Gewinnfreibetrag in Österreich
Der Gewinnfreibetrag eröffnet für selbstständig Erwerbstätige die Möglichkeit, die steuerliche Bemessungsgrundlage um bis zu 46.400 Euro pro Kalenderjahr zu reduzieren. Diese im Einkommensteuergesetz (§ 10 EStG) verankerte Begünstigung nutzen Gewerbebetriebe, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Personen in freien Berufen. Die Regelung dient als steuerliches Pendant zum begünstigten 13. und 14. Monatsgehalt unselbstständig Beschäftigter. Auch Gesellschafter von Mitunternehmerschaften, beispielsweise einer OG, KG oder unter bestimmten Voraussetzungen einer GmbH, können den Freibetrag entsprechend ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung in Anspruch nehmen. Voraussetzung für diese Begünstigung ist die Erzielung von Gewinnen im jeweiligen Veranlagungszeitraum.
Die Anwendung des Freibetrags gliedert sich in zwei Stufen. Bis zu einer Gewinngrenze von 33.000 Euro steht der sogenannte Grundfreibetrag in der Höhe von 15 % (maximal 4.950 Euro) automatisch zu. Hierfür verlangt das Gesetz keine aktiven Investitionen. Übersteigen die Gewinne diesen Betrag, müssen steuerpflichtige Personen gezielte Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder geeignete Wertpapiere tätigen, um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag vollständig auszuschöpfen und die Steuerlast weiter zu senken.



