationsverluste) eingetragen. Statt 27,5 % käme dann der progressive Einkommensteuertarif zur Anwendung, je nach Gesamteinkommen bis zu 55 %.
Wichtig dabei: Verluste aus Spekulationsgeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus anderen Spekulationsgeschäften desselben Jahres verrechnet werden. Ein Verlustvortrag ins nächste Jahr ist nicht möglich.
Diese Frage ist im österreichischen Steuerrecht derzeit nicht abschließend geklärt. Es gibt keine verbindliche höchstgerichtliche Entscheidung. Unser klarer Rat: Sprich mit einem Steuerberater, der Erfahrung mit Kapitalmarktbesteuerung hat. Die Einordnung kann einen erheblichen finanziellen Unterschied machen.
Bevor du die Steuererklärung einreichst, noch einige Hinweise:
Nutze in FinanzOnline die Vorberechnungsfunktion, um zu sehen, ob eine Nachzahlung oder Rückerstattung auf dich zukommt. Prüfe danach alle Felder nochmals sorgfältig, bestätige das Kontrollkästchen und übermittle die Erklärung fristgerecht.
Tipp: Drucke den Performancebericht und deine eingereichte Erklärung gemeinsam aus und bewahre sie mindestens sieben Jahre auf.
Die Abgabefrist für das Steuerjahr 2025 ist der 30. Juni 2026. Wer einen Steuerberater beauftragt, kann in der Regel eine verlängerte Frist beantragen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieses Video bzw. dieser Beitrag stellt keine Steuerberatung dar. Jede steuerliche Situation ist individuell. Für eine auf deine persönliche Situation zugeschnittene Beratung wende dich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.
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