Kapitalertragsteuer, KESt in Österreich: Leitfaden

Dieser Leitfaden gibt einen verständlichen Überblick über die Grundlagen der KESt, ihre Bedeutung im österreichischen Steuersystem und veranschaulicht diese anhand praktischer Beispiele.

Einführung KESt

Die Kapitalertragsteuer, kurz KESt, ist eine zentrale Steuerart in Österreich, die auf Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne erhoben wird.

Die KESt ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer (ESt) und der Körperschaftsteuer (KÖSt). Alle Österreicher, die ihr Geld sparen und Zinsen für ihre Spareinlagen sowie Kapitalerträge erhalten, unterliegen der KESt.

Beispiele für KESt-pflichtige Abgaben:

  • Zinsen aus Sparbüchern oder Festgeldkonten – 25 %
  • Dividenden aus Aktien – 27,5 %
  • Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren – 27,5 %

Was ist die KESt?

Die KESt ist eine Quellensteuer, d.h. sie wird direkt an der Quelle der Kapitalerträge erhoben und abgeführt. Für Dividenden aus Aktien und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren beträgt die KESt in der Regel 27,5 %. Sie fällt auch bei Aktienfonds oder ETFs an. Zinsen auf Sparbücher oder Festgeldkonten unterliegen in Österreich einer Kapitalertragsteuer von 25 %.

In den meisten Fällen wird die KESt automatisch an das zuständige Finanzamt abgeführt, man spricht hier von „steuereinfach“, d.h. der Broker oder die Bank erledigt diese Besteuerung für den Kunden. Dies macht die KESt besonders effizient, da sich der Steuerpflichtige nicht selbst um die Abfuhr der Steuer kümmern muss.

KESt-Verlustverrechnung

Historischer Hintergrund

Die KESt wurde in Österreich 1988 eingeführt und dient der Vereinfachung des Steuersystems sowie der effizienten Erhebung der Kapitalertragsteuer. Heute belaufen sich die Einnahmen des österreichischen Staates aus der KESt auf rund 5 Milliarden Euro pro Jahr, insgesamt nimmt der Staat jährlich über 100 Milliarden Euro an Steuern ein. Für das Jahr 2023 rechnet Österreich mit einem Steueraufkommen von 109 Milliarden Euro inklusive aller Verkehrssteuern.

Steuereinnahmen Österreich

Steuereinnahmen in Österreich unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und veranlagte Einkommensteuer samt Prognose für das Jahr 2023 mit Zahlen der WKO stand April 2023.

Zusätzlich historische Werte von 1990, 2000 und 2010.

Werte in Milliarden Euro

  • 1990
  • 2000
  • 2010
  • 2022
  • 2023

Wie wird die KESt erhoben und abgeführt?

Die KESt wird bei Zufluss der Kapitalerträge automatisch von der auszahlenden Bank oder dem auszahlenden Finanzinstitut berechnet.

Die errechnete KESt wird direkt vom Gewinn abgezogen.

Abführung an das Finanzamt: Die Bank oder das Finanzinstitut führt die einbehaltene KESt direkt an das zuständige Finanzamt ab – steuereinfach.

Die Bank bzw. der Broker hält alle relevanten Informationen über die abgeführte KESt fest, meist in Form eines Steuerbescheides oder einer Jahressteuerbescheinigung.

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Freibetrag Österreich und Berechnung

Freibetrag Österreich

In Österreich gibt es keinen Freibetrag für Veräußerungsgewinne aus Aktien, Dividenden und Fondsausschüttungen. Das bedeutet, dass der erste Euro Gewinn, egal ob aus Aktienverkäufen, Fondsverkäufen oder Dividendenausschüttungen, in Österreich versteuert werden muss.

In Deutschland gibt es einen Freibetrag von 1.000 € pro Jahr (Stand 2023).

Berechnungsbeispiel: KESt auf Dividenden

Angenommen, man bekommt Dividenden aus Aktien in Höhe von 1.000 Euro. Die KESt auf Dividenden beträgt in Österreich 27,5%. In diesem Fall würden 275 Euro direkt an das Finanzamt abgeführt und der Nettogewinn von 725 Euro bleiben dem Anleger.

Visualisierung der Berechnung

Angenommenes Beispiel 1000 Euro Dividendenausschüttung (blau), davon 27,5 % KESt abgezogen (rot) und 725 Euro Nettogewinn (grün).

  • Brutto Dividende
  • KESt 27,5 %
  • Nettogewinn

Fazit

Die Kapitalertragsteuer ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Steuersystems und spielt eine wichtige Rolle bei der effizienten und gerechten Besteuerung von Kapitaleinkünften. Sie wurde 1988 eingeführt und hat sich seither als fester Bestandteil des österreichischen Steuersystems etabliert. Der Staat nimmt dadurch jährlich mehrere Milliarden Euro an Steuergeldern ein, dennoch wäre eine Senkung oder Aussetzung unter bestimmten Voraussetzungen wünschenswert. Dadurch könnte die Akzeptanz am Kapitalmarkt für die private Altersvorsorge erhöht werden.

Mit diesem Leitfaden sollte nun ein guter Überblick über die Grundlagen der Kapitalertragsteuer in Österreich gegeben sein. Es ist wichtig, sich mit den spezifischen Regelungen und Steuersätzen vertraut zu machen, um die persönlichen Finanzen optimal zu gestalten.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier sammeln wir Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der KESt.

Nein, wenn Du Dein Depot bei einem steuereinfachen Broker hast! Dieser führt die Kapitalertragsteuer automatisch in Deinem Namen an das zuständige Finanzamt ab. Du brauchst Dich um nichts kümmern!

Ja, wenn Du einen nicht-steuereinfachen Broker wie z.B. Trade Republic oder Scalable Capital verwendest! In diesem Fall bist Du für die korrekte Versteuerung verantwortlich. Wir empfehlen ausschließlich steuereinfache Broker!

Nein, wenn Du einen steuereinfachen Broker nutzt! Dieser führt die österreichische KESt automatisch an das zuständige Finanzamt ab!

Ja, wenn Du einen im Ausland ansässigen Broker nutzt. In diesem Fall haftest Du für Deine Angaben, mögliche Steuerauszüge sind mit Vorsicht zu genießen! Wir empfehlen für den langfristigen Vermögensaufbau ausschließlich die Verwendung steuereinfacher Broker!

Nein, in Österreich gibt es keinen Steuerfreibetrag auf Dividenden! Sobald eine Aktie mit Gewinn veräußert wird oder Zins- bzw. Dividendenzahlungen auf Deinem Konto eingehen, ist die Kapitalertragsteuer fällig. Dein steuereinfacher Broker führt diese automatisch an das zuständige Finanzamt ab.

Kapitalanlagen sind Investitionen in Finanzprodukte mit dem Ziel, einen gewissen Ertrag aus dem investierten Geld zu erwirtschaften. Kapitalanlagen wären etwa Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Eigentumswohnungen zum Zwecke der Vermietung und ebenso das Sparkonto sowie der Bausparvertrag.

In Österreich werden Kapitalgewinne aus Wertpapieren und Kapitalanlagen (Dividenden, Wertpapiergewinne, Anleihen) mit 27,5 % Kapitalertragsteuer, kurz KESt besteuert.

Auf Zinsen am Sparbuch oder dem Girokonto werden 25 % KESt fällig.