Jahresgewinn / Einkommen
€ 0 € 583.000 (Maximum)
Gesamter Freibetrag
steuerfreies Einkommen
Investment §14-Fonds
notwendig für investitionsbedingten Teil
Ersparnis durch §14-Investment
zusätzlich zum Grundfreibetrag
Jahresgewinn Grundlage für die Berechnung
Grundfreibetrag (15 %) Automatisch – kein Investment erforderlich
Investment in §14-Fonds Für den investitionsbedingten Freibetrag
Gesamter Freibetrag Einkommen, auf das keine Steuer anfällt
Steuerersparnis durch §14-Investment Nur investitionsbedingter Teil · Grenzsteuersatz: · Ø Steuersatz:
Detaillierte Aufschlüsselung
Gewinnfreibetrag §14 EStG
€ 0 – € 33.000 · 15 % Grundfreibetrag – automatisch, kein Investment
€ 33.001 – € 178.000 · 13 % Investitionsbedingter Freibetrag
€ 178.001 – € 353.000 · 7 % Investitionsbedingter Freibetrag
€ 353.001 – € 583.000 · 4,5 % Investitionsbedingter Freibetrag
Gesamter Freibetrag
Steuerberechnung nach Einkommensteuertarif 2026
€ 0 – € 13.539 · 0 % Steuerfreie Zone
€ 0,00
€ 13.539 – € 21.992 · 20 %
€ 21.992 – € 36.458 · 30 %
€ 36.458 – € 70.365 · 40 %
€ 70.365 – € 104.859 · 48 %
€ 104.859 – € 1.000.000 · 50 %
über € 1.000.000 · 55 % Befristet bis 2029, danach 50 %
Steuer auf Gesamteinkommen Ø Steuersatz: · Grenzsteuersatz:
Steuer nach Grundfreibetrag Einkommen · Ø Steuersatz:
Steuerersparnis Grundfreibetrag Automatisch, kein Investment nötig
Steuer nach §14-Investment Einkommen · Ø Steuersatz:
Steuerersparnis durch §14-Investment Differenz: Steuer nach Grundfreibetrag minus Steuer nach §14-Investment
Jahresgewinn eingeben, um den Gewinnfreibetrag zu berechnen.
* Alle Angaben ohne Gewähr und nicht als Steuerberatung zu verstehen. Maximaler Freibetrag: € 46.400. Steuerberechnung nach österreichischem Einkommensteuertarif 2026.
Für finale Entscheidungen über die Veranlagung in §14-Fonds ist stets die Rücksprache mit einem Steuerberater zu empfehlen – die steuerliche Behandlung hängt von den individuellen Verhältnissen ab.
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