Mit dem Altersvorsorgedepot führt Deutschland die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente durch. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Banken, Neobroker, Fondsgesellschaften und Versicherer entsprechende Depots anbieten. Kern der Reform ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, in dem für das Alter überwiegend in Fonds und börsengehandelte Indexfonds (ETFs) investiert werden kann – ohne den bisher üblichen Versicherungsmantel und ohne verpflichtende Beitragsgarantie.
Das Altersvorsorgedepot - die neue geförderte Altersvorsorge ab 2027 für Deutschland
Was das
Altersvorsorgedepot ist
Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt, in dem der Sparer eigenverantwortlich am Kapitalmarkt anlegt. Eingezahlte Beiträge werden nicht klassisch „angespart“, sondern unmittelbar in Wertpapiere investiert. Der entscheidende Unterschied zur Riester-Rente: Es besteht kein Zwang zu einer hundertprozentigen Beitragsgarantie. Dieser Verzicht ermöglicht eine hohe Aktienquote und damit langfristig deutlich höhere Renditechancen.
Das Sparen verläuft in zwei Phasen: In der Ansparphase während des Erwerbslebens wächst das investierte Kapital über Rendite und Zinseszinseffekt, in der Auszahlphase ab dem Ruhestand wird es ausgezahlt und erst dann besteuert.
Ein wesentliches Kennzeichen ist die Positivliste: Der Gesetzgeber definiert, welche Wertpapiere zulässig sind; alles Übrige ist ausgeschlossen. So bleibt das Depot vor hochspekulativen Anlagen geschützt.

Wer ein Altersvorsorgedepot eröffnen kann
Förderberechtigt sind alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, also Angestellte, Beamte und rentenversicherungspflichtige Selbstständige. Neu gegenüber der Riester-Rente: Auch alle übrigen Selbstständigen, Freiberufler und Unternehmer ohne Rentenversicherungspflicht werden in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen. Alle Produkte müssen vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert werden.
Die staatliche Förderung
Die Förderung ist gegenüber der Riester-Rente radikal vereinfacht und einkommensunabhängig ausgestaltet. Für jeden eingezahlten Euro gibt es eine beitragsproportionale Zulage – die früheren einkommensabhängigen Mindesteigenbeiträge entfallen vollständig.
Grundzulage
Die Grundzulage ist zweistufig aufgebaut. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr legt der Staat 50 Cent je Euro drauf, was bis zu 180 Euro ergibt. Auf jeden weiteren Euro bis zur Höchstgrenze von 1.800 Euro kommen 25 Cent hinzu, was weitere bis zu 360 Euro ausmacht. In der Summe sind so maximal 540 Euro Grundzulage pro Jahr erreichbar, und zwar bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Der förderfähige Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro jährlich, also 10 Euro monatlich.
Die Wirkung lässt sich an einigen Stufen ablesen: Beim Mindestbeitrag von 120 Euro fließen 60 Euro Zulage hinzu, sodass 180 Euro im Depot landen – eine Förderquote von 50 Prozent. Bei 360 Euro Eigenbeitrag sind es 180 Euro Zulage und damit 540 Euro im Depot, ebenfalls 50 Prozent. Bei 1.200 Euro Eigenbeitrag summiert sich die Zulage auf 390 Euro, das Depot wächst um 1.590 Euro, die Förderquote sinkt auf rund ein Drittel. Bei der Höchstgrenze von 1.800 Euro schließlich stehen 540 Euro Zulage und 2.340 Euro Gesamteinzahlung zu Buche, was einer Förderquote von 30 Prozent entspricht. Die höchste prozentuale Förderung ergibt sich also im unteren Beitragsbereich, der höchste absolute Zulagenbetrag am oberen Ende.
Kinderzulage
Für jedes Kind mit Kindergeldbezug gibt es bis zu 300 Euro Zulage pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage wird bereits ab einem Eigenbeitrag von 25 Euro im Monat erreicht. Familien mit mehreren Kindern profitieren überproportional.
Steuerliche Förderung über die Günstigerprüfung
Neben den Zulagen wirkt ein Sonderausgabenabzug. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, wird die Differenz als Steuererstattung ausgezahlt. Sind die Zulagen höher, bleibt es bei diesen. Als Faustregel lohnt sich der zusätzliche Steuervorteil ab einem Bruttoeinkommen von rund 35.000 Euro ohne Kinder – je höher der Grenzsteuersatz, desto größer der Effekt.
Drei ergänzende Sonderförderungen
Über die Grund- und Kinderzulage hinaus gibt es drei zusätzliche Fördertöpfe. Wer bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt ist, erhält als Berufseinsteiger-Bonus einmalig 200 Euro direkt ins Depot. Bei einem Bruttoeinkommen unter 26.250 Euro und mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr kommt ein Geringverdiener-Bonus von jährlich 175 Euro hinzu. Und für Kinder existiert mit der Frühstart-Rente ein eigenständiges, staatlich finanziertes Depot, das weiter unten beschrieben wird.
Zulässige und ausgeschlossene Anlagen
Im Altersvorsorgedepot sind für Kleinanleger handelbare Fonds der Risikoklassen 1 bis 5 von 7 zulässig; Grundlage ist der Risikoindikator SRRI. In die Klassen 4 und 5 fallen die meisten weltweit anlegenden Aktien-ETFs, etwa auf den MSCI World, den MSCI All Countries World oder den FTSE All-World. Damit lässt sich eine breit gestreute Aktienanlage mit bis zu 100 Prozent Aktienquote umsetzen.
Erlaubt sind neben diesen ETFs und Investmentfonds auch Anleihen von EU-Staaten sowie von deutschen Ländern und Gemeinden und daneben Geldmarktfonds. Ausgeschlossen bleiben dagegen Einzelaktien einzelner Unternehmen, Kryptowährungen und Krypto-ETFs, Hebelprodukte, Optionsscheine und Zertifikate sowie sämtliche Fonds der beiden höchsten Risikoklassen 6 und 7. Die Positivliste schützt damit vor hochspekulativen Investments, lässt für den langfristigen Vermögensaufbau aber genügend Spielraum.
Drei Produktvarianten
Das System kennt nicht ein einzelnes Produkt, sondern drei Ausprägungen je nach Sicherheitsbedürfnis.
Depot ohne Garantie
Das Depot ohne Garantie ist die renditestärkste Variante. Die Auswahl der ETFs und Fonds aus der Positivliste erfolgt eigenständig, bis zu 100 Prozent Aktienquote sind möglich. Eine Zusage auf den Kapitalerhalt gibt es nicht. Für Sparer mit mehr als 15 Jahren bis zur Rente ist dies in der Regel die passende Wahl.
Garantieprodukt
Das Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt richtet sich an sicherheitsorientierte Anleger. Damit die Zusage finanzierbar bleibt, muss ein Teil des Kapitals risikoarm angelegt werden, was die Renditechancen begrenzt. Sinnvoll ist das vor allem für Sparer mit nur noch wenigen Jahren bis zum Auszahlungsbeginn.
Standarddepot
Das Standarddepot ist für Einsteiger gedacht, die keine eigene Fondsauswahl treffen möchten. Es besteht aus zwei vom Anbieter vorausgewählten Fonds – einem defensiven und einem chancenorientierten –, deren Aufteilung nachträglich angepasst werden kann. Die Effektivkosten sind auf höchstens 1 Prozent pro Jahr gedeckelt. Ergänzend soll ein öffentlicher Träger ein eigenes Standarddepot anbieten. Jeder Anbieter ist verpflichtet, ein solches Standardprodukt bereitzustellen oder auf das eines Kooperationspartners zu verweisen.
Steuerliche Behandlung
Das Prinzip lautet: in der Ansparphase steuerfrei investieren, in der Auszahlphase versteuern – zu einem Zeitpunkt, an dem der persönliche Steuersatz meist niedriger liegt.
Ansparphase
In der Ansparphase bleiben Kapitalerträge wie Dividenden und Kursgewinne komplett steuerfrei. Es fällt keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an. Umschichtungen zwischen Fonds lösen keine Steuern aus, unabhängig von Häufigkeit und Höhe der Gewinne. Auch regelmäßiges Rebalancing ist steuerfrei möglich. Dieser Vorteil summiert sich über die Jahre erheblich, da ein normales Depot bei jedem Verkauf mit Gewinn Abgeltungsteuer auslöst.
Auszahlphase
In der Auszahlphase wird der geförderte Teil mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, vergleichbar mit der gesetzlichen Rente. Sozialabgaben zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf diese Auszahlungen nicht an – ein Unterschied etwa zur betrieblichen Altersversorgung. Für den ungeförderten Teil gilt bei monatlicher Auszahlung die günstige Ertragsanteilsbesteuerung, bei Einmalauszahlung nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit das Halbeinkünfteverfahren.
Einzahlungsgrenzen
Die staatliche Förderung greift nur für Einzahlungen bis 1.800 Euro pro Jahr. Darüber hinaus sind pro Vertrag bis zu 6.840 Euro jährlich möglich. Auch der ungeförderte Anteil profitiert von der Steuerfreiheit auf die Vorabpauschale, weshalb er attraktiver sein kann als ein regulärer Sparplan. Nach dem Gesetzentwurf dürfen bis zu zwei Altersvorsorgedepots parallel geführt werden – rechnerisch also 13.680 Euro Einzahlung pro Jahr –, die Zulagen gibt es jedoch nur einmal auf die ersten 1.800 Euro Eigenbeitrag.
Auszahlung im Ruhestand
Der Übergang in die Auszahlphase erfolgt in der Regel zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr; spätestens mit 70 muss die Auszahlung beginnen. Bei bereits laufender gesetzlicher Altersrente oder Pension ist ein früherer Start möglich.
Zur Wahl stehen zwei Grundformen. Beim Auszahlplan bis 85 wird das Depotguthaben gleichmäßig auf die Monate bis zum 85. Geburtstag verteilt; laufende Rendite kann die Zahlung erhöhen. Bei der lebenslangen Leibrente rechnet der Anbieter das Guthaben über einen Rentenfaktor in eine bis zum Tod laufende Zahlung um, die entsprechend niedriger ausfällt. Zu Beginn dürfen einmalig bis zu 30 Prozent des Depotwerts entnommen werden, die sogenannte Teilkapitalisierung. Bei sehr geringem Guthaben ist eine Abfindung als Einmalzahlung möglich.
Abgrenzung zur Frühstart-Rente
Das Altersvorsorgedepot ist von der Frühstart-Rente zu unterscheiden. Bei dieser zahlt der Staat für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr 10 Euro monatlich, also 120 Euro jährlich, bis zur Volljährigkeit in ein eigenes Depot ein – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Eltern, Großeltern und Dritte können aufstocken.
Die Einführung erfolgt jahrgangsweise, beginnend 2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020. Mit 18 Jahren endet die staatliche Förderung; das Depot lässt sich als reguläres Altersvorsorgedepot fortführen. Die Frühstart-Rente wird in einem eigenen Gesetz geregelt, das im Laufe des Jahres 2026 verabschiedet werden soll; Details können sich noch ändern.
Übergang aus der Riester-Rente
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können zu den bisherigen Konditionen fortgeführt werden. Eine Kündigung ist nicht ratsam, da dabei sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen wären. Sinnvoller ist es, den Vertrag stillzulegen oder ab 2027 ins neue System zu überführen – entweder durch Übertragung des Guthabens zu einem anderen Anbieter oder durch Umwandlung beim bisherigen Anbieter.
Bereits erhaltene Förderungen bleiben dabei erhalten. Der Wechsel ist ab dem sechsten Vertragsjahr kostenfrei; davor darf der bisherige Anbieter höchstens 150 Euro verlangen. Ein neuer Riester-Vertrag kann ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden.
Wie sich das Maximum herausholen lässt
Das Altersvorsorgedepot entfaltet seinen Nutzen vor allem dann, wenn einige Stellhebel bewusst genutzt werden. Der wirtschaftlichste Hebel ist die volle Mitnahme der Förderung. Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr wird die maximale Grundzulage von 540 Euro erreicht. Wer Kinder hat, sichert die volle Kinderzulage von 300 Euro je Kind bereits ab 25 Euro Eigenbeitrag im Monat.
Ebenso entscheidend ist die Wahl günstiger Fonds statt des Standardprodukts. Die Kosten bestimmen einen erheblichen Teil des Endvermögens. Ein selbst zusammengestelltes Depot aus breit streuenden Welt-ETFs verursacht oft nur 0,1 bis 0,2 Prozent laufende Kosten, während das Standardprodukt bis zu 1 Prozent kosten darf. Über mehrere Jahrzehnte macht diese Differenz einen fünfstelligen Betrag aus. Sinnvoll ist deshalb auch ein Blick auf die Effektivkosten und die Abgrenzung echter Depots von fondsgebundenen Rentenversicherungen mit Abschluss- und Verwaltungskosten; ein Versicherungsmantel bringt beim Altersvorsorgedepot in der Regel keinen Mehrwert, sondern höhere Kosten.
Die hohe Aktienquote entfaltet ihren Vorteil über die Zeit. Je länger die Laufzeit, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt und desto verlässlicher gleichen sich zwischenzeitliche Kursschwankungen aus. Weil Umschichtungen und Rebalancing steuerfrei sind, lässt sich das Portfolio über die Jahre anpassen und die Aktienquote zum Ruhestand hin absenken, ohne Steuern auf zwischenzeitliche Gewinne auszulösen.

Bei höherem Einkommen kann der Sonderausgabenabzug über die Günstigerprüfung zusätzlich zu den Zulagen wirken; dafür genügt die Angabe der Einzahlungen in der Steuererklärung. Da das Altersvorsorgedepot bis zum Rentenalter gebunden ist und in der Auszahlphase voll besteuert wird, ist für die meisten Anleger die Kombination aus gefördertem Depot bis zur Höchstgrenze und einem parallelen, frei verfügbaren ETF-Depot der ausgewogene Weg.
Dem Renditepotenzial stehen einige Einschränkungen gegenüber
Kein Kapitalschutz
Es gibt standardmäßig keinen Kapitalschutz. Das Depot kann zwischenzeitlich deutlich im Minus stehen. Historisch hat ein breit gestreuter Welt-Aktienindex bei einem Anlagehorizont von 15 Jahren und mehr allerdings noch keine Verlustperiode aufgewiesen.
Gebundenes Kapital
Das Kapital ist bis zum Rentenalter gebunden. Ein vorzeitiger Zugriff vor 65 führt grundsätzlich zur Rückzahlung aller Förderungen. Ausgenommen sind Entnahmen für wohnwirtschaftliche Zwecke wie Immobilienkauf, Hausbau oder energetische Sanierung. Als kurzfristige Rücklage ist das Depot damit ungeeignet.
Politisches Risiko
Die Produktkosten streuen zwischen den Anbietern erheblich und wirken über Jahrzehnte stark auf das Ergebnis. Zudem besteht ein politisches Risiko, da sich Förder- und Steuerregeln über lange Zeiträume ändern können – ein Umstand, der allerdings für jede Form der Altersvorsorge gilt.
Verbraucherschützer raten außerdem zur Gelassenheit
Für übereilte Abschlüsse besteht kein Anlass. Es kann sinnvoll sein, den Marktstart und insbesondere die Konditionen des staatlichn organisierten Standardprodukts abzuwarten und sich unabhängig zu informieren, bevor ein Vertrag geschlossen wird.
Altersvorsorgedepot im Vergleich zur Riester-Rente
Gegenüber der Riester-Rente bringt das Altersvorsorgedepot in nahezu allen Punkten mehr Freiheit und Renditepotenzial. Die bei Riester verpflichtende hundertprozentige Beitragsgarantie entfällt und ist nur noch optional wählbar (mit 80 oder 100 Prozent).
Die typischen Kosten sinken von rund zwei bis drei Prozent pro Jahr auf etwa 0,1 bis 1,0 Prozent. Während Riester-Verträge meist eine Aktienquote unter 30 Prozent aufwiesen, sind im Altersvorsorgedepot über ETFs bis zu 100 Prozent möglich.
Auch die Förderung fällt großzügiger aus: Die feste Grundzulage von 175 Euro bei Riester wird durch eine beitragsproportionale Zulage von bis zu 540 Euro ersetzt, und die volle Kinderzulage greift schon ab 25 Euro Eigenbeitrag im Monat statt wie bisher ab 60 Euro im Jahr. Selbstständige, die bei Riester weitgehend ausgeschlossen waren, sind nun förderberechtigt.
In der Ansparphase ist das Depot komplett steuerfrei, und Umschichtungen sind – anders als bei Riester – beliebig oft und ohne Steuerlast möglich. Bei der Auszahlung schließlich entfällt der Riester-Zwang zur überwiegenden Verrentung zugunsten frei wählbarer Auszahlungsformen.