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Besteuerung von Investmentfonds bzw. ETFs in Österreich

Wer in Investmentfonds bzw. ETFs investiert, kommt an zwei Themen nicht vorbei: dem Steuerstatus (Meldefonds vs. Nicht-Meldefonds) und der Verwendungsart der Erträge – also ob diese ausschüttend oder thesaurierend behandelt werden.

Welche Steuern fallen bei Investmentfonds und ETFs in Österreich an?

Innerhalb von Fonds und ETFs entstehen regelmäßig sogenannte ausschüttungsgleiche Erträge, die in Österreich grundsätzlich steuerpflichtig sind. Sie setzen sich aus den Dividenden im Fonds sowie aus den realisierten Kursgewinnen eines Kalenderjahres zusammen. Auch wenn diese Gewinne nicht direkt ausgezahlt, sondern im Fonds wieder angelegt werden, müssen sie dennoch versteuert werden.

Steuereinfache Broker übernehmen die Abwicklung

Die Abwicklung dieser Steuerpflicht lässt sich mit einem steuereinfachen Broker deutlich vereinfachen. Denn ein solcher Anbieter berechnet und führt die Kapitalertragsteuer automatisch im Namen des Anlegers ab. Dadurch entsteht kein zusätzlicher Aufwand für die Steuererklärung.

Zu den steuereinfachen Brokern in Österreich zählen neben den klassischen Hausbanken auch Online-Anbieter, wie sie unser Broker Vergleich für Österreich auflistet. Diese führen die Kapitalertragsteuer (KESt) direkt an das Finanzamt ab und stellen dem Anleger einmal im Jahr eine Übersicht über die bereits versteuerten Beträge bereit.

Unterschied zwischen ausschüttenden Investmentfonds vs. thesaurierenden Investmentfonds

Nahezu jeder Investmentfonds oder ETF ist in zwei Varianten verfügbar: als ausschüttende und als thesaurierende Variante. Am Beginn einer jeden Investmententscheidung steht daher die grundlegende Frage nach der passenden Art für einen selbst. Die Wahl hängt dabei einerseits von technischen Fakten zur Besteuerung und andererseits von individuellen Faktoren ab, die je nach persönlicher Lebenssituation unterschiedlich gewichtet werden können.

Die Identifikation des jeweiligen Fondstyps erfolgt dabei meist unkompliziert über die offizielle Namensgebung des Wertpapiers. Das Kürzel „Acc“ (Accumulating) kennzeichnet thesaurierende Produkte, während die Kennzeichnung „Dist“ (Distributing) auf eine ausschüttende Ertragsverwendung hinweist. Für eine zweifelsfreie Verifizierung liefert zudem das offizielle Factsheet des jeweiligen Fonds unter dem Punkt „Ertragsverwendung“ oder „Ausschüttungsart“ die entsprechenden Details.

Ausschüttende Investmentfonds: laufende Erträge, aber Reinvestieren per Hand

Ein ausschüttender Investmentfonds leitet erzielte Dividenden und Zinsen in regelmäßigen Abständen direkt an die Anleger weiter, etwa jährlich oder quartalsweise. Dadurch lassen sich die Erträge flexibel nutzen, etwa zur Deckung laufender Kosten. Erkennbar sind solche Produkte an der Kennzeichnung „Dist“ (Distributing) im Namen oder am Vermerk „Ausschüttend“ in den Stammdaten, wie das Beispiel des Xtrackers MSCI World UCITS ETF (Dist) zeigt.

Steuerlich unterliegen diese Ausschüttungen in Österreich der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 %. Bei einem steuereinfachen Broker läuft das automatisch: Die Steuer wird direkt bei der Auszahlung einbehalten und ans Finanzamt abgeführt, sodass nur der Nettobetrag am Verrechnungskonto landet.

Durch die regelmäßige Auszahlung sinkt allerdings das Potenzial des Zinseszinseffekts, sofern die Beträge nicht zeitnah wieder angelegt werden. Denn anders als bei der thesaurierenden Variante wird hier nichts automatisch reinvestiert. Deshalb eignet sich diese Form vor allem für Anleger, die auf regelmäßige Zusatzeinnahmen angewiesen sind oder sich bereits in der Entnahmephase befinden.

Screenshot des Xtrackers MSCI World ETF (Dist) in der ausschüttenden Variante. Rot hervorgehoben sind "(Dist)" für das englische "Distributing" und die Ertragsverwendung "Ausschüttend". Dies signalisiert, dass Dividenden regelmäßig an das Verrechnungskonto ausgezahlt werden.
Screenshot des Xtrackers MSCI World ETF (Dist) in der ausschüttenden Variante. Rot hervorgehoben sind "(Dist)" für das englische "Distributing" und die Ertragsverwendung "Ausschüttend". Dies signalisiert, dass Dividenden regelmäßig an das Verrechnungskonto ausgezahlt werden.

Thesaurierende Investmentfonds: automatisches Wachstum durch den Zinseszinseffekt

Thesaurierende Investmentfonds legen sämtliche im Fonds anfallenden Erträge, die sogenannten ausschüttungsgleichen Erträge, sofort wieder im Fondsvermögen an. Statt einer Auszahlung erhöht die Thesaurierung also den inneren Wert der Anteile und stärkt so den Zinseszinseffekt. Erkennbar sind diese Produkte am Kürzel „(Acc)“ und am Status „Thesaurierend“ in den Stammdaten, wie beim Xtrackers MSCI World UCITS ETF (Acc).

Trotz fehlender Ausschüttung fällt in Österreich jährlich die KESt auf die ausschüttungsgleichen Erträge an. Ein steuereinfacher Broker zieht diese Steuer direkt vom Verrechnungskonto ein, und zwar auf Basis der offiziellen Meldungen der Österreichischen Kontrollbank (OeKB). Deshalb ist ein ausreichender Puffer am Verrechnungskonto sinnvoll, damit keine Sollzinsen durch eine Überziehung entstehen.

Zudem fördert dieses Modell die Disziplin beim Anlegen, weil die Wiederanlage vollautomatisch abläuft. Wichtig für die Depot-Anzeige: Die Anzahl der Anteile bleibt unverändert. Stattdessen erhöht sich nur der steuerliche Einstandskurs, und genau diese Korrektur verhindert später eine Doppelbesteuerung beim Verkauf.

Screenshot des Xtrackers MSCI World UCITS ETF (Acc) auf der Vergleichsseite extraETF. Rot markiert sind "(Acc)" für das englische ‚Accumulating‘ und die Ertragsverwendung "Thesaurierend". Beides zeigt an, dass Dividenden direkt wiederveranlagt werden.
Screenshot des Xtrackers MSCI World UCITS ETF (Acc) auf der Vergleichsseite extraETF. Rot markiert sind "(Acc)" für das englische ‚Accumulating‘ und die Ertragsverwendung "Thesaurierend". Beides zeigt an, dass Dividenden direkt wiederveranlagt werden.
Meldefonds vs. Nicht-Meldefonds:

Die steuerlichen Unterschiede in Österreich

Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds und ETFs in Österreich ist hochgradig spezifisch und birgt für unvorbereitete Anleger Risiken. Ohne das Wissen um den Unterschied zwischen Meldefonds und Nicht-Meldefonds entstehen schnell kostspielige Steuerfallen, die die langfristige Rendite erheblich mindern können.

Was sind Meldefonds in Österreich?

Ein Meldefonds verfügt über einen steuerlichen Vertreter in Österreich. Dieser übermittelt alle wichtigen Daten zu Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen direkt an die Österreichische Kontrollbank (OeKB). Ob ein Fonds im Inland oder im Ausland aufgelegt wurde, spielt für diesen Status keine Rolle. Das Herkunftsland lässt sich zwar an den ersten Buchstaben der ISIN (z. B. IE für Irland oder LU für Luxemburg) erkennen, entscheidend ist jedoch allein die Registrierung bei der OeKB.

Diese Meldung ist die Voraussetzung für eine einfache Versteuerung durch einen steuereinfachen Broker. Die Bank nutzt die offiziellen Daten der OeKB, um die Kapitalertragsteuer automatisch zu berechnen und abzuführen. Dadurch erhalten Anleger eine korrekte Abrechnung und müssen keine manuellen Korrekturen vornehmen. Der aktuelle Status eines Fonds, wie hier im Bild anhand des o.g. Beispiels, lässt sich jederzeit online über den Kapitalmarkt Service der OeKB abfragen.

Der OeKB Kapitalmarktservice dient als offizielle Quelle, um den Status eines ETFs als Meldefonds in Österreich zu verifizieren. Am Beispiel des Xtrackers MSCI World bestätigt das Feld „KESt-Meldefonds“ mit einem „J“ die korrekte steuerliche Registrierung.

Was ist ein „Nicht-Meldefonds“?

Ein Nicht-Meldefonds übermittelt keine steuerrelevanten Daten an die OeKB. Da dem Finanzamt somit die exakten Ertragsdaten fehlen, erfolgt eine pauschale Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge. Diese Regelung wird in der Praxis oft als eine Art „Strafsteuer“ bezeichnet.

Steuerliche Behandlung von Nicht-Meldefonds

Die Berechnung folgt dabei einem festgelegten Schema: Es fallen jährlich 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) auf 90 % des Kursgewinns an. Als Untergrenze werden jedoch mindestens 27,5 % KESt auf 10 % des gesamten Fondswertes am Jahresende herangezogen. Diese Steuer wird auch dann eingehoben, wenn der Investmentfonds oder ETF im Minus ist. Der Einstandskurs wird entsprechend Angepasst, um eine Doppelbestuerung zu verhindern.

Dieses Verfahren führt häufig zu einer deutlich höheren Steuerlast im Vergleich zu den tatsächlichen Erträgen. Der Gesetzgeber stellt auf diese Weise sicher, dass sämtliche potenziellen Gewinne pauschal und im Voraus abgedeckt sind.

Empfehlung: Nicht-Meldefonds meiden!